Publikation Generationengerechtigkeit als theoretischer Baustein Nachhaltiger Entwicklung?

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Reihe

Online-Publ.

Autorin

Andrea Heubach ,

Erschienen

Juni 2008

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Inhalt

Generationengerechtigkeit ist ein Konzept, das polarisiert. Dabei mag ohne nähere Betrachtung des politischen Diskurses zunächst nicht einleuchten, was gegen die Forderung einer Gerechtigkeit zwischen den Generationen einzuwenden ist. Das Unbehagen gilt weniger dem zugrunde liegenden philosophischen Konzept als seiner politischen Instrumentalisierung. Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ ist zentraler Bestandteil neoliberaler Umbaurhetorik. Die Forderung nach intergenerationeller Gerechtigkeit – in teilweise schwer nachzuvollziehenden Zusammenhängen, bis hin zu wahrhaft grotesken wie der Bahnprivatisierung – erfüllt eine Alibi-Funktion. Wo Gerechtigkeit beschnitten wird, wird dies mit der vermeintlichen Herstellung von anderer, als vorrangig bezeichneter Gerechtigkeit begründet. Die überzeitliche Gerechtigkeit oder der vermeintliche Konflikt zwischen Jung und Alt werden auf zynische Weise gegenwärtiger sozialer Gerechtigkeit als prioritär gegenübergestellt.

Gerechtigkeit gegenüber den zukünftigen Generationen wird in erster Linie im ökonomischen Kontext postuliert. Gerechtigkeit zwischen verschiedenen, zeitgleich lebenden Generationen durch Äußerungen wie der Philipp Mißfelders, es sollten 85-Jährigen keine künstlichen Hüftgelenke mehr finanziert werden oder dem Hinweis auf eine angeblich drohende Rentnerdemokratie medienwirksam konfliktiv inszeniert. Einen „Krieg der Generationen“ registriert die Gesellschaft bisher nicht. Es besteht allenfalls die Gefahr, dass dieser sich durch eine selbsterfüllende Prophezeiung der Medien-Meinungsmache à la Frank Schirrmacher manifestiert.

Das komplexe Konzept der Generationengerechtigkeit verkommt zu einem inhaltsleeren Schlagwort, das weitgehend von seinen theoretischen Wurzeln losgelöst, durch den politischen Diskurs getragen wird. Eine nicht-nachhaltige Lebensweise bedeutet Entsolidarisierung mit der Natur und damit mit den natürlichen Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der nachfolgenden Generationen. Doch gerade die Strömung, bei der Entsolidarisierung und Individualisierung zentral sind, instrumentalisiert den Begriff der Generationengerechtigkeit, um ihre Forderungen mit vermeintlicher Solidarität zu legitimieren.

Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig, sich mit der theoretischen und politischen Relevanz von Begrifflichkeiten wie Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit auseinanderzusetzen. Es stellt sich die Frage, was Generationengerechtigkeit als theoretischer Baustein im Nachhaltigkeitsdiskurs leisten kann – Kann Generationengerechtigkeit jenseits der, oder gerade entgegengesetzt zu den neoliberalen Argumentationsstrategien verwendet werden?

Generationengerechtigkeit – eine Schimäre?

Sowohl in der politischen als auch in der wissenschaftlichen Debatte bleibt häufig unklar, was genau mit „Generationengerechtigkeit“ gemeint ist. Nicht jedeR, der/die sie einfordert, meint damit formal und inhaltlich das Gleiche.

Die Wissenschaft hat bisher verschiedene Definitionen vorgelegt, von denen einige ihren Teil zur Verfestigung der neoliberalen, konfrontativ orientierten Diskussion beigetragen haben. Manche konterkarieren eine dem Wortsinn folgende Bedeutung von Generationengerechtigkeit nahezu, indem eine Besserstellung der Jüngeren auf Kosten der Älteren nicht ausgeschlossen wird, wenn es z. B. heißt: „Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die Chancen nachrückender Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse mindestens so groß sind wie die der ihnen vorangegangenen Generationen.“[1]

Dem Wortsinn nach kann Generationengerechtigkeit nur die Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Generationen meinen.[2] Intergenerationelle oder intergenerative Gerechtigkeit wird in Abgrenzung zur intragenerationellen Gerechtigkeit, also zur Gerechtigkeit innerhalb der jeweiligen Generationen verstanden. Eine formale Definition, die die Frage der zugrunde liegenden Vorstellung von Gerechtigkeit weitgehend offen lässt und sich auf ein Gleichbehandlungsprinzip beschränkt, müsste lauten: Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn niemand aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Generation benachteiligt wird.[3]

