Nachricht | International / Transnational - Europa - Westeuropa Drei Schritte zur Postdemokratie

Rat und Kommission der EU wollen das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments einschränken – dort wiederum greifen die großen Fraktionen die Minderheitenrechte an. ROSALUX BLICKPUNKT EUROPA

Es geht derzeit hoch her in der Europäischen Union. Erst ein kalter Putsch gegen eine linke Regierung in Griechenland verbunden mit der Drohung, das Land aus der Eurozone zu werfen. Nun die Brexit-Debatte um die Frage, ob Großbritannien nicht besser dran wäre außerhalb der EU. Parallel erregen die Geheimverhandlungen mit den USA über TTIP die Gemüter.

Die große Strategie der Eliten zur Weiterentwicklung der Union, das „Fünf-Präsidenten-Papier“, zeigt zudem den Weg in eine weitgehend marktkonforme merkelsche Demokratie. Doch damit nicht genug: Gegenwärtig laufen auch drei Angriffe auf die Souveränität der Parlamente in der EU. Bekanntlich besagt eine neoliberale Deutung der gegenwärtigen Krise, dass die EU überreguliert sei und ihre Institutionen durch eine effizientere Gesetzgebung Ansehen bei den BürgerInnen gewinnen könnten. „Effizient“ bedeutet in dieser Lesart natürlich: weniger und vor allem unternehmensfreundliche Gesetze.

Der wohl prominenteste Angriff ist die „regulatorische Zusammenarbeit (regulatory cooperation) im geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Transatlantische Gremien sollen dabei gemeinsam mögliche Gesetze debattieren und beraten, ob spezifische Vorschläge im Sinne der Unternehmen in den USA und der EU sind. Erst wenn diese Ausschüsse die Vorschläge für sinnvoll erachten, darf die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament (EP) einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Die Abgeordneten werden kaum selbstständige Regulierungsvorschläge machen, wenn sie wissen, dass der Kommissionsvorschlag bereits die Einigung der relevanten Kapitalfraktionen beiderseits des Atlantiks darstellt. Die regulatorische Zusammenarbeit ist Bestandteil der meisten modernen Freihandelsabkommen und somit  kein  reines „EU-Ding“. Sie wird mit dem Argument verteidigt, die globalen Wertschöpfungsketten regulieren zu müssen – auch im Sinne der europäischen Unternehmen. Es gehe um eine Anpassung an den internationalen Kapitalismus der Gegenwart, der die Produktion transnational zerlegt, sagen die BefürworterInnen. So müsse die Rechtsetzung eben über nationale Grenzen hinweg organisiert werden.

Der Rat der EU-Regierungen, die Kommission und das EP haben sich Anfang 2016 zudem auf ein Set an Maßnahmen geeinigt, das „bessere Rechtsetzung“ (better regulation) heißt. Es beruht auf Vorbildern aus England und den Niederlanden und wird wesentlichen Einfluss auf die Art und Weise der Gesetzgebung der EU haben. Die USA stellten die „bessere Rechtsetzung“ als Vorbedingung für den Abschluss von TTIP, denn durch die Maßnahmen bekommen auch außereuropäische Unternehmen einen wesentlich stärkeren Einfluss. Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans, ein niederländischer Sozialdemokrat, hat sie zu seiner Hauptaufgabe erklärt. Ein untrügliches Zeichen dafür, wie wichtig der EU-Regierung dieses Vorhaben ist. Der wichtigste Mann im Hintergrund dabei: Der deutsche Kabinettschef von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Martin Selmayer von der CDU.

Schon zuvor wurde die Kommission nach Empfehlungen der Großindustrie so umgestaltet, dass die Kommissare nicht mehr gleichberechtigt sind. Neuerdings gibt es einen Super-Kommissar, der jederzeit alle Gesetzesvorschläge nach Gutdünken stoppen kann. Niemand erfährt warum ein Gesetzesvorschlag das EP nicht erreicht. Timmermans hat zudem die offizielle Losung ausgegeben, dass das EP in Zukunft generell weniger Gesetzesvorschläge von der Kommission erhalten werde. Da das EP kein Initiativrecht hat - wohl als einziges Parlament der Welt -, wird es in Zukunft einfach weniger zu tun haben. Seine Rechte werden ausgehöhlt, ohne die äußere Form anzutasten. So wird es ein zahmer Partner in Gesetzgebungsprozessen – Postdemokratie auf europäisch.
Die Begründungen für die „bessere Rechtsetzung“ lesen sich in weiten Teilen genauso wie für „regulatorische Zusammenarbeit“: es gehe um passgenauere Gesetze und den Schutz der europäischen Unternehmen vor Überregulierung. Allerdings argumentiert die Kommission nicht mit den Struktureffekten des Kapitalismus. Vielmehr preist sie ihr Vorhaben als Mittel gegen den Legitimitätsverlust der EU. Getreu dem konservativen Mythos der Unregierbarkeit, wonach die BürgerInnen der EU eine Überregulierung vorwerfen würden.

