Dokumentation Erfahrungen mit dem Antidiskrimierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus der Perspektive der Praxis

Information

Zeit

24.07.2015

Veranstalter

Markus Heinz,

Mit

Kerstin Kühn

Themenbereiche

International / Transnational, Migration / Flucht, Rassismus / Neonazismus

Zugehörige Dateien

Vielfach werden Menschen aufgrund bestimmter Zuschreibungen im Zusammenhang mit Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht oder ihrer ethnischen Herkunft im Alltag und in der Arbeitswelt benachteiligt. Zunehmend wird dies auch in Institutionen und öffentlichen Verwaltungen wahrgenommen und die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen erkannt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liefert einen wichtigen Ansatz, Betroffene zu unterstützen bzw. Diskriminierung zu vermeiden. Das Antidiskriminierungsnetzwerk (ADNB) des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) bietet seit 2003 Beratung für Menschen an, die rassistische und auch andere Diskriminierungen erfahren. Eine wesentliche rechtliche Grundlage der Beratung ist das AGG

In dem Workshop erörterte die Rechtsanwältin Kerstin Kühn (Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB) vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen aus der Beratungspraxis folgende Aspekte bzw. Fragen:

  • Was ist das Antidiskriminierungsrecht? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Wie ist das AGG darin eingebettet?
  • Wen und in welchen Fällen von Diskriminierung schützt das AGG? Welche Merkmale (ethnische Herkunft, Alter, Behinderung usw.) und welche Lebensbereiche (Arbeit, Wohnungsmarkt usw.) umfasst das AGG?
  • Welche konkreten Rechte und Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene?
  • Wie kann man Diskriminierung beweisen oder nachweisen?
  • Welche Fristen und Besonderheiten müssen beachtet werden?
  • Wann und wie kann gegen Diskriminierung geklagt werden?
  • Welche Besonderheiten gibt es für Arbeitnehmer_innen?
  • Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgebende aus dem AGG?

Die Folien ihres Vortrags stehen als PDF zum download zur Verfügung.