Mit der Festlegung einer kompakten Definition von Generationengerechtigkeit ist allerdings das Problem der mangelnden Eindeutigkeit des Begriffs noch lange nicht beseitigt. Diese ist vor allem in der Mehrdeutigkeit des Teilbegriffes „Generation“ begründet. Unterschieden werden in der wissenschaftlichen Diskussion häufig ein familiäres, ein soziales, ein temporales und ein intertemporales Verständnis von Generation. Weitgehend besteht Einigkeit darüber, das familiäre und das soziologische Kon­zept nicht in den Kontext der Generationengerechtigkeit einzubeziehen. Allgemein ist im Rahmen der Forderung nach intergenerationeller Gerechtigkeit nicht die Rede von der Gerechtigkeit zwischen familiären Generationen, also z. B. der Großeltern- und der Enkelgeneration oder soziologischen Generationen wie den 68ern und den 89ern. Übrig blei­ben zwei rein chronologische Konzepte von Generation und Generationengerechtigkeit: Temporale Generationengerechtigkeit wird verstanden als die Gerechtigkeit zwischen „jungen“, „mittelalten“ und „älteren“ heute lebenden Menschen. Intertemporale Generationengerechtigkeit hingegen wird definiert als die Gerechtigkeit zwischen Menschen, die früher lebten, die heute leben und die zukünftig leben werden.[4]

Eine grundlegende Unterscheidung ist zudem zwischen Generationen im Sinne von Altersgruppen und von Geburtsjahrgangskohorten zu treffen. Der Begriff der Altersgruppe beschreibt die Zugehörigkeit von Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den „Jungen“, „Mittelalten“ oder „Alten“ einer Gesellschaft. Eine Kohorte fasst Personen benachbarter Geburtsjahrgänge (so z. B. alle in den 1960er Jahren Geborenen) zu einer Kategorie zusammen. Alters­gruppen­ge­rechtigkeit ist so stets synchron zu einem gewissen Zeitpunkt zu erwägen, z. B. im Jahr 2008. Kohortengerechtigkeit hingegen impliziert einen zeitübergreifenden Vergleich, beispielsweise zwischen der Jugend im Jahr 2008 und der im Jahr 1978.

Allerdings wird das Konzept einer kohortenadressierten Gerechtigkeit häufig kritisiert – denn in deren Rahmen klingt vielfach eine intergenerationelle Aufrechnung sämtlicher Vorteile und Benachteiligungen sowie der vollbrachten Leistungen verschiedener Geburtsjahrgänge mit an. Eine solche mag zwar beim Gedanken an eine Generationengerechtigkeit nahe liegen, stößt in der Praxis aber aufgrund der Vielfältigkeit der über die Zeit stattfindenden Veränderungen auf kaum überwindbare Hindernisse. Aufgrund eines verallgemeinernden Vergleiches, beispielsweise mit denjenigen, die vor 30 Jahren jung waren, eine Besserstellung der Jüngeren auf Kosten der Älteren zu fordern, steht aufgrund der komplexen überzeitlichen Zusammenhänge auf wackligen Beinen.

Der Vergleich verschiedener zu einem Zeitpunkt lebender Altersgruppen erscheint zunächst wesentlich unproblematischer. Allerdings wird die Alters­grup­pen­gerechtigkeit häufig nicht zur Generationengerechtigkeit im eigent­lichen Sinne gezählt. Schließlich ist Alter keine Konstante im Leben. Der Mensch durchläuft von der Geburt bis zum Tod in der Regel die verschiedenen Alters­gruppen. Deshalb, wird argumen­tiert, sei es durchaus vertretbar, Angehörige unter­schied­licher Altersgruppen verschieden zu behandeln. Ein altersbasiertes System des Zugangs zu Ressourcen sei für die Generationenfrage so lange belanglos, so lange es stabil bleibe, d.h. so lange jede spezifische Altersgruppe ebenso behandelt würde, wie die entsprechende Altersgruppe in der Vergan­genheit oder der Zu­kunft.[5] Eine Benachteiligung der Alten oder Jungen, sei sie auch noch so drastisch, würde unter der Prämisse, dass sich das Verhältnis zwischen Alt und Jung prinzipiell nicht über den Zeitverlauf verändert, dem Prinzip der Generatio­nen­gerechtigkeit nicht widersprechen.

Zumindest bis dato sind die Verhältnisse zwischen unterschiedlichen Altersgruppen allerdings keine historische Konstante. Die Fragen der Ungleichbehandlung von Altersgruppen sind daher untrennbar auch mit den Fragen einer Kohortengerechtigkeit verknüpft.

So ist Generationengerechtigkeit per definitionem vor allem durch zwei unterschiedliche und doch eng verwandte Stränge gekennzeichnet. Sie bezeichnet zum einen die Gerechtigkeit der Verhältnisse zwischen den gegenwärtigen Generationen und fordert zum anderen, keine Benachteiligung für die im Zeitverlauf nachfolgenden Generationen entstehen zu lassen. Mit den Übergängen zwischen den heutigen und den zukünftigen Generationen sind dabei die Grenzen zwischen temporaler und intertemporaler Generationengerechtigkeit fließend. Schließlich erblicken täglich zukünftige Menschen das Licht der Welt. Allerdings hat besonders die Forderung nach Gerechtigkeit gegenüber den zukünftigen, noch nicht geborenen Menschen mit theoretischen und praktischen Herausforderungen zu kämpfen.

