News | Waffenexporte Heckler & Koch – Prozesstag 12: Der Kronzeuge sagt aus

Robert H. brachte vor acht Jahren mit seiner Aussage den Prozess ins Rollen. Doch ein Whistleblower will er nicht sein.

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Jan van Aken,

Er hatte für Heckler & Koch in Mexiko Polizeikräfte in das G36 eingewiesen, auch in Bundesstaaten, die nicht hätten beliefert werden dürfen. Er sei kein Waffengegner, sagte Robert H. vor Gericht, aber nachdem er mitbekommen habe, was mit den Waffen in Mexiko geschehe, die Massaker an Studenten in Guerrero – das könne er nicht vertreten.

Bericht vom 12. Prozesstag am 3. September 2018.

 
Robert H. legt Wert darauf, kein Whistleblower zu sein, das weist er ganz entschieden von sich. Aber aus seiner Not heraus habe er sich 2010 an die Staatsanwaltschaft gewendet und eine Aussage gemacht. «Sie können mir glauben, ich mache meinen Job, meine Aufgabe mit sehr viel Herzblut. Und ich stehe auch voll dahinter, ich bin kein Waffengegner. Aber auf der anderen Seite, wenn ich eben über die Medien verfolgt habe, was passiert, mit unseren Schusswaffen, wenn sie irgendwo auftauchen, wie in dem Fall Guerrero mit dem Massaker an den Studenten, wo eben Unschuldige einfach ihr Leben verloren haben, womöglich unter dem Einsatz von unseren Schusswaffen, wo dort gar nicht sein sollten, ist es für mich letztendlich auch moralische, ethische Frage, ob ich das weiter vertrete. Ich habe für mich entschieden: Hier habe ich keine Zukunft mehr...»

Er ist heute 47 Jahre alt, war von 1996 bis 2009 bei Heckler & Koch in der Entwicklungsabteilung tätig und wurde auch zur Vertriebsunterstützung eingesetzt, um die Waffen vorzuführen. Er sei von 2002 bis 2008 ca. 10 bis 15 Mal in Mexiko gewesen. Das erste Mal 2002 für eine Vorführung des G36 vor den mexikanischen Streitkräften. Das habe großes Interesse ausgelöst, deshalb habe HK für 2005 oder 2006 eine Großdemonstration geplant in Mexiko-Stadt. Da seien auch viele Länder-Polizeien mit dabei gewesen, «das gesamte Land hat sich dann da getroffen für die Großvorführung.» Dabei hätten HK-Vertreter auch direkt Verkaufsgespräche mit den einzelnen Bundesländern geführt – demnach gab es also schon früh direkte Kontakte mit den späteren Endempfängern.

Danach gab es die erste Einweisung für bereits verkaufte Produkte, Ende 2006 oder Anfang 2007. «Mit einer der ersten Kunden, wo das G36 ... beschafft hat, war der Bundesstaat Guerrero.» Sie seien damals mit dem Auto nach Chilpancingo, der Hauptstadt Guerreros, gefahren und haben dort die Waffenausbilder der Polizei in die neuen Waffen eingewiesen. Wie viele Waffen Guerrero gekauft hatte, könne er nicht sagen. Für die Einweisung waren 10 bis 20 «Geräte» (offenbar der HK-interne Euphemismus für Waffen) vor Ort.

Danach habe er jedes Jahr zwei oder drei Besuche in Mexiko gemacht, um Einweisungen in verschiedenen Bundesstaaten durchzuführen. Er erinnere sich nicht mehr an alle Bundesstaaten, aber Jalisco sei auch dabei gewesen.

Gegen Ende seiner Zeit bei HK, 2008, habe es Vorfälle gegeben, die ihn nachdenklich gestimmt hätten. Ihm seien Zweifel gekommen, ob alles rechtens sei, ob in den Bundesländern, in die er von HK geschickt wurde, alles im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen war.

Schon 2006 habe er gehört wie zwei HK-Kollegen darüber sprachen, dass es in verschiedenen Bundesländern Genehmigungsprobleme gäbe. Er habe sich darum keinen Kopf gemacht. Ihm sei klar gewesen, wenn er in ein Land geschickt wird, wo die Waffen schon da sind, dann habe er sich nichts vorzuwerfen.

