News | Südasien - Befreiung von Gewalt Frauenrechte in Afghanistan

Eine bedrohte Verhandlungsmasse

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Afghaninnen und ihre Kinder in Kabul, Afghanistan im Januar 2022. Foto: picture alliance / AA | Sayed Khodaiberdi Sadat

Seit August 2021, als die islamistischen Taliban wieder die Macht übernommen haben, erodieren die Menschenrechte in Afghanistan, insbesondere die von Frauen und Mädchen werden mit Füßen getreten. In den letzten Monaten häuften sich die Berichte über Frauen, die malträtiert oder geschlagen wurden, weil sie es wagten zu demonstrieren. Eine der jüngsten alarmierenden Meldungen betrifft das Verschwinden von Frauenrechtsaktivistinnen. Die Liste der Angriffe auf Frauenrechte ist lang: Journalistinnen mussten ihren Beruf aufgeben; weibliche Lehrkräfte an Jungenschulen und Universitäten sowie Mitarbeiterinnen der Regierung wurden entlassen; die wieder eröffneten weiterführenden Schulen blieben Mädchen bislang verschlossen; Hilfsangebote für Frauen und Mädchen, die geschlechtsspezifische Gewalt erleiden, wurden geschlossen; Frauenrechtsaktivistinnen mussten sich verstecken; Sport für Frauen ist verboten.

Die afghanische Gesellschaft scheint wieder am gleichen Punkt angelangt zu sein wie vor 25 Jahren, als die Taliban 1996 zum ersten Mal die Macht übernahmen. Dazu ist die humanitäre Lage im Land desaströs. Einer Telefonumfrage des Welternährungsprogramms (WFP) zufolge haben 98 Prozent aller (!) Afghan*innen zu wenig zu essen; und da die Reserven der afghanischen Zentralbank im Ausland eingefroren wurden, kommen viele auch nicht an Geld, um sich etwas zu kaufen. Die internationalen Sanktionen sollen die Taliban zum Einlenken bei ihrer Menschenrechtspolitik zwingen, treffen aber die Menschen. Die verschiedenen UN-Organisationen sind bemüht zu helfen und koordinieren ihre Kräfte. So haben das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und UN Women betont, dass die internationale Gemeinschaft eine geschlechtsspezifische Sichtweise einnehmen müsse, um bestehende Ungleichheiten nicht noch weiter zu verschärfen, sondern Frauen und Mädchen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Cyrus Salimi-Asl ist Redakteur im Auslandsressort der Tageszeitung «nd» und betreut die Regionen Nordafrika und Westasien, einschließlich Afghanistan.

Viel hängt nun davon ab, was die neuen Machthaber zulassen. Ihren vor der Presse gemachten Versprechungen, die Rechte von Frauen und Mädchen achten zu wollen – in einem wie auch immer definierten islamischen Rahmen -, lässt sich derzeit kaum ernsthaft trauen angesichts der dokumentierten schweren Menschenrechtsverletzungen, derer sie sich schuldig gemacht haben. Insbesondere afghanische Frauenrechtsaktivistinnen zeigen sich in dieser Frage äußerst misstrauisch.

Verbesserungen für Frauen stehen auf fragiler Grundlage

Aber ist jetzt alles verloren? Waren 20 Jahre Aufbauarbeit und die Versuche, die Stellung von Frauen in der afghanischen Gesellschaft zu stärken, umsonst? Sicher nicht, das bezeugen auch die afghanischen Frauen, die zum Beispiel die Chance erhalten haben, an Hochschulen zu studieren oder zu lehren: So sind an der Universität Herat 56 Prozent der Studierenden Frauen, von 480 Lehrkräften sind 130 Professorinnen; 2001 sah die Situation gänzlich anders aus. Nach Angaben von UN Women verzeichnete die Schüler*innenzahl eine Verachtfachung, von weniger als 1 Million in den frühen 2000er Jahren auf 9,2 Millionen Schüler*innen (38 Prozent Mädchen) im Jahr 2018. Und vor August 2021 gab es keine Vorschriften, die Mädchen den Zugang zur Sekundarstufe verwehrten. Mädchen konnten in allen Provinzen alle Bildungsstufen besuchen. Auch die Lebenserwartung der afghanischen Frauen ist substantiell gestiegen: von 56 Jahren (2001) auf 66 Jahre (2017), vor allem dank eines deutlichen Rückgangs der Sterblichkeit bei der Geburt. Verbesserungen gab es auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt. So waren im Jahr 2020 immerhin 21 Prozent der afghanischen Staatsbediensteten Frauen, vor 2001 gab es fast keine. Und die allgemeine Frauenerwerbsquote erreichte 2019 immerhin 29,2 Prozent (2000: 18,8 Prozent), berichtete die Direktorin des UNDP-Krisenbüros.