Theoretische Herausforderungen

“Was hat die Nachwelt je für mich getan?” wird zuweilen spöttisch im Kontext der Forderung einer Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen gefragt. Die Wurzeln dieses Ausspruchs reichen zurück bis zur Feder Joseph Addisons, der im Jahre 1714  die Rücksichtnahme gegenüber der Nachwelt ansprach und die egoistische Betrachtungsweise der Gesellschaft mit dem Ausspruch wiederzugeben suchte: „We are always doing […] something for Posterity, but I would fain see Posterity do something for us.“[6]

Tatsächlich ist hiermit der Kern der Schwierigkeit intertemporaler Gerechtigkeit angesprochen – die Gewissheit, dass es der Nachwelt unmöglich ist, auf die Gegenwart Einfluss zu nehmen, während wir heute einen entscheidenden Einfluss auf das Leben der zukünftigen Generationen ausüben.

Als Lösung für die, durch die zeitliche Konsekutivität fehlende Wechselseitigkeit in der Gerechtigkeit wird mancherorts die Anerkennung des Prinzips der indirekten Reziprozität vorgeschlagen, mit dem vorausgesetzt wird, jede Generation habe deshalb eine moralische Verpflichtung gegenüber ihrer Nachfolger-Generation, weil sie von ihrer Vorgängergeneration etwas erhalten habe.[7] Die Tatsache, dass mensch etwas von den vorhergehenden Generationen empfangen hat, ist so als moralische Verpflichtung gegenüber den zukünftigen Generationen praktisch umzusetzen. Es wäre demnach nicht nur unfair gegenüber den zukünftigen Generationen, nichts für sie aufzusparen, sondern in gewissem Sinne auch gegenüber den vergangenen Generationen, die in eben diesem Verständnis indirekter Reziprozität für die Gegenwärtigen gespart haben.

Durch den Wegfall direkter Reziprozität sind viele präsentische, d.h. auf rein gegenwärtige Betrachtungen beschränkte Ethiken nicht anwendbar – darunter vor allem die klassischen Vertragstheorien. Ein Kategorischer Imperativ in der Formel „Handle nur nach der Maxime, von der du wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde“ ist für das Nachhaltigkeitsprinzip prinzipiell formulierbar. Für soziale und auch globale Gerechtigkeit – in einer Zeit zunehmender globaler Vernetzung und angesichts globaler Probleme wie des Klimawandels – taugt der Imperativ mit seiner Forderung nach Verallgemeinerbarkeit zumindest bedingt. In Hinblick auf das Postulat einer dauerhaften Durchhaltbarkeit allerdings stößt er an seine Grenzen. Eine Verallgemeinerung in zeitlicher Hinsicht ist keine notwendige rationale Grundlage für gegenwärtige Koexistenz. Gerechtigkeit gegenüber zeitlich späteren Generationen kann nicht durch Vernunft begründet werden, sondern muss moralisch-altruistisch motiviert sein.

Wie die klassischen Vertragstheorien versucht auch John Rawls, Gerechtigkeit und explizit auch solche zwischen unterschiedlichen Generationen rational herzuleiten, allerdings im Rahmen eines Gedankenexperiments – dem Urzustand. Dabei verfolgt er zunächst die grundsätzliche Idee, den Schleier des Nichtwissens, hinter dem sich die TeilnehmerInnen am Urzustand befinden, auch auf die Generationenzugehörigkeit auszudehnen, so dass bei den Teilnehmenden Unwissen auch darüber herrscht, wo sie sich auf dem allgemeinen Zeitkontinuum befinden. „Sie müssen Grundsätze wählen, deren Folgerungen sie hinzunehmen bereit sind, welcher Generation sie auch angehören mögen.“[8] Als Inhalt intergenerationeller Gerechtigkeit behandelt Rawls vornehmlich die Verteilung des gesellschaftlich Erwirtschafteten, [9] wobei er eingangs auch die „Erhaltung natürlicher Hilfsquellen und der Umwelt.“[10] erwähnt, sich mit der Frage der ökologischen Hinterlassenschaft aber nicht weiter beschäftigt.

Hans Jonas hingegen sorgt sich im von ihm postulierten „Prinzip Verantwortung“ primär um die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Daher treibt ihn nicht eine intergenerationelle Verteilung von Ressourcen um, sondern vielmehr ein Imperativ des Fortbestands der Menschheit. Die moderne Technik, argumentiert Jonas, habe Handlungen von neuer Größenordnung mit neuartigen Objekten und neuartigen Folgen eingeführt. Eine solche Erweiterung der Macht sei im Rahmen einer Ethik des Gleichzeitigen nicht mehr zu fassen.[11]

