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Information für inländische Studierende

Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien an Studierende, die zum Personenkreis* des § 8 BAföG gehören und an Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. (In geringem Umfang können aus diesem Fonds auch EU-AusländerInnen gefördert werden).


Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse:

  • BewerberInnen, die in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren oder BewerberInnen von Fachhochschulen, können ab dem 2. Semester gefördert werden; sie sollten noch mind. 4 Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
  • BewerberInnen in einem BA-Studiengang können ab dem 2. Semester gefördert werden; hier sollte bereits aus der Bewerbung hervorgehen, ob ein MA-Abschluss angestrebt wird.
  • BewerberInnen in einem MA-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv) können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen BA-Abschluss verfügen. BewerberInnen, die einen Diplomabschluss an einer FH erworben haben, sind in einem MA-Studiengang förderfähig, wenn dieser an einer Universität absolviert wird. Sie sind ab dem 1. Semester förderfähig, wenn auch das vorangegangene Studium von der RLS gefördert wurde, im anderen Fall erst ab dem 2. Semester.
  • Die Förderung eines Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiums (MA) ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und setzt eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit für das angestrebte Ausbildungsziel bzw. die berufliche Qualifikation voraus.
  • Für BA- und MA Studiengänge gilt, dass die BewerberInnen mindestens noch die Hälfte der Regelstudienzeit vor sich haben sollten.


Nicht förderfähig sind:

  • Ein zweites Vollstudium
  • Ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
  • Der Studienabschluss


Förderungshöchstdauer sowie Stipendienhöhe orientieren sich am BAföG. Das Stipendium ist einkommensabhängig, sieht jedoch günstigere Regelungen als das BAföG vor.
Der Förderungshöchstbetrag liegt z. Z. bei 597,-€ im Monat, hinzukommen ggf. verschiedene Zuschläge.
Zusätzlich kann ein einkommensunabhängiges Büchergeld in Höhe von 150,-€ monatlich gezahlt werden.
Es können auch Auslandsaufenthalte (z.B. Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika) der StipendiatInnen gefördert werden.
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen wird es bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben.
Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug von BAföG, Arbeitslosengeld oder weiteren Stipendien aus öffentlichen Mitteln) ist prinzipiell ausgeschlossen.

 

* hiermit ist der entsprechende Personenkreis gemeint, unabhängig davon, ob eine reale BAföG Berechtigung besteht oder BAföG bezogen wird.

Nächster Bewerbungstermin:

31. Oktober für Förderungsbeginn 01. April des darauf folgenden Jahres
30. April für Förderbeginn 01. Oktober des selben Jahres

Es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerbungen werden erst 6 Wochen vor Bewerbungsschluß angenommen, es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt.

Bei Fragen zur Bewerbung informieren Sie sich bitte zunächst bei den FAQ. Wenn Ihre Frage hier nicht geklärt werden kann, melden Sie sich bitte per Telefon: (030) 443 10 223 oder E-Mail: studienwerk@rosalux.de.


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Weitere Informationen

Information

Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Telefon: (030) 44310-223
Email: studienwerk@rosalux.de

Telefonische Sprechzeiten für BewerberInnen:
Mo, Mi  10:00-12:00
Di, Do 14:00-16:00