Wie fragil diese Errungenschaften jedoch waren und wie wenig sie offenbar in der afghanischen Gesellschaft als eine Selbstverständlichkeit verankert sind, sehen wir jetzt. Und erneut geraten die Frauenrechte wieder ins Zentrum der Verhandlungen um die Zukunft Afghanistans, werden zum quasi alles entscheidenden Faktor bei der Frage, wie man mit den Machthabern in Kabul umgehen sollte. Ohne Zweifel gilt es, die extreme humanitäre Krisensituation zu verbessern und die Menschenrechte zu schützen, insbesondere Frauen und Mädchen vor Gewalt und Unterdrückung zu bewahren, egal ob diese von den Taliban oder anderen ausgeht. Nur erinnert die Verknüpfung der Aufhebung der Sanktionen und Freigabe eingefrorener Bankguthaben mit dem Respekt der Menschenrechte fatal an die Legitimation des Kriegs gegen Afghanistan 2001 mit der «Befreiung» der afghanischen Frauen vom «barbarischen Islam-Terror» der Taliban. Nachdem die Taliban 1996 Kabul eingenommen und das ganze Land unter ihre Kontrolle gebracht hatten,[1] zeigten sie der Welt, was sie unter einem islamischen Staat verstanden und was dies für Frauen und Mädchen bedeutete. Insbesondere nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde die Durchsetzung von Rechten zum Wohle der afghanischen Frauen in öffentlichen Äußerungen mehr oder weniger explizit als (ein wesentlicher) Grund für den Krieg angeführt. Nach der Vertreibung der Taliban durch massive militärische Gewalt sprach Laura Bush, die Frau des US-amerikanischen Präsidenten, zur Nation und erklärte, dass  «die Menschen in Afghanistan jubeln – insbesondere die Frauen».

Frauenrechte als Gradmesser für Fortschritt und Kriegsgrund

Frauen, ihre Stellung in der Gesellschaft und ihre Rechte, kurz gesagt Geschlechterpolitik war und ist zentraler Teil der Debatte um Intervention in Afghanistan, sei es durch Gesetze, Entwicklungsprojekte oder Waffengewalt, und dient mal als Gradmesser für Freiheit, gesellschaftlichen Fortschritt oder (westliche) Moderne, mal als Beruhigungspille für in der Regel westliche Beobachter*innen, die sich ob ihrer mutmaßlich höher entwickelten Kultur und Gesellschaft erleichtert zurücklehnen und mit orientalistisch kolorierter Hybris die Ignoranz und Rückständigkeit der «Anderen» verurteilen. Die Bilder segregierter Frauen in Afghanistan unter Taliban-Herrschaft erreichten über Medien die ganze Welt und führten im Westen zu Reaktionen der Erschütterung, wenn nicht Aufrufen, diesen Frauen zu helfen. Feministinnen in Amerika und Europa erhoben ihre Stimmen, um dieses offensichtliche Unrecht anzuprangern und ein Eingreifen zu fordern. Der westliche feministische Blick auf die Situation der Frauen in Afghanistan blieb dabei nicht frei von einer orientalistischen Verzerrung der Wahrnehmung, die die in die Burqa verhüllten Afghaninnen praktisch ausnahmslos als wehrlose Opfer wahrnahm, welche «unsere» Hilfe brauchten.