Gerade im ökologischen Bereich sieht Jörg Tremmel eine herausragende Funktion intergenerationeller Gerechtigkeit. Generationengerechtigkeit sei die wichtigste Theorie zur Begründung des Schutzes der Natur. Generationengerechtigkeit sei ein zutiefst anthropozentrischer Ansatz, betont er weiter [12] und genau hierin liegen deren Grenzen in der Begründung des Schutzes außermenschlicher Natur. Das Konzept der Generationengerechtigkeit setzt zwar eine gewisse ökologische Gerechtigkeit voraus, vermag als rein auf den Menschen zentriertes Konzept aber keine ausreichende Begründung für den Schutz von Flora, Fauna und Biosphäre zu liefern. Die Beschränkung der Verpflichtungen gegenüber der außermenschlichen Natur auf indirekte, die mit der Verpflichtung gegenüber zukünftigen Menschen begründet werden, führt bei Tremmel hinsichtlich der zukünftigen Generationen zu Fragen wie: „Werden Sie ein Prozent Wirtschaftswachstum höher bewerten als Klimaschutz oder die Erhaltung von Tierarten?“[13] Ähnlich äußert auch Otfried Höffe, mensch könne die Natur als Gemeineigentum der Menschheit betrachten, die sich wie ein Kapital verhalte, dessen Zinsen jeder Generation zur Verfügung stünden.[14] Dabei  bezieht er auch die Möglichkeit der Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzes für „echte“ Natur in seine Kalkulation mit ein. So erklärt Höffe, es sei die Summe aus naturaler Natur und künstlichen Äquivalenten, die sich als ökologische Bilanz nicht verschlechtern dürfe.[15] Hier ist die ökonomistische Rhetorik einer schwachen Nachhaltigkeit deutlich, in der alles ohne Berücksichtigung eines intrinsischen Wertes als Kapital messbar und kühl gegeneinander aufrechenbar ist.

Politische Schwierigkeiten

Das Fehlen direkter Reziprozität erweist sich nicht nur als Herausforderung für die überwiegend präsentisch ausgerichtete Ethik, deren Bezugsrahmen meist nicht über einen gegenwärtigen Blickpunkt hinausreicht. Die fehlende Wechselseitigkeit in den Beziehungen ist nicht zuletzt auch ein ernsthaftes Problem für die politische Berücksichtigung zukünftiger Interessen.[16]

Die Rede ist häufig von einem Strukturproblem der Demokratie. Jenes veranlasst die Politiker, ihre Entscheidungen auf den Zeitrahmen der Wahlperioden auszurichten, so dass Politik meist rein gegenwartsorientiert und die Interessen zukünftiger Generationen unberücksichtigt bleiben.[17] Überspitzt ließe sich von einer institutionell bedingten Ausbeutung der Zukunft sprechen. Dabei beruht das Strukturproblem parlamentarischer Demokratie gewiss nicht alleine auf einem egoistischen Streben nach Machterhalt seitens der PolitikerInnen, sondern ist vielmehr ohne eine individualistische Kurzfristorientiertheit der WählerInnen nicht denkbar. Die „Spaßgesellschaft“ plädiert nicht emphatisch für die Rücksichtnahme auf die nachfolgenden Generationen, so wie ihr auch gegenwärtig in anderen Teilen der Erde Hungernde und Notleidende kein ausreichender Beweggrund für eine Verhaltensänderung zu sein scheinen. Allerdings sind die Menschen für die moralische Botschaft einer Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen offenbar recht empfänglich, sonst würde diese in der neoliberalen Rhetorik nicht reüssieren. Dennoch stehen nicht zuletzt intertemporale und globale Gerechtigkeit vor der Herausforderung einer Vorherrschaft hyperindividualistischer Moral.

Eine der grundsätzlichen Sorge um das Wohl zukünftiger Generationen widersprechende Annahme besteht dagegen in einer Art Zukunftsliberalismus, der die Unnötigkeit einer Theorie der Generationengerechtigkeit postuliert. So ist der Ökonom Wilfred Beckerman überzeugt, das wichtigste Vermächtnis, das zukünftigen Generationen hinterlassen werden könne, entstehe bereits dadurch, dass die gegenwärtigen Generationen ihre Interessen wirksam verfolgen. Er stützt sich vor allem auf die These, die Gefahr von Umweltkatastrophen und des Zuneigegangs endlicher Ressourcen werde überschätzt. Die wirkliche Bedrohung für seine Nachkommen sieht Beckerman in der Eskalation möglicher Konflikte. Daher bestünde der grundlegendste Beitrag, der für zukünftige Generationen leistbar sei, darin, die gegenwärtige Gesellschaft toleranter und demokratischer zu gestalten, um so die friedliche Lösung potentieller Konflikte zu ermöglichen und damit die Befriedigung der Grundbedürfnisse zukünftiger Generationen zu gewährleisten.[18] Allerdings übersieht er dabei die nicht unwesentliche Tatsache, dass auch eine tolerante und demokratische Gesellschaft zur Sicherstellung eines friedlichen Zusammenlebens der Menschheit nicht ausreichen kann, wenn beispielsweise aufgrund der Knappheit bestimmter Ressourcen die Befriedigung der Grundbedürfnisse nicht mehr gewährleistet ist.

