Dokumentation Kann Wirtschaft Menschenrechte?

Warum Absichten gut, Regeln aber besser sind.

Information

Veranstaltungsort

TAK Theater im Aufbauhaus
Prinzenstraße 85F
10969 Berlin

Zeit

27.09.2018

Themenbereiche

Ungleichheit / Soziale Kämpfe, Staat / Demokratie, Wirtschafts- / Sozialpolitik, International / Transnational, Globalisierung, Europa, Amerikas, USA / Kanada, Afrika, Nordafrika, Südliches Afrika, Westafrika, Ostafrika

Kann Wirtschaft Menschenrechte?
Brid Brennan (Trans National Institute, Stop Corporate Impunity) stellt kritische Nachfragen

Weltweit sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu beobachten und in vielen Fällen bleiben diese bisher unbestraft. 2014 setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein, um ein rechtsverbindliches Instrument zu verhandeln, das die menschenrechtliche Verantwortung transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf Menschenrechte international regeln soll. Ecuador legte im September einen ersten Entwurf - den sogenannten  «Zero Draft» - als möglichen Vertragstext vor.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat am 27. September, zweieinhalb Wochen vor der nächsten Verhandlungsrunde der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vom 15.-19. Oktober 2018 in Genf, Akteur*innen aus Politik und Zivilgesellschaft zu der Veranstaltung «Rechte für Menschen – Verantwortung für Unternehmen – Pflichten für Staaten: Für ein internationales Abkommen zu Unternehmen und Menschenrechten» eingeladen, um über die Frage von Wirtschaft und Menschenrechten und insbesondere die Verhandlungen bei den Vereinten Nationen zu diskutieren. 

Die Gretchenfrage bei der Diskussion rund um den vorliegenden Vertragsentwurf und die anstehenden Verhandlungen lautete: «Sollte man zufrieden sein mit einem Vertrag wie er jetzt als Entwurf vorliegt oder ihn verwerfen und für mehr kämpfen, auch auf die Gefahr hin, dass vielleicht kein Vertrag zu Stande kommt?»

So wurden von den teilnehmenden Expert*innen unterschiedliche Position zum «Zero Draft» geäußert: Als positive Elemente wurden bspw. Zugang zu Recht für betroffene Gemeinschaften, die Festschreibung von Vorsorgepflichten, die angestrebte Haftpflicht für Unternehmen und die Stärkung der Kooperation zwischen Staaten gewertet.  In Frage gestellt wurden hingegen Punkte, wie etwa der einseitige Fokus auf transnationale Unternehmen, die unzureichende Berücksichtigung von Gender-Aspekten und die fehlende Forderung nach einem internationalen Gerichtshof. Einige Anwesende kamen zu der Einschätzung, dass der Vertrag in der vorliegenden Form «enttäuschend» wäre.

Gerade an der Frage nach einem Menschenrechtsgerichtshof zeigt sich aber auch die Komplexität vieler Fragen: Es gibt gute Gründe für einen internationalen Strafgerichtshof, oftmals legitimiert die Schwäche nationaler Legislativen erst Menschenrechtsverletzungen. Auf der anderen Seite zeigen aktuelle Beispiele von Klagen auch die Verzerrungen, die hohen Kosten und die Tendenz einer Rechtsprechung pro Unternehmen. Wären Schiedsverfahren daher eine Möglichkeit? Oder ist ein effizienter Beschwerdemechanismus im Moment mehr wert als Diskussionen über einen (utopischen) internationalen Gerichtshof?

Unterschiedliche Auffassungen bestanden bei den eingeladenen Gästen auch in Bezug auf die Frage, was mögliche Hebel und wer  entscheidende/Akteur*innen sein könnten, um dem Prozess zunächst einmal mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und ihn in der Folge dann auch zum Erfolg zu führen. Welche Ebenen müssen berücksichtigt werden - Nationalstaaten und/oder EU? Wie kann der Prozess präsenter in der Bevölkerung verortet werden, gar eine soziale Mobilisierung erreicht werden? Und wie positionieren sich z.B. die Gewerkschaften zwischen freiwilligen Standards und verbindlichem Abkommen?

Viele Fragen sind also nach wie vor offen, das hat sich nicht nur bei dieser Veranstaltung gezeigt, sondern auch gut zweieinhalb Wochen später bei den Verhandlungen in Genf (vom 15. bis 19. Oktober 2018). Dort wurde unter den anwesenden Staaten viel diskutiert, auch sehr substantiell. Gleichzeitig sind viele der hier angesprochenen Punkte auch unter den Staatenvertreter*innen noch umstritten. Jedoch ist klar, dass der Prozess weitergeht und nächstes Jahr ein neuer Vertragsentwurf vorliegen wird. Leider warten wir weiterhin auf eine aktive Beteiligung der EU und Deutschlands, die offenbar nach wie vor auf freiwillige, unverbindliche Leitlinien im Rahmen von nationalen Aktionsplänen setzen.

Doku: Kann Wirtschaft Menschenrechte?

Warum Absichten gut, Regeln aber besser sind. Podiumsdiskussion zum «UN Treaty on business and human rights»-Prozess.

Fotos: Kann Wirtschaft Menschenrechte?

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Warum Absichten gut, Regeln aber besser sind.

Audio: Kann Wirtschaft Menschenrechte?

Dauer

48:27

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Warum Absichten gut, Regeln aber besser sind.

Programm

19:00 – 20:00 Uhr Filmvorführung

20:00 – 21:30 Uhr Podiumsdiskussion

  • Irene Maria Plank (Leiterin des Referates Wirtschaft und Menschenrechte des Auswärtigen Amtes)
  • Michel Brandt (MdB, DIE LINKE)
  • Akhona Mehlo (Centre for Applied Legal Studies, Südafrika)
  • Julia Duchrow (Brot für die Welt)
  • Markus Löning (Human Rights & Responsible Business)

Moderation: Caspar Dohmen (Wirtschaftsjournalist)

Die Veranstaltung fand in Deutsch und Englisch statt und wurde simultan übersetzt.

The event was simultanously translated into English. Here is the English invitation.
 

 

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