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Bürgerrechte

Bürgerrechte rund um Kopenhagen

Anlässlich des bevorstehenden Weltklimagipfels in Kopenhagen wird in Dänemark zur Zeit an einem Gesetzesbeschluss gearbeitet, der In-Gewahrsam-Nahmen und das Verhängen von Geldstrafen bei den Gipfelprotesten erleichtern soll: „Die Bußgelder für die Störung der ‚öffentlichen Ordnung’ sollen verfünffacht werden, die Polizei soll Demonstranten bei bloßem Verdacht ordnungswidriger Absichten für zwölf Stunden in Vorbeugehaft nehmen können. Und für Straßenblockaden drohen Freiheitsstrafen von 40 Tagen ohne Bewährung. Mit diesen Maßnahmen will die dänische Regierung gegen Proteste vorgehen, die im Zusammenhang mit dem UN-Klimagipfel im Dezember in Kopenhagen erwartet werden. ‚Wir stehen vor einer Veranstaltung, zu der Hardcore-Unruhestifter anreisen werden, die nur Sachschäden und Gewalttaten zum Ziel haben", begründete der rechtspolitische Sprecher der regierenden rechtsliberalen Venstre, Kim Andersen, das geplante ‚Lømmelpakke’ (‚Lümmelpaket’).“ (taz am 21.10. 09, “Lümmelpaket gegen Klimaschützer“, link 1 siehe unten). Die geplanten Regelungen, die  verharmlosend als "Lømmelpakke" ("Lümmelpaket") verhandelt werden, würden eine Einschränkung von Bürgerrechten darstellen, anreisende DemonstrationsteilnehmerInnen werden unter Generalverdacht gestellt.

Es ist nicht unüblich, dass bereits im Vorfeld von politischen Großereignissen Bürgerrechte beschnitten werden: So wurde vor kurzem beispielsweise ein Klima-Aktivist aus Großbritannien mittels des „Terrorism Acts“, eines Antiterrorgesetzes, bei der Ausreise behindert. Dieser befand sich auf dem Weg zu einem Vorbereitungstreffen in Kopenhagen. (indymedia am 15.10., link2 siehe unten).

Aufgrund der jetzt bereits angekündigten gesetzlichen Änderungen besteht die Gefahr, dass die Proteste gegen die aktuelle Klimapolitik kriminalisiert und Umwelt-AktivistInnen als `Terroristen´ abgestempelt werden. Mit diesem öffentlichen Diskurs wird jeder berechtigte Protest der Umweltbewegung bereits im Vorfeld delegitimiert, über eine Politik der Angst wird so das Versammlungsrecht eingeschränkt. 

Bürgerrecht als umkämpftes Terrain

Wenn Regierungen Polizei und Gerichte einsetzen, um die „öffentliche Ordnung“ wieder herzustellen, geht es immer um den Schutz bestimmter Interessen. Wo die Grenze zwischen staatlicher Duldung von Protesten und harter Repression genau verläuft, ist allerdings per se kaum zu beantworten und hängt immer auch von den sozialen und politischen Kräfteverhältnissen ab.

In Großbritannien beim sogenannten „Kingsnorth Six“- Urteil argumentierten Klima-AktivistInnen vergangenes Jahr vor Gericht, ihre Aktion sei notwendig und in ihrer Radikalität durchaus verhältnismäßig gewesen, um ein größeres Verbrechen, und zwar das der Kohleverschmutzung zu verhindern. Die Angeklagten hatten den 200m hohen Schornstein eines Kohlekraftwerks erklommen und künstlerisch verziert. Der dadurch entstandene Sachschaden, der ihnen angelastet werden sollte, belief sich auf 30,000 englische Pfund. Der Richter fand die Erklärung der Verteidigung allerdings schlüssig und gab den Angeklagten Recht: „The defence was that they had “lawful excuse“- because they were acting to protect property around the world „in immediate  need of protection“ from teh impacts of climate change, cause in part by burning coal“
(http://www.greenpeace.org.uk/blog/climate/kingsnorth-trial-breaking-news-verdict-20080910?print#at).

Ins Deutsche übersetzt ging es den AktivistInnen in Ihrer Argumentation also um den Schutz globaler öffentlicher Güter. Ihre Aktion diente dazu, sich für ihren Erhalt und zum sofortigen Schutz vor dem Klimawandel einzusetzen. Demnach hatten sie eine „rechtmäßige Entschuldigung“ und die Angeklagten wurden auf Grundlage dieser Argumentation frei gesprochen.