Beckerman lässt so generell die Möglichkeit unberücksichtigt, dass Interessen der zukünftigen Generationen denen der heute lebenden entgegenstehen. Die Verhältnisse zwischen den zu unterschiedlichen Zeiten lebenden Generationen sind keine uneingeschränkten Win-Win-Situationen. Eine Politik kann den heutigen Generationen äußerst nützlich sein, den zukünftigen aber unangenehme Spätfolgen hinterlassen. Häufig zitierte Beispiele für solche Interessenkollisionen sind die spätere Lagerung vom Atommüll aus der Energieproduktion zum Nutzen vorangegangener Generationen oder das Aufbrauchen der Erdölvorkommen ohne die Bereitstellung von Alternativen für dessen Verwendung. Gerade im Kontext der Zerstörung der natürlichen Umwelt wird deutlich, dass positive und negative Effekte getätigter Investitionen zumeist nicht wie in einer mathematischen Gleichung miteinander verrechenbar sind. Gute Infrastrukturen z. B. können nicht für die Folgen einer Klimakatastrophe entschädigen oder werden vielleicht sogar durch eine Klimakatastrophe zerstört.

Während in der Vorstellung einer Selbstregulation die Tatsache unberücksichtigt bleibt, dass zwischen den heutigen und den zukünftigen Generationen Interessenkonflikte – z. B. in ökologischen und Ressourcenfragen – bestehen können, wird umgekehrt vielfach in der politischen Diskussion nicht berücksichtigt, dass gegenwärtige Investitionen nicht zwangsläufig den Interessen und Bedürfnissen zukünftiger Menschen entgegenstehen müssen. Es ist nicht außer acht zu lassen, dass Investitionen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf zukünftige Generationen äußerst unterschiedlich sein können. „Investitionen in Wirtschaftssubventionen, Waffensysteme, Atommüll und Umweltverschmutzung sind sicherlich als Verschuldungstitel anders zu bewerten als zukunftsträchtige Investitionen in den Ausbau den öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder in beitragsfreie Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und Universitäten.“[19]

Auch die aktuelle Initiative zur Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz[20] thematisiert primär nur einen kleinen Ausschnitt – den fiskalischen Aspekt der Hinterlassenschaft für zukünftige Generationen – und vermittelt dadurch ein verzerrtes Bild des Einflusses der Politik auf die nachfolgenden Generationen. Dass Staatsverschuldung etwas ist, das es nach Möglichkeit zu vermeiden gilt, liegt auf der Hand. Eine ganzheitliche Betrachtungsweise entlarvt allerdings die Darstellung, in der eine Generation der nächsten einen Berg Schulden überlässt, als vereinfacht. Durch das Weiterreichen der Schulden an die nachfolgenden Generationen, steht in der Zukunft einer großen Anzahl Schuldner vielmehr eine kleine Zahl Gläubiger gegenüber. Die zunehmende Staatsverschuldung wälzt nicht nur Lasten auf die zukünftigen Generationen ab, sie ist zudem Vehikel zunehmender gesellschaftlicher Spaltung. Angesichts letzterer stellt sich jedoch die Frage, ob nicht gerade auch die mit dem Begriff der Generationengerechtigkeit gedeckelte Umgestaltung des Sozialstaates auch generationenungerecht ist.

Die eingeschränkte Sichtweise fiskalischer Generationenbilanzen berücksichtigt nur eine Seite der Medaille. Vererbt werden der nachfolgenden Generation als Gesamtheit nicht nur die (finanziellen) Erblasten, sondern gleichzeitig auch Erbschaften nicht monetärer Art. Zur Verschuldung beitragende Investitionen in das Bildungssystem oder den Umweltschutz können auch einen dringend erforderlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit bergen. Daher ist im Sinne einer Generationengerechtigkeit nicht zuletzt eine Umschichtung der Staatsausgaben und der Steuereinnahmen zu bedenken. Von theoretischen Überlegungen ausgehend, liegt es zudem nahe, nicht die Höhe der Staatsverschuldung heute und zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu vergleichen, sondern statt dessen die Gesamt-Outputs verschiedener Politikalternativen auf die zukünftigen und auf die gegenwärtigen Generationen.

Generationenbilanzierungen, die die Zahlungsströme zwischen Staat und Bürger erfassen sollen, so auch die Staatsschulden und die Zinsverpflichtungen, greifen in ihrer ökonomistischen Orientierung zu kurz. Meist fehlt es an einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, die gegenwärtige Gerechtigkeit zur Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen in Beziehung setzt. Tatsächlich lässt sich in der philosophischen in der politischen Debatte der gleiche Kardinalfehler ausmachen: Generationengerechtigkeit wird stets nur in Ausschnitten betrachtet und nicht im Gesamtzusammenhang. Es werden weder die inneren Konfliktfelder von Generationengerechtigkeit thematisiert, wie beispielsweise das Spannungsverhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie, noch die Generationengerechtigkeit zu anderen Forderungen, wie der nach globaler oder intragenerationeller sozialer Gerechtigkeit in Bezug gesetzt.

