News | Kommunalakademie Kommunalpolitische Bildungsangebote

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen bietet (in Kooperation mit der Kommunalakademie der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Bund), dem Linken Kommunalpolitischen Forum Niedersachsen und erfahrenen Abgeordneten) Seminare und andere Bildungsveranstaltungen an, um Mandatsträger_innen und kommunalpolitisch Interessierte mit den Anforderungen, Möglichkeiten und Tücken der Kommunalpolitik in Niedersachsen vertraut zu machen.

 

Kommunalpolitisch engagierte Bürger_innen stehen oft vor der Frage: Wie arbeite ich kommunalpolitisch effektiv, ohne mich in der Fülle der Anforderungen aus der Verwaltung, den parteilichen Zusammenhängen, den Medien und der Öffentlichkeit vor Ort zu verlieren? Genau bei diesen Schwierigkeiten und Zielkonflikten setzen die Praxisseminare an und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf.

 

Ein ergänzendes Angebot besteht darin, sich in seminaristischer Weise den Inhalten und Schwerpunkten linker Kommunalpolitik zu nähern: in welcher Beziehung und in welchem Verhältnis stehen finanzielle Zwänge und vorgegebene Grenzen zur von uns gewollten Transparenz der Ratsarbeit und zur Beteiligung der Bürger_innen, der Zivilgesellschaft, derjenigen in den Kommunen, die sonst keine Stimme haben?

 

In den Seminaren werden von Referent_innen-Teams Einführungen in die Grundlagen linker Kommunalpolitik, ihre Regeln und Werkzeuge gegeben. Kriterien und Themen werden von und mit den Teilnehmer_innen entwickelt.

Bitte sprecht uns an – dann können konkrete Verabredungen getroffen und Konditionen vereinbart werden.

 


Seminarangebote:


  1. Kompaktseminar (Wochenendseminar): 

 

Grundlagen emanzipatorischer Kommunalpolitