Alle Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren, haben schon mit Versammlungen, Kundgebungen, Gedenkveranstaltungen oder Bürgerfesten Kontakt gehabt, an diesen teilgenommen oder diese sogar organisiert.
Aber auf was sollte ich eigentlich achten, wenn ich eine Versammlung plane? Was ist überhaupt eine Versammlung und ab wann ist meine Veranstaltung vom Versammlungsrecht geschützt? Was bedeutet es, wenn Versammlungsrecht greift und inwieweit muss wirklich jede Versammlung angemeldet werden? Was darf die Polizei während einer Versammlung und für was sind die Versammlungsleiter verantwortlich?
Diese und weitere Fragen wollen wir bei dieser Veranstaltung mit euch klären. Also packt eure Bezugsgruppe und eure Fragen ein und kommt vorbei!
Referentin: Clara Kirchhoff ist Anwältin in Rostock mit Schwerpunkten im Aufenthaltsrecht und Strafrecht, Mitglied im Republikanischen Anwältinnen und Anwaltverein, sie interessiert sich für Bürgerrechte und Polizeirecht.
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Katharina Schlaack
Regional Office Director, Mecklenburg-Western Pomerania, Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern
Email: katharina.schlaack@rosalux.org
Phone: +49 381 4900450