Am 31. Juli 2007 wurde der ehemalige Promovend der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Andrej H., verhaftet. Er hat über »Restrukturierung des Raumes und gesellschaftliche Macht im Sanierungsgebiet« promoviert und zu stadtgeografischen und -soziologischen Themen zahlreiche (auch internationale) Publikationen aufzuweisen. Andrej H. soll, so die Bundesanwaltschaft, dringend verdächtig sein, einer terroristischen Vereinigung anzugehören.
Es muss Besorgnis erregen, dass in diesem Zusammenhang Begründungen wie die folgenden herangezogen wurden, um den außerordentlich schwerwiegenden Vorwurf nach §129a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begründen:
»Als promovierter Politologe ist er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der ‚militante(n) Gruppe (mg)’ zu verfassen, zum anderen stehen ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen.« (zitiert nach einer Presseerklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins).
Mit solchen und ähnlichen Begründungen entsteht die Gefahr, dass jede kritische Gesellschaftsanalyse und jeder Zugang zu Wissen und Bildung bei der Bundesanwaltschaft den Anfangsverdacht des Terrorismus provozieren. Es drängen sich Vergleiche zu den Polizeiaktionen vom Mai dieses Jahres auf, als unter Rückgriff auf den gleichen Paragrafen des Strafgesetzbuches bundesweit Büros und Wohnungen von G8-KritikerInnen durchsucht wurden.
Unsere Stiftung steht in der Tradition von Rosa Luxemburgs »Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden«. Wir setzen uns für diese Freiheit des Denkens und für Gewaltfreiheit in den sozialen und demokratischen Auseinandersetzungen ein. Diese hohen Güter der Bundesrepublik dürfen nicht beschädigt werden. Nach der gegenwärtig bekannten Sachlage ist dies aber der Fall.