Eine sozial gespaltene Gesellschaft ist durch widerstreitende Interessen und widerstreitende Gerechtigkeitsempfindungen geprägt. So lassen sich auch in der Diskussion um Generationengerechtigkeit verschiedene Gerechtigkeitsparadigmen ausmachen. Generationengerechtigkeit wird unter anderem einer Teilhabegerechtigkeit zugerechnet, bei der die Adressaten durch askriptive (d.h. nicht erworbene bzw. nicht erwerbbare) sozialstrukturelle Unterscheidungsmerkmale (wie Alter, Generationenzugehörigkeit, Kinderzahl, Geschlecht und Ethnizität bzw. Nationalität) bestimmt sind. Die Teilhabegerechtigkeit ist dabei keine gänzlich neue Erfindung, sondern in erster Linie Referenzerweiterung der alten liberalen Idee der Chancengleichheit. Auch eine produktivistische oder funktionalistische Gerechtigkeit, die nicht auf ein übliches Gerechtigkeitsverständnis im Sinne eines suum cuique rekurriert, sondern in utilitaristischer Manier eine Erhöhung des zu verteilenden Gesamtvolumens postuliert ohne sich über Normen einer Verteilung zu äußern, wird im aktuellen Generationengerechtigkeitsdiskurs betont.[21] Ebenso werden eine Bedarfsgerechtigkeit, die darauf verpflichtet, den in der Menschenwürde begründeten primären Bedarf aller Menschen zu sichern und eine individuelle Leistungsgerechtigkeit, aus deren Perspektive Generationengerechtigkeit „nur durch einen Rückbau jeglicher sozialer Sicherungssysteme und einer Umstellung auf individuelle Absicherung geschehen“[22] kann, im aktuellen Diskurs ausgemacht. Dagegen sind egalitäre Vorstellungen einer über die Chancengerechtigkeit hinausgehenden Verteilungsgerechtigkeit stark unterbetont.

Baustein im theoretischen Fundament Nachhaltiger Entwicklung

Sowohl vom Konzept der Generationengerechtigkeit als auch von dem einer nachhaltigen Entwicklung existiert eine große Anzahl unterschiedlicher Vorstellungen sowie mehr oder weniger vager Begriffsbestimmungen. Dabei lässt auch die der zeitgenössischen Nachhaltigkeitsdebatte historisch zugrunde liegende Definition des Brundtland-Berichts reichlich Interpretationsspielraum, wenn es dort heißt, nachhaltige Entwicklung sei Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Allerdings beschränkt sich der Absatz zur Definition im Bericht der Kommission, wie Joachim Spangenberg anmerkt, nicht auf diesen vielzitierten Satz.[23] Im Originaltext heißt es über das Nachhaltigkeitskonzept weiter: „It contains within it two key concepts: the concept of 'needs', in particular the essential needs of the world's poor, to which overriding priority should be given; and the idea of limitations imposed by the state of technology and social organization on the environment's ability to meet present and future needs.”[24]

Ohne diesen Zusatz wird in der Brundtland-Formel nur das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen der heutigen und denen der zukünftigen Generationen beschrieben und so die intragenerationelle Gerechtigkeit vernachlässigt: „‚Bedürfnisse‘ und ‚Generation‘ sind im Grunde sozial neutrale Begriffe; sie lassen keine vertikalen Unterscheidungen zu. Doch solche Unterscheidungen sind ausschlaggebend, wenn es um Gerechtigkeit innerhalb einer Generation geht.“[25]

Im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitskonzept wird auf Generationengerechtigkeit in erster Linie als Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen bezug genommen. Generationengerechtigkeit beschreibt dabei einen normativen Idealzustand, während das Nachhaltigkeitskonzept eine dynamische Entwicklung charakterisiert.

Neoliberale Konzepte von Nachhaltigkeit stützen sich auf das von der Weltbank entwickelte Modell, in welchem sich das „Nachhaltigkeitskapital“ aus der Summe der Kapitalstöcke Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft bildet. Nachhaltigkeit ist demnach gegeben, wenn auf Dauer von den „Zinsen“ und nicht vom „Kapital“ gelebt werden kann. In einer solch ökonomistischen, auf der Erhaltung eines Gesamtkapitals und der Austauschbarkeit unterschiedlicher Kapitalarten basierenden Vorstellung, geht die im Brundtland-Text festgehaltene Priorität der Armutsbekämpfung vollständig unter. Als Gegenmodell zur Reduktion aller Gegebenheiten zu Kapital, bietet sich ein Leitplankenmodell der Nachhaltigkeit an, wie es vom Bundesumweltamt mit der Vorstellung ökologischer Leitplanken vertreten wird. Am vielversprechendsten scheint dabei jedoch ein Modell, das mit einer Leitplanke des Sozialen und einer Leitplanke des Ökologischen, sowohl der ökologischen Komponente Rechnung trägt – und damit auch mit einem intrinsischen Wert außermenschlicher Natur verträglich ist – als auch die Achtung gleicher Menschenrechte und die Reduktion bestehender sozialer und nicht zuletzt globaler Ungleichheiten einfordert.

Während die Brundtland-Definition auf eine Bedarfsgerechtigkeit abzielt, suggeriert das Kapitalstockmodell eine funktionalistische Gerechtigkeit im Sinne der Erhaltung eines möglichst hohen Gesamtvolumens an nutzbarem Kapital. Das vorgeschlagene Leitplankenmodell der Nachhaltigkeit zielt auf klare Grenzen in der Beeinträchtigung der Natur und der sozialen Gerechtigkeit ab und ist so mit einem egalitären Verständnis von Gerechtigkeit vereinbar – sowohl im jeweils Präsentischen als auch zukunftsgerichtet.

