Promotionsstipendium
Um ein Promotionsstipendium können sich in- und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: medizinische Fachrichtungen) bewerben.
Voraussetzung für ein Promotionsstipendium ist ein hervorragender Studienabschluss sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung.
BewerberInnen sollten in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben; in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Es existieren für Doktoranden zwei unterschiedliche Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden.
Sie können sich nur für eines der beiden Stipendien bewerben!
Promotionsstipendium:
Für dieses Stipendium können sich zum einen deutsche DoktorandInnen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU Land und der Schweiz zur Promotion zugelassen sind. Zum anderen können sich ausländische Doktoranden bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind.
Für dieses Stipendium sollten sich auch AusländerInnen bewerben, die während ihrer Promotion einen längeren Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands planen.
Promotionsstipendium
Forschungsstipendium für Promovierende aus dem Ausland:
Für dieses Stipendium können sich ausschließlich AusländerInnen bewerben, wenn Sie für die Promotion an einer deutschen Hochschule zugelassen sind (Promotionszulassung) oder wenn sie sich im Rahmen ihrer Promotion zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland befinden und nach Beendigung Ihrer Forschung planen, in Ihr Heimatland zurück zu gehen.