Ähnlich argumentieren Konservative und Sozialdemokraten bei ihren Verhandlungen mit kleineren EP-Fraktionen über eine neue Geschäftsordnung des Parlaments (rules of procedure). Die großen Parteien fahren dabei einen fundamentalen Angriff auf die Minderheitenrechte im EP. Sie wollen die Möglichkeiten der „Kleinen“ beschneiden, sich Gehör zu verschaffen und Einfluss auf Gesetzesvorhaben zu gewinnen. Im parlamentarischen Alltag wird von den kleinen Fraktionen häufig versucht, durch geschickte Allianzen bei den Abstimmungen noch Änderungen an einem ursprünglichen Gesetzestext durchzusetzen. Dazu bedarf es aber einer Mindestanzahl von Abgeordneten, die Konservative und Sozialdemokraten nun auf 151 erhöhen wollen. Welche Fraktionen im EP besitzen diese Anzahl an Sitzen? Ausschließlich die Konservativen und die Sozialdemokraten. Aber auch dieser Angriff auf demokratische Rechte ist nicht EU-spezifisch: Auch anderswo steht es nicht gut um die parlamentarischen Rechte der Opposition – siehe die gegenwärtige Entwicklung in der Türkei oder auch Deutschland, wo der Spiegel jüngst titelte: „Linke vor Verfassungsgericht: Gysis krachende Niederlage“.

Wichtig ist hierbei, sich die politischen Ebenen zu vergegenwärtigen. Nicht eine bösartige EU greift die Parlamente an – es sind bestimmte gesellschaftliche Kräfte, die Interesse an der Schwächung der Demokratie haben. Hintergrund der Aktion um die Geschäftsordnung im EP etwa ist die übliche Klage der Regierenden, dass die Parteienlandschaft in den Parlamenten zersplittern würde, klare Mehrheiten damit fehlten und die Arbeit des Parlaments leide. Wie im Falle von „regulatorischer Zusammenarbeit“ und „besserer Rechtsetzung“ wird nicht die äußere Form des Parlaments direkt beschädigt, sondern das Parlament innerlich ausgehöhlt. Ausschlag gebend für die Einschränkung der demokratischen und parlamentarischen Rechte gegen eine immer stärker auftrumpfende Exekutive sind konservative Auffassungen vom „Durchregieren“ und die Hörigkeit der politischen Eliten gegenüber dem internationalen Kapital, das die Profitraten in internationalen Wertschöpfungsketten hoch schrauben will.

Das letzte Beispiel der Änderung der Geschäftsordnung der EP, aber auch „regulatorische Zusammenarbeit“ und „bessere Rechtsetzung“ zeigen, dass es nicht „die EU“ ist, die die Demokratie angreift. Nein, es sind immer die gleichen gesellschaftlichen Gruppen, die die Mitbestimmung der Bevölkerung zurück drängen wollen. Die EU Institutionen bieten hier höchsten ein weiteres Angriffsfeld gegen die Demokratie – mehr aber nicht. Wer im Kampf gegen die Postdemokratie für rein nationale Strategien plädiert, unterliegt freilich einem historischen Irrtum. Denn die noch recht nationalen „glorreichen dreißig Jahre“ (trente glorieuses) nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Ausnahme und nicht der Normalzustand im Kapitalismus.

ROSALUX BLICKPUNKT EUROPA Der Umgang der EU mit Griechenland, die autoritäre Reaktion auf die Flüchtlingsbewegungen und die Radikalisierung der Rechten in Europa haben gezeigt, dass die Linken bisherige Strategien eines Politikwechsels überdenken müssen. Wie gelingt gemeinsames Handeln, und wie wird Solidarität wirksam? Darüber diskutierten VertreterInnen emanzipatorischer Bewegungen bei einer Konferenz Anfang Juni in Berlin. Die RosaLux-Redaktion widmet der Lage in Europa einen Online-Blickpunkt.