Diese Sicht blieb jedoch nicht ohne Kritik, insbesondere seitens muslimischer Feministinnen und Wissenschaftlerinnen, die in postkolonialistischer Kritik geschult sind. In einem Artikel von 2002 hinterfragte die palästinensisch-amerikanische Ethnologin Lila Abu-Lughod grundsätzlich, ob muslimischen Frauen, im speziellen Fall den Afghaninnen, geholfen werden müsse? Sie wendet sich gegen eine Verdinglichung der muslimischen Frau als kulturelle Ikone, die als bedauernswertes Objekt gerettet werden müsse, und sieht im Diskurs über die zu befreienden Afghaninnen Parallelen zu früheren kolonialistischen und missionarischen Bemühungen, muslimische Frauen aus ihrer Abhängigkeit zu befreien.[2]

Die Instrumentalisierung der – tatsächlichen – Leiden der afghanischen Frauen unter den Taliban 1.0 für einen Angriffskrieg, um Osama Bin Laden in Afghanistan aufzustöbern, ist offensichtlich. «Die Rhetorik der Befreiung der Frauen vom Fundamentalismus war - in reinstem neokolonialen Stil - eines der stärksten Argumente für die bewaffnete Intervention und die Besetzung des Landes»[3], schreibt die Ethnologin Ruba Salih in einer bestechend klaren Formulierung. Des Weiteren entlarvt sie den damals vorherrschenden Diskurs als glatte Lüge, wonach vor den Taliban 1.0 die afghanischen Frauen weitgehend frei gewesen seien und auch nicht die Burqa getragen hätten. Vielmehr seien die Geschlechterverhältnisse in Afghanistan historisch von einem klassischen Patriarchat determiniert, dass Modernisierungsversuchen Widerstand entgegen setze.[4] Die Zentralität des Arguments der Frauenbefreiung im medial vermittelten öffentlichen Diskurs zur Herstellung von Konsens für einen Krieg hat Susanne Kassel anhand einer Inhaltsanalyse von «Der Spiegel» und «Focus» demonstriert.[5]

Gesetz zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen

Ein wesentliches Instrument zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen nach der Vertreibung der Taliban 2001 waren Reformen der einschlägigen Gesetze und des Justizsystems. In den ersten Jahren der Besatzung durch US-amerikanische Truppen und deren Verbündete kam es lediglich zu kleineren Initiativen. Die Bemühungen verstärkten sich erst mit der Inauguration des Parlaments im Dezember 2005.[6] Im Einklang mit der internationalen Gebergemeinschaft richtete die Politik ihre Bemühungen auf die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, das im August 2009 per Präsidialdekret in Kraft trat. Bei der Ausarbeitung kam es zu Konflikten zwischen dem afghanischen Frauenministerium auf der einen Seite, das eine eher defensive Position einnahm und die Rechte der Frauen gegenüber den traditionellen Instanzen – Familie, Dorfgemeinschaft, religiöse Autoritäten – nicht übermäßig stärken wollte, und auf der anderen Seite Frauenrechtsorganisationen sowie dem Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM). Das Ministerium hatte zudem Interesse, das Gesetz schnell zu verabschieden, um sich vor internationalen Gebern damit schmücken zu können. Außerdem wird in der Folge deutlich, dass das Frauenministerium in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt innerhalb der Familie vor allem auf außergerichtliche Mediation setzte statt auf einen Gerichtsprozess, da erstere besser geeignet sei für die afghanischen Verhältnisse. Diese Förderung der Mediation führte letztlich dazu, dass notwendige Justizreformen unterblieben und das eigentliche Ziel des Gesetzes verfehlt wurde: die Beseitigung der Straffreiheit für geschlechtsspezifische Gewalt.[7]

Dass die Initiativen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und das entsprechende Gesetz im Kontext eines Angriffskriegs[8] und der folgenden Besatzung des Landes entwickelt und umgesetzt wurden, hatte zudem zur Folge, dass diese Initiativen - und damit auch die Initiatoren - «denunziert» werden konnten als Teil eines Projekts der westlichen Invasoren, die afghanische Gesellschaft in ihren Prinzipien nach westlichen Vorstellungen umzuformen. Für die früheren Mudschaheddin-Führer, die selbst für Gewaltverbrechen an Frauen verantwortlich waren und jetzt mit den Besatzungsmächten kooperierten, war es so ein Leichtes, sich von einer vermeintlich westlichen Vorstellung von Geschlechterverhältnissen zu distanzieren. Auch viele lokale Autoritäten blieben so traditionellen Vorstellungen der Geschlechterverhältnisse und des islamisch inspirierten Straf- und Familienrechts verpflichtet, was letztlich die Abhängigkeit der Frauen von Männern perpetuierte und ihre Autonomie massiv einschränkte.[9]