Einmal habe der Verkaufsleiter H. ihm gegenüber gesagt: «Mensch, Heckler & Koch, da haben wir brutal Schwein gehabt, fast wären sie dahintergekommen ... da sind wir gerade nochmal davongekommen.» Da ging es um die Lieferung von Zubehör nach Chiapas, obwohl in Chiapas keine Gewehre hätten sein dürfen. Dazu Robert H. im Prozess: «Was ich aber sagen kann, ist, dass ein Bundesstaat offensichtlich Gewehre erhalten hat, für was es keine Ausfuhrgenehmigung für diesen Bundesstaat von der Bundesregierung gab. Und irgendwie sind sie dort hingekommen

Seine letzte Reise ging nach Jalisco. Vor seiner Abfahrt habe ihm der Verkaufsleiter H. mitgeteilt, dass die Reise unbedingt über den Mexiko-Vertreter Markus B. abgerechnet werden müsse. Als reine Vorsichtsmaßnahme, mehr habe ihn nicht zu interessieren. Er habe sich dann geweigert mit dem Argument, entweder sind wir und die Waffen legal dort, oder wir sind überhaupt nicht dort. Während der Reise habe er dann Markus B. gefragt, was die Geheimnistuerei soll und warum sie Reiseabrechnungen fälschen sollten. Das mache doch keinen Sinn. Markus B. habe geantwortet, doch, das mache Sinn. Das Problem sei, dass genau diese Kunden, diese Bundesländer, für die keine Genehmigung erteilt wurde, die eigentlichen Hauptkunden seien. Aber da müsse er sich keinen Kopf drum machen, denn offiziell können sie immer sagen: «Wir liefern an die DCAM (das mexikanische Verteidigungsministerium)», und was die damit machen, ist deren Sache, das sei nicht ihre Verantwortung.

Wichtig ist allerdings, dass Robert H. keine eigene Erkenntnis darüber hat, ob und wie viele Waffen nach Guerrero geliefert wurden. Er habe nur die Hinweise von den Kollegen bekommen, dass Guerrero einer der ersten Kunden war, aber er persönlich habe die Waffen nicht gesehen, außer den Vorführwaffen bei der Einweisung, aber woher die genau kamen, könne er auch nicht sagen.

Nach seiner Kündigung bei Heckler & Koch hat Robert H. dann seinen ehemaligen Geschäftsführer, Ernst Mauch, der bis 2005 bei Heckler & Koch war, um Rat gefragt. Er selbst habe das Thema nicht juristisch einschätzen können und wollte sich davon distanzieren. Mauch habe ihm dann geraten, sich an den Friedensaktivisten Jürgen Grässlin zu wenden. Am Ende habe er sich dann entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Aussage zu machen. «Weil das sind die Profis, die können beurteilen, ob hier irgendwas vorgefallen ist, was nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat

Später habe er Warnungen bekommen. Der Mexiko-Vertreter von Heckler & Koch habe ihn ca. 2010 oder 2011 angerufen und ihn gewarnt, er solle sich bedeckt halten, sonst sei er in Mexiko fertig.
 

Zeuge Josef K.

Der Zeuge Josef K. war bis 2011 fast 40 Jahre bei Heckler & Koch als Mechaniker, seit 1973 auch als Waffenvorführer tätig. Er sei zweimal, gemeinsam mit Robert H., zur Einweisung in Mexiko gewesen. Einweisung bzw. Schulung bedeute, dass die «Geräte» bereits ausgeliefert wurden. In Mexiko seien die Waffen schon vor Ort gewesen, wo die herkamen, entziehe sich seiner Kenntnis.

Seine Zeugenaussage war wenig ergiebig, er meinte, ihm sei nie ganz klar gewesen, was ein «verbotener Bundesstaat» war und was nicht. Er könne jetzt nicht mehr sagen, was darüber vielleicht gesprochen worden ist. An Überlegungen zu Reisekostenabrechnungen erinnere er sich gar nicht.
 

Diverses

Der Verteidiger von Ingo S. verlas eine Stellungnahme zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft am 12. Juli. Die Verteidigung wiederholte ihre Ansicht, dass die Endverbleibserklärungen nicht Teil der Genehmigungen seien und versuchte dies mit den bisherigen Zeugenaussagen zu belegen. So habe der Zeuge W. aus dem Wirtschaftsministerium nicht einmal sagen können, was denn genau genehmigt worden sei. Daraufhin verwies der Vorsitzende Richter auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 21. August 2018 zu diesem Thema (Drucksache 19/3904), und meinte nur lapidar, vielleicht wird es von Bundesregierung höchstselbst Antworten auf diese spannenden Fragen geben.
 

Ausblick

Als nächste Zeugen sind verschiedene Mitarbeiter*innen aus der Exportkontrollstelle von HK sowie aus dem BAFA geladen. Eine genaue Terminierung steht noch nicht fest.