Betriebliche Interessenvertretung unter Bedingungen der Pandemie
Diese Veranstaltung fällt aus!
Die CoViD-19-Pandemie hat die betriebliche Interessenvertretung vor neue Aufgaben gestellt: Einerseits hat die Frage des Gesundheitsschutzes ein neues Gewicht bekommen. Andererseits sind Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch dazu genutzt worden, demokratische Rechte und Möglichkeiten der Mitbestimmung zu unterlaufen.
Wir möchten zusammen mit Euch eine Bestandsaufnahme machen und fragen, welche Folgen die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung für die Arbeitswelt gehabt haben: Welche Maßnahmen wurden in den Betrieben ergriffen? Wo gab es Lücken, Unterlassungen und rein symbolische Maßnahmen? Inwieweit wurden die Aktivitäten der Betriebsräte erschwert? Gab es seitens Versuche von Unternehmensleitungen, die Mitsprache von Betriebsräten einzuschränken?
Einleitung: Gesundheitsschutz im Betrieb: Rechtliche Rahmenbedingungen
Panel 1.: Betrieblicher Gesundheitsschutz – wer bestimmt über die Umsetzung welcher Maßnahmen? Eine Bestandsaufnahme betrieblicher Praxis.
Panel 2: Möglichkeiten und Grenzen betrieblicher Interessenvertretung: Kommunikation und Organisierung unter Bedingungen der „sozialen Distanzierung“
Für Betriebsratsmitglieder ist eine Freistellung nach § 37.6 des Betriebsverfassungsgesetzes möglich: Die Betriebsratsgremien müssen form- und fristgemäß über die Teilnahme der einzelnen Betriebsratsmitglieder entscheiden.
Eine Anmeldung ist erforderlich an anmeldung@rosaluxsa.de
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Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen-Anhalt
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