Die Bilanz aus dem Prozess der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen zeigt, wie wenig nachhaltig die Bemühungen letztlich waren: «Das Ergebnis war ein Schutz- und Rettungskonzept für geschlechtsspezifische Gewalt, das dazu diente, die schlimmsten Auswüchse der hierarchischen Geschlechterverhältnisse einzudämmen, aber wenig an ihnen zu ändern.»[10] Trotz der angesprochenen Mängel führte das Gesetz zwar zu mehr Anzeigen geschlechtsspezifischer Gewalt, aber die Fallstricke bei der Verfolgung dieser Verbrechen steckten im Detail, unter anderem in der Untätigkeit von Beamten der Polizei oder Justiz, die solche Vergehen als «geringfügige Angelegenheit» abtaten, berichtete ein Anwalt aus Herat.

Reformversuche der patriarchalen Sozialstrukturen provozieren Widerstand

Die Stellung der Frau in Afghanistan ist von jeher geprägt durch patriarchale Sozialstrukturen und eine strenge Geschlechtertrennung, wenn auch mit Unterschieden zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen und Regionen des Landes. Insbesondere in der traditionellen Gesellschaft ist die Geschlechtertrennung zentraler Bestandteil des tradierten Werte- und Normensystems der Gemeinschaft (Stamm, Clan, Familie), das von religiösen Normen des Islam überformt wird, sich aber mitnichten mit diesen deckt. Der für Afghanistan so typische und zur Ikone geronnene Ganzkörperumhang (Burqa) ist keine Vorschrift im islamischen Recht, sondern entspringt der Notwendigkeit, die Lebensräume deutlich in einen männlichen und einen weiblichen Teil aufzuteilen, wobei letzterer dazu dient, das private Innere vom öffentlichen Äußeren zu trennen.[11]

Die Situation der Frauen in Afghanistan war von jeher extrem unterschiedlich zwischen den großen Städten und dem ländlichen Raum, wo immer noch der Großteil der Bevölkerung lebt. Während zu Zeiten der kommunistischen Regierung und der sowjetischen Besatzung insbesondere im eher liberalen Kabul Frauen viele Rechte genossen und effektiv wahrnehmen konnten, sah die Lage auf dem Land grundsätzlich anders aus.[12] Maliha Zulfacar beschreibt das Auf und Ab der Geschlechterpolitik in Afghanistan als ein Pendel, das seit rund 100 Jahren zwischen den Extremen «Moderat» und «Extrem» hin und her schwinge: «In den 1920er Jahren erschienen die Frauen in französischer Kleidung auf der Straße. In den 1930er Jahren war es Frauen verboten, unverschleiert zu erscheinen. In den 1950er Jahren waren die Frauen frei, unverschleiert zu erscheinen, und der Schulunterricht war gemischt. In den 1960er und 1970er Jahren arbeiteten einige Frauen mit Männern zusammen, fuhren Auto und trugen Miniröcke. In den 1980er Jahren tanzten einige Frauen in Clubs, einige arbeiteten in Fabriken (...). In den 1990er Jahren waren die Frauen gezwungen, sich vor rivalisierenden ethnischen Angriffen zu verschleiern. (…) Zu ihrem ‚Schutz‘ verboten die Taliban in den späten 1990er Jahren Taliban das öffentliche Auftreten von Frauen und untersagten ihnen die Teilnahme an allen Aspekten des öffentlichen Lebens.»[13]

Die sich an marxistischen Denkschemata und der Sowjetunion orientierenden Regierungen hatten 1978 äußerst ehrgeizige und für Afghanistan sicherlich erforderliche Reformpläne (Landreform, Alphabetisierung durch Bildung für alle etc.), auch was die Situation der Frauen angeht: Deren Unterdrückung sollte endgültig ein Ende finden. So wurde der Brautpreis (Mitgift) abgeschafft, weil dieser viele Familien in den Ruin getrieben hatte. Aber diese Maßnahme, von oben verordnet ohne tiefere Kenntnis der sozio-ökonomischen Funktion desselben, stieß auf Widerstand in den ländlichen Gebieten und ließ sich de facto nur in Kabul durchsetzen.[14] Auch die Alphabetisierungskampagne stieß auf dem Land auf Widerstand der Bevölkerung und traditionellen Autoritäten - aber nicht, weil diese sich a priori gegen Schulbildung an sich wandten, sondern weil sie die Umsetzung mit Arroganz und teilweise auch Gewalt nicht hinnehmen wollten, insbesondere nicht den gemischten Unterricht von Jungen und Mädchen.[15] Angesichts dieser Erfahrungen wird deutlich, dass auch die ambitioniertesten Programme zur Stärkung der Frauenrechte langfristig an den Verhältnissen scheitern müssen, wenn die Initiator*innen nicht die gegebenen politischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Strukturen in die Konzipierung und Umsetzung derartiger Programme mit einbeziehen. Das bedeutet nicht, der Idee eines vulgären Kulturrelativismus zu folgen und tradierte Geschlechterrollen sowie -ungleichheiten als quasi naturgegebenen Ausdruck von sozio-kultureller Differenz hinzunehmen, sondern genauer hinzuschauen, wie man das Ziel, die Frauenrechte zu stärken und geschlechtsspezifische Gewalt zu beseitigen, am effektivsten und nachhaltigsten verfolgen kann.


