Trotz jahrelanger politischer Debatte bleibt die Mietenkrise ungelöst – in fast allen deutschen Städten und vielen weiteren Orten steigen die Mieten praktisch ungebremst. Mieterhöhungen gehören zum Alltag und sie prägen die Lebenssituation von immer mehr Menschen. Aber muss das wirklich so sein? Gibt es keine wirksamen Strategien und Maßnahmen dagegen? Doch, es gibt sie! Denn dass die Mieten steigen, ist kein Naturgesetz.
Berlin hat es im Jahr 2020 vorgemacht: Ein Mietendeckel, der Mieterhöhungen stoppt, Mietobergrenzen einführt und hohe Mieten absenkt, ist möglich und wirksam. Nach einem Jahrzehnt, in dem die Mieten verdoppelt wurden, konnten die Mieter*innen erstmals aufatmen. Viele konnten ihre Mieten sogar senken. Doch das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen und das Berliner Gesetz wurde für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: nur der Bund dürfe ein solches Gesetz erlassen.
Basierend auf einer Studie des Sozialwissenschaftlers Andrej Holm hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Online-Tool entwickelt, das die Effekte eines bundesweiten Mietendeckels sichtbar und erlebbar macht. Das vorliegende Konzept eines bundesweiten Mietendeckels unterscheidet zwischen Städten und Gebieten mit einem nicht angespannten Wohnungsmarkt, solchen mit einem angespannten Wohnungsmarkt und solchen mit einer Wohnungsnotlage. Grundlage für die künftige Einordnung sollen die Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Leerständen und zur Differenz zwischen Bestands- und Neuvermietungsmieten sein.
Die Bausteine eines bundesweiten Mietendeckels – ein temporärer Mietenstopp, die Begrenzung von Mieterhöhungen, die Einführung von Mietobergrenzen und Mietsenkungen – lassen sich hier auf 25 ausgewählte Städte anwenden. So wird sichtbar, wie ein differenziertes, verfassungsrechtlich abgewogenes und zugleich unmittelbar wirksames Mietendeckel-Gesetz bundesweit für Entlastung sorgen kann. So wird deutlich: nach Einführung eines bundesweiten Mietspiegels lägen die Wiedervermietungsmieten im Durchschnitt um 46 Prozent unter den aktuellen Angebotsmieten. Die Spanne reicht von 34 Prozent in Augsburg und Leipzig bis zu 54 Prozent in Berlin.
Finde heraus, wie ein bundesweiter Mietendeckel die Mieter*innen in 25 deutschen
Großstädten entlasten würde.
Jeder Baustein des Konzepts kann einzeln ein- oder ausgeschaltet werden, um seinen Effekt zu beobachten. Bitte
beachte, dass es sich bei allen Mietpreisen um Durchschnittsangaben handelt, die nicht unmittelbar Aussagen über
konkrete Mietverhältnisse zulassen!
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Bis zu vollständigen Einführung eines bundesweiten Mietendeckels, können bestehende
Mieten in Gebieten mit Wohnungsnotlage oder
angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr erhöht
werden. In allen anderen Gebieten werden Mieterhöhungen auf maximal 2% im Jahr begrenzt.
▲ zur Auswertung
In nicht angespannten Wohnungsmärkten
dürfen die Mieten in laufenden Mietverhältnissen nur noch
um 10% in 3 Jahren steigen, in angespannten
Wohnungsmärkten nur um maximal 6%. In Gebieten mit einer Wohnungsnotlage, sind Mieterhöhungen
ausgeschlossen.
In keiner Stadt dürfen Mieterhöhungen über die Durchschnittsmiete im Bestand hinausgehen.
▲ zur Auswertung
Bei Vertragsabschluss dürfen die Mieten in angespannten
Wohnungsmärkten nicht mehr als 6 % über der
örtlichen Durchschnittsmiete liegen - ohne
Ausnahmen.
Bei einer Wohnungsnotlage, werden die
Mieten auch bei neuem Vertragsschluss auf die örtliche
Durchschnittsmiete gedeckelt.
In allen anderen Gebieten, darf die Miete bei Vertragsschluss die örtliche Durchschnittsmiete um maximal 10%
überschreiten.
▲ zur Auswertung
Mieten, die die örtliche
Durchschnittsmiete um 20 % überschreiten werden abgesenkt. Durch eine Regelung im
Wirtschaftsstrafrecht, müssen Mieter*innen hierfür nicht selbst vor Gericht ziehen.