Dieses Jahr versuchten 22 englische Anti-Kohle-AktivistInnen die Argumentation vor Gericht erneut aufzugreifen. Gegen sie war ein Verfahren eingeleitet worden, weil sie einen Kohlezug, der sich auf dem Weg zum größten Kohlekraftwerk Europas (Drax) befand, gestoppt und geentert hatten. In diesem Fall entschied der Richter jedoch gegen die AktivistInnen und schätzte die Verhältnismäßigkeit von Aktion und Handlungsnotwendigkeit als nicht gegeben ein. Die AktivistInnen wurden zu mehreren Stunden gemeinnütziger Arbeit und Geldstrafen verurteilt.

Deutlich wird an diesen beiden Fällen, dass es sich bei der Beurteilung der Aktivitäten zum Stopp des Klimawandels um eine Ermessensfrage handelt. Zur Diskussion über die Legitimität zivilen Ungehorsams schreibt der Rechtswissenschaftler Ralf Dreier: „Wer allein oder  gemeinsam mit anderen öffentlich, gewaltlos und aus politisch-moralischen Gründen den Tatbestand  einer Verbotsnorm erfüllt, handelt grundrechtlich gerechtfertigt, wenn er dadurch gegen schwerwiegendes Unrecht protestiert und sein Protest verhältnismäßig ist“ (nach Glotz 1983).  Auch hier findet sich das Argument der Verhältnismäßigkeit von durchgeführter Aktion und Handlungsnotwendigkeit wieder. Es zeigt sich, dass die Sphäre des Rechts nicht objektiv ist, sondern selbst immer schon Resultat und Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Formen von Protest, die stark von Kriminalisierung betroffen sind

Vor allem, wenn es um direkte Aktionen oder Aktionen des zivilen Ungehorsams geht, wird von staatlicher Seite häufig mit Repression reagiert (mindestens mit einem Großaufgebot an Polizei, mit dem die Kräfteverhältnisse demonstriert werden). Diese Formen sozialer Proteste werden unter anderem deshalb stärker mit Polizeigewalt beantwortet, weil sie den Beteiligten - wenn auch im Kleinen - ein Gefühl kollektiver Erfahrung bei der Durchsetzung und Aneignung gemeinsamer Interessen vermitteln und damit aus Sicht der beteiligten staatlichen Ordnungskräfte deren Gewaltmonopol heraus fordern: Aktionsformen des zivilen Ungehorsams entscheiden sich offensiv für einen Regelübertritt und demonstrieren damit in der Öffentlichkeit einen Moment selbstbewusster politischer Selbstvertretung.

Die repräsentative Demokratie bietet ihren Bürgern zwar die Wahl zwischen verschiedenen Parteien und Vertretern, beschneidet sie aber in vielerlei Hinsicht häufig in substantiellen Beteiligungs- und direkten Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wenn staatliche Politik daher als „ungerecht“ empfunden wird und sich die formale politische Beteiligung als wirkungslos erweist, erscheint vielen AktivistInnen der Regelübertritt legitim, ja vielleicht der einzige Weg, den eigenen Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie hierzu: „Ziviler Ungehorsam lebt geradezu von der Rechtsverletzung. Der bewusste Regelverstoß soll auf die Not des eigenen Gewissens, aber letztlich auf die Verletzung der Ordnung durch staatliches Handeln aufmerksam machen“ (Steven 2007 in: ABC der Alternativen). Hierzu gehöre auch, sich den strafrechtlichen Konsequenzen zu stellen. Dies hieße jedoch nicht, dass die Betroffenen sich auch mit der Strafe einverstanden erklären. Steven weiter: „Das offensive Umgehen von Polizeiketten sowie die Sitzblockaden scheinen seit den Protesten gegen die Nutzung der Atomenergie bei den Castor-Transporten ein von vielen als legitim erachtetes und öffentlichkeitswirksames Mittel geworden zu sein“ (Ebd.).    

Diese Internetseite soll die zu befürchteten Einschränkungen von Bürgerrechten durch staatliche Maßnahmen rund um den Klimagipfel thematisieren und auf weiterführende Links und Literatur verweisen.

Presse / Meldungen

Im Folgenden finden sich Links zu thematisch bezogenen Presseartikeln und Meldungen: 


Links

Im Folgenden finden sich links zu hilfreichen Informationsstellen:

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Quellen Literatur:

  • Glotz, Peter (Hrsg.) (1983):  Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/M.
  • Brand, Ulrich; Lösch, Bettina, Thimmel, Stefan (Hrsg.) (2007): ABC der Alternativen. Von „Ästhetik des Widerstands“ bis „Ziviler Ungehorsam“, Hamburg