[1] Für Details zu den Kämpfen um die Hauptstadt vgl. Ahmed Rashid: Taliban. Afghanistans Gotteskrieger und der Dschihad, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München, 2002, S. 101 – 104.

[2] Lila Abu-Lughod: «Do Muslim Women Realy Need Saving? Anthropological Reflections on Cultural Relativism and Its Others», in: American Anthropologist, 104 (3), 2002, S. 783.

[3] Ruba Salih: Musulmane rivelate. Donne, islam, modernità, Carocci editore, Rom, 2008, S. 89.

[4] Vgl. ibid., S. 89 – 90.

[5] Vgl. Susanne Kassel: «Krieg im Namen der Frauenrechte? Der Beitrag der Medien zur Konstruktion einer Legitimationsfigur», in: Christine Schweitzer / Björn Aust / Peter Schlotter (Hrsg.): Demokratien im Krieg (AFK-Friedensschriften, Bd. 31), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2004, S. 161 – 179; siehe hierzu auch Elisabeth Klaus / Susanne Kassel: «The veil as a means of legitimization. An analysis of the interconnectedness of gender, media and war», in: Journalism, 6 (3), August 2005, S. 335 – 355.

[6] Vgl. Torunn Wimpelmann: «One step forward and many to the side: Combatting gender violence in Afghanistan, 2001-2014», in: Women‘s Studies International Forum, Vol. 51, Juli – Aug. 2015, S. 102.

[7] Vgl. Torunn Wimpelmann: «One step forward …, (FN 19), S. 105 – 106.

[8] Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Kriegs vgl. Cyrus Salimi-Asl: «Bomben ohne völkerrechtliche Legitimation», in: nd, 07.10.2021, S. 3.

[9] Vgl. Torunn Wimpelmann: One step forward …, (FN 19), S. 106.

[10] Ibid., S. 108.

[11] Vgl. Michael Pohly / Khalid Durán: Nach den Taliban. Afghanistan zwischen internationalen Machtinteressen und demokratischer Erneuerung, Econ Ullstein List Verlag, München, 2002, S. 96 – 99; vgl. auch Renate Kreile: «Die Taliban und die Frauenfrage – eine historisch strukturelle Perspektive», in: ApuZ, B 3-4/2001, S. 41 – 42; siehe auch Valentine M. Moghadam: «Patriarchy, the Taleban, and Politics of Public Space in Afghanistan», in: Women‘s Studies International Forum, Vol. 25 (1), February 2002, S. 20 – 21.

[12] Vgl. Huma Ahmed-Ghosh: «A History of Women in Afghanistan: Lessons Learnt for the Future of Yesterdays and Tomorrow: Women in Afghanistan», in: Journal of International Women‘s Studies, Vol. 4 (3), Mai 2003, S. 11 – 12.

[13] Maliha Zulfacar: «The pendulum of gender politics in Afghanistan», in: Central Asian Survey, Vol. 25 (1-2), 2006, S.27.

[14] Vgl. ibid, S. 35 – 37.

[15] Vgl. Carlo degli Abbati / Olivier Roy: Afghanistan. L‘Islam afghano dalla tradizione alla radicalizzazione talibana (871 – 2001), ECIG, Genua, 2002 (1986) (Originaltitel: Afghanistan, Islam et modernité politique, Le Seuil, Paris, 1985.), S. 162 – 163; siehe auch Huma Ahmed-Ghosh: «A History of Women in Afghanistan …, (FN 27), S. 6.