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Forschungsstipendium für Promovierende aus dem Ausland

Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Stipendien an AusländerInnen, die zur Promotion oder zu einem Forschungsaufenthalt im Rahmen ihrer Promotion nach Deutschland kommen und anschließend in ihr Heimatland zurückkehren.

Fördervoraussetzungen für ausländische Promovierende (alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • Zulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland
  • Betreuung eineR HochschullehrerIn in Deutschland
  • sehr guter Studienabschluss
  • gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung
  • sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs) – wir fördern keine Deutsch-Sprachkurse!
  • BewerberInnen sollten das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben

 

Im Falle einer Promotion an einer deutschen Hochschule (Promotionszulassung in Deutschland erforderlich) beträgt die maximale Förderdauer zwei Jahre.

Wer bereits für seine Promotion gefördert wurde (unabhängig von der Förderinstitution), kann nur dann durch die RLS weiter gefördert werden, wenn die Vorförderung unter 2 Jahre betrug. Andere Förderungen werden auf die Höchstförderung von 24 Monaten angerechnet.

 

In der Regel werden keine Promotionsabschlussstipendien vergeben. Die Förderung einer Promotion neben einer Erwerbstätigkeit ist nicht möglich.

 

Die Förderdauer für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen einer Promotion an einer ausländischen Hochschule (Promotionszulassung der ausländischen Hochschule erforderlich) ist abhängig von den zeitlichen Erfordernissen des Forschungsaufenthalts; sie beträgt maximal zwei Jahre.

Auslandsaufenthalte im Heimatland oder in Drittländern können nicht gefördert werden.

Das monatliche Grundstipendium beträgt 1000,- €, hinzu kommt eine Pauschale (pauschalierte Nebenleistung) von 20,- €.

Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.

 

Bewerbungstermine:

Der Bewerbungstermin 30. April 2012 entfällt!

31. Oktober für Förderbeginn 01. April des darauf folgenden Jahres

Es gilt das Datum des Poststempels.

 

Bewerbungen werden erst 6 Wochen vor Bewerbungsschluss angenommen; ab Mitte September, bzw. ab Mitte März. Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt.


Sonderprogramm

für Promovierende aus Ägypten und Tunesien

 Fördervoraussetzungen:

  • Zulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland
  • Betreuung eineR HochschullehrerIn in Deutschland
  • sehr guter Studienabschluss
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache (bei Aufnahme in die Förderung können weitere Deutschkurse finanziert werden), mind. jedoch sehr gute Englischkenntnisse
  • gesellschaftliches Engagement
  • Bewerbungen werden nur in Deutscher oder Englischer Sprache akzeptiert


Im Falle einer Promotion an einer deutschen Hochschule (Promotionszulassung in Deutschland erforderlich) beträgt die Förderdauer zwei Jahre + Verlängerung.

Wer bereits für seine Promotion gefördert wurde (unabhängig von der Förderinstitution), kann nur durch die RLS weitergefördert werden, wenn die Vorförderung unter 2 Jahre betrug. Andere Förderungen werden auf die Höchstförderung von 24 Monaten angerechnet.

In der Regel werden keine Promotionsabschlussstipendien vergeben. Die Förderung einer Promotion neben einer Erwerbstätigkeit ist nicht möglich.

Die Förderdauer für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen einer Promotion an einer ausländischen Hochschule (Promotionszulassung der ausländischen Hochschule erforderlich) ist abhängig von den zeitlichen Erfordernissen des Forschungsaufenthalts; sie beträgt maximal zwei Jahre.

Auslandsaufenthalte im Heimatland oder in Drittländern können nicht gefördert werden.

Das monatliche Grundstipendium beträgt 1000,- €.

Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.

Bewerbungstermin:

31. Oktober 2012 für Förderbeginn 01. April 2013

Es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerbungen werden erst 6 Wochen vor Bewerbungsschluss angenommen; ab Mitte November, bzw. ab Mitte März, es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:

Rosa Luxemburg Stiftung
Studienwerk
Franz-Mehring-Platz 1
10243 BERLIN
Germany

Special doctorate scholarship program for applicants from Egypt and Tunisia

The Rosa Luxemburg Foundation (RLF) would like to support the process of young democracies in Egypt and Tunisia. One way of doing so will be a new scholarship program that is provided by a special fund of the German Foreign Office. The RLF offers scholarships for graduate students studying for a doctorate who will come to Germany for their PHD or for a research project.

Requirements for foreign doctorates:

  • Applications will be accepted only in German or English language
  • Enrolment at a German university or at a university abroad
  • Supervision by a German Professor or lecturer in Germany
  • Very good grades, degree or diploma
  • Basic knowledge of the German language (further classes can be sponsored by us)
  • At least very good knowledge of the English language
  • Activities in social, political and/or community services

In case of a PHD project at a German university (PHD admission is required) the scholarship will be for two years. An extension is possible.

If you already have had a scholarship from another institution, this must have been less than for two years in order to get a further scholarship by the RLF. The time of this former scholarship will be subtracted from the 24 months regular scholarship time.

We generally do not sponsor only the final phase of a PHD project. In addition to the scholarship it is not allowed to have a full or half time employment.

If you are applying to stay in Germany to do research, the maximum time period for a scholarship will be two years. In this case your PHD admittance of the University abroad is required.

We cannot sponsor trips back home or in a third country.

The monthly basic scholarship is 1000,- Euro.

Another public funded scholarship at the same time is not allowed, however, if a parallel and different scholarship is possible, the months will be simply subtracted from our scholarship. 

Deadline:

October 31th 2012 (for a scholarship starting April 1st 2013)

Please send your applications to:

Rosa Luxemburg Stiftung
Studienwerk
Franz-Mehring-Platz 1
10243 BERLIN
Germany

Unterlagen und Formulare für Ägyptische und Tunesische Promovierende:

  • Bewerbungsbogen für Ägyptische und Tunesische Promovierende



Wir bitten um Verständnis, dass wir die Unterlagen nicht postalisch versenden.

Bei Fragen zur Bewerbung informieren Sie sich bitte zunächst bei den FAQ. Wenn Ihre Frage hier nicht geklärt werden kann, melden Sie sich bitte per Telefon: (030) 443 10 223 oder E-Mail: studienwerk@rosalux.de.


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Information

Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Telefon: (030) 44310-223
Email: studienwerk@rosalux.de

Telefonische Sprechzeiten für BewerberInnen:
Mo, Mi  10:00-12:00
Di, Do 14:00-16:00