Wie Ulrich Schachtschneider anführt, ergibt sich aus dem Postulat der Nachhaltigkeit kognitiv „die Forderung nach intra- und intergenerationeller Gerechtigkeit: Eine Politik, die jetzt keine Gerechtigkeit herstellen kann, ist ebenso wenig dauerhaft durchhaltbar wie eine Politik, die Probleme auf folgende Generationen abwälzt.“[26] Praktisch sind intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit Voraussetzungen für die Nachhaltigkeit einer Entwicklung. Theoretisch gründet sich die Forderung nach Nachhaltigkeit auf intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit als wichtigste normative Grundlagen.

Intergenerationelle Gerechtigkeit impliziert in der aktuellen Debatte häufig einen Vergleich der Lebensbilanzen unterschiedlicher Generationen, der zur Rede von Kapital verleitet. Generationengerechtigkeit – der eingangs vorgeschlagenen Definition gemäß – als Gebot der Nicht-Benachteiligung verstanden, ist vielmehr als Leitprinzip zu begreifen, das eine prinzipielle Gleichbehandlung unterschiedlicher Generationen einfordert, nicht als Postulat einer mathematischen Gleichung mit verschiedenen Kapitalien.

Fazit

Derzeit dominieren in der Debatte um Generationengerechtigkeit deutlich die neoliberalen Inszenierungen. Generationengerechtigkeit ist jedoch im Kern nicht das, was von neoliberaler Seite gefordert wird. Der Begriff dient im aktuellen Diskurs dazu, Entwicklungen zu legitimieren, die nicht nur intragenerationelle und globale Gerechtigkeit ad absurdum führen, sondern durch gewaltige Umverteilungen und einen Raubbau an der natürlichen Umwelt auch die Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen mehr als gefährden.

Eine Rhetorik der Generationengerechtigkeit erscheint bei näherem Betrachten wenig glaubwürdig, wenn sie Solidarität in erster Linie für die Zukünftigen einfordert und dabei die Gegenwärtigen zu vergessen scheint. Eine Solidarität, die an der eigenen Landesgrenze oder an der Grenze der eigenen Lebenserwartung aufhört, kann keine authentische Solidarität sein.

Eine zeitgemäße Moral braucht ein neues Selbstverständnis, in dem die Einzelnen sich nicht länger losgelöst von jeglicher Fremdverpflichtung begreifen. Es gilt, den moralischen Bezugsrahmen räumlich und zeitlich zu erweitern, Gerechtigkeit sowohl global als auch für die in der Zukunft verorteten Menschen anzustreben.

Aus genuin linker Perspektive tritt Generationengerechtigkeit daher als eine weitere Forderung dem Gleichheitsdiskurs hinzu. Sie ist nicht Gegenmodell zur, sondern Teil sozialer Gerechtigkeit. Generationengerechtigkeit ist, als normative Begründung für den zeitlichen Aspekt der Nachhaltigkeit, neben der intragenerationellen Gerechtigkeit Bestandteil des theoretischen Fundaments Nachhaltiger Entwicklung. Sie ist kein hinreichendes, aber doch ein notweniges Element theoretischer Grundlagen gegen die vorherrschende Entsolidarisierung und für die Entwicklung solidarischer Alternativen.

Die Lebenssituationen der Menschen sind zu jedem Zeitpunkt Ergebnis vorangegangener sowie gegenwärtiger Verhältnisse. Ohne das Prinzip intragenerationeller Gerechtigkeit, könnte Generationengerechtigkeit theoretisch auch pervertiert zu einer gerechten Verteilung intragenerationeller Ungerechtigkeit über die Zeit postuliert werden. Ohne die Generationengerechtigkeit bestünde im Rahmen der Forderung nach intragenerationeller, jeweils gegenwärtiger Gerechtigkeit die Möglichkeit, Raubbau an den Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu betreiben. Intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit sind interdependente aber doch voneinander verschiedene Forderungen. Sie richten sich an unterschiedliche Adressaten und ergänzen sich ihren Forderungen gegenseitig zu einem ganzheitlichen Gerechtigkeitskonzept.


[1] Tremmel, Jörg: Generationengerechtigkeit – Versuch einer Definition. In: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Handbuch Generationengerechtigkeit. 2., überarbeitete Auflage, München 2003, S. 27–78, S. 35.

[2] Vgl. hierzu auch ebenda, S. 33.

[3]Vgl. Heubach, Andrea: Generationengerechtigkeit – Herausforderung für die zeitgenössische Ethik. Göttingen 2008. S. 44.

[4] Vgl. Tremmel, J.: Generationengerechtigkeit – Versuch einer Definition (FN 1). S. 32.

[5] Vgl. Kohli, Martin: Alt-Jung. In: Lessenich, Stephan/Nullmeier, Frank (Hrsg.): Deutschland – eine gespaltene Gesellschaft. Frankfurt 2006. S. 115–135. S. 119.

