Zur Verfassungswidrigkeit des Hartz-IV-Gesetzes
Folgen für die Menschen
Nachdem im Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung durch die Bundesregierung lediglich zu deren geringfügiger Erhöhung geführt hatte, wurde das staatliche Existenzminimum erneut dem obersten Gericht zur Prüfung vorlegt.
Der Vortrag beleuchtet den Hintergrund dieser Auseinandersetzungen, um sich anschließend den generellen Folgen des Gesetzes für Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und deren Angehörige sowie die Gesellschaft insgesamt zu widmen.
gemeinsam mit MobB e.V.
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