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Archiv - Zugang und Arbeitsbedingungen

Benutzerraum des Archivs

Die Archivalien sind jeder Person zugänglich, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Als berechtigtes Interesse gilt ein wissenschaftliches oder publizistisches Interesse sowie die Wahrnehmung persönlicher Belange.
 

Benutzungsantrag

Benutzungsordnung
 

Für das Archivgut gilt eine Regelschutzfrist von 10 Jahren. Die Schutzfrist für Archivgut, das sich seinem wesentlichen Inhalt nach auf eine natürliche Person bezieht, endet 30 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt der bzw. des Betroffenen. Ist auch der Geburtstag dem Archiv nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Abschluss der Archivalieneinheit. Die Schutzfrist für Akten, die personenbezogene Daten enthalten, endet 30 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die Akte den letzten Zuwachs erhalten hat. Die Schutzfristen gelten nicht für die Betroffenen selbst oder für deren Erben bzw. Rechtsnachfolger, sofern der Benutzung nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut können verkürzt werden, wenn die Betroffenen oder deren Angehörige der Benutzung zustimmen.

 

Für alle Akten und Unterlagen, die staatlichen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, gelten Nutzungsbeschränkungen nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes.

 

Aktenbestände, die dem Archiv von privaten Personen überlassen wurden, unterliegen Benutzungsbeschränkungen, soweit diese mit den vorherigen Eigentümern vereinbart worden sind. Für die Stelle bzw. Person, die die Akten abgegeben hat, ist die Nutzung uneingeschränkt möglich. Grundsätzlich ohne Einschränkung steht auch jenes Archivgut der Auswertung zur Verfügung, das bereits im Entstehungsprozess zur Veröffentlichung vorgesehen war.

 

Die MitarbeiterInnen des ADS fertigen auf Antrag für die Benutzer kostenpflichtige Kopien von Archivalien, soweit der Erhaltungszustand der Archivalien dies zulässt. Die Gebühren und Entgelte für diese und andere Leistungen des ADS können der Gebühren- und Entgeltordnung [pdf] entnommen werden.

 

Der Benutzer des Archivs findet sachgerechte Räumlichkeiten sowie technische Möglichkeiten vor, die ihn in angenehmer Atmosphäre seiner wissenschaftlichen Arbeit nachgehen lassen. Dazu gehören eine nutzerfreundliche Ausstattung mit fachgerechter Datenverarbeitung, die einen schnellen und differenzierten Zugriff ermöglicht (Archiv-System AUGIAS), ein Internet-Anschluss und ein großzügig ausgestatteter Handapparat, der sowohl allgemeine Nachschlagewerke als auch eine Sammlung von Spezialliteratur zu Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung umfasst.

 

Berlin, 15. September 2011


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Weitere Informationen

ÖFFNUNGSZEITEN

Archiv:
Montag - Donnerstag von 9:00 - 15:00 Uhr,

Bibliothek:
Montag - Freitag von 9:00 - 15:00 Uhr,

außerhalb dieser Zeiten nach Absprache. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

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6. TAG DER ARCHIVE 2012
Tag der offenen Tür am Samstag, 3. März 2012 mit Führungen durch die Räume des ADS um 10:00 Uhr und um 14:00 Uhr

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KONTAKT

Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Archiv und Bíbliothek -
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin

Telefon: +49-(0)30-44310-121 bzw. -131
Telefax: +49-(0)30-44310-222 bzw. -182
E-Mail: archiv@rosalux.de


Downloads (Dokumente zur Partei DIE LINKE, zur PDS und zur WASG)

Wegweiser zu den Beständen der Partei DIE LINKE und ihrer Quell-Organisationen

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