[6] Addison, Joseph: The Spectator No. 538. Freitag, 20. August 1714.

[7] Vgl. Tremmel, Jörg: Generationengerechtigkeit als Leitbild für Unternehmen. In: Tremmel, Jörg/ Ulshöfer, Gotlind (Hrsg.): Unternehmensleitbild Generationengerechtigkeit. Theorie und Praxis. Frankfurt am Main 2005. S. 9-34. S. 16.

[8] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt 1975. S.160.

[9] Allerdings bezieht er sich dabei nicht ausschließlich auf materielle Ressourcen, sondern führt er dabei an: „Man sollte sich hier vor Augen halten, dass Kapital nicht bloß aus Fabriken, Maschinen usw. besteht, sondern auch aus Wissen und Kultur sowie den Methoden und Fähigkeiten, die gerechte Institutionen und den fairen Wert der Freiheit ermöglichen.“ Ebenda. S. 325.

[10] Ebenda. S. 160.

[11] Vgl. Jonas, Hans: Das Prinzip Verantwortung. Frankfurt 1979. S.26.

[12] Vgl. Tremmel, J.: Generationengerechtigkeit – Versuch einer Definition (FN 1). S. 28 ff.

[13] Ebenda. S. 47.

[14] Vgl. Höffe, Otfried: Gerechtigkeit: eine philosophische Einführung. München 2001. S. 89.

[15] Vgl. Höffe, Otfried: Demokratie im Zeitalter der Globalisierung. 1., überarbeitete und aktualisierte Neuausgabe. München 2002. S.420.

[16] Wie die zukünftigen Interessen aussehen werden, bleibt naturgemäß ungewiss. Die VerfechterInnen der Notwendigkeit ihrer politischen Berücksichtigung beziehen diesbezüglich unterschiedliche Positionen. Sie reichen von der Idee, die zukünftigen Interessen müssten anhand der Interessen heutiger und vor allem heute jüngerer Menschen, extrapolierbar sein, über die Anschauung, dass nur die basalsten, an das menschliche Überleben gebundenen Interessen (die sich aller Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahrhunderten nicht ändern werden), zu berücksichtigen seien, bis zu der Schlussfolgerung, dass die zukünftigen Interessen durchweg unbekannt seien und es deshalb am wichtigsten sei, in der Politik getroffenen Entscheidungen prinzipiell reversibel zu halten.

[17] Vgl. Tremmel, Jörg: Verankerung von Generationengerechtigkeit in der Verfassung. Online-Akademie der Friedrich Ebert-Stiftung. library.fes.de/pdf-files/akademie/online/03594.pdf. Rev. 19-07-2006.

[18] Vgl. Beckerman Wilfred: Intergenerational Justice. In: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Intergenerational Justice Review. 2/2004. S. 1-5.

[19] Antrag der Linken: Soziale Gerechtigkeit statt Generationenkampf – Für eine nachhaltige Politik des Sozialstaates im Interesse von Jung und Alt. Vom 10.10.2007.

[20] Geplant ist im Rahmen der fraktionsübergreifenden Initiative der ParlamentarierInnen aus CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, in Art. 20 b das Prinzip der Generationengerechtigkeit als Staatsziel festzusetzen und durch eine Änderung in Art. 109 Abs. 2 Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen zukünftiger Generationen zu verpflichten.

[21] Vgl. Leisering, Lutz; Paradigmen sozialer Gerechtigkeit, Februar 2004 (Langversion des Textes auf der Seite der Universität Bielefeld), Herunterzuladen unter: www.uni-bielefeld.de/soz/personen/Leisering/pdf/1.pdf. Rev. 2007-12-10., S. 15ff.

[22] Liebig, Stefan/Scheller, Percy: Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Ein analytischer Orientierungsrahmen und einige empirische Befunde. In: Berliner Journal für Soziologie 3/2007. S. 301–321. S. 313 f.

[23] Vgl. Spangenberg, Joachim H.: Ausdifferenzierung des Nachhaltigkeitskonzepts. Von der Grenzziehung zum Komplexitätsmanagement, in: Meier, Klaus/ Wittich, Evelin (Hrsg.) :Theoretische Grundlagen nachhaltiger Entwicklung. Beiträge und Diskussionen. Berlin 2007. S.215–276. S.224.

[24] Brundtland-Report, einzusehen unter: www.worldinbalance.net/agreements/1987-brundtland.html. Rev. 2008-04-12.

[25] Sachs, Wolfgang: Ohne Ökologie keine transnationale Gerechtigkeit. Erschienen in: POLIS 1/2004, S. 13-15. www.deza.admin.ch/en/Dossiers/Event_Traverse/ressources/resource_de_24670.pdf. Rev. 2008-04-12.

[26] Schachtschneider, Ulrich:  Soziale Nachhaltigkeit in der modernen Gesellschaft? In: Meier, Klaus/ Wittich, Evelin (Hrsg.): Theoretische Grundlagen nachhaltiger Entwicklung. Beiträge und Diskussionen. Berlin 2007. S. 169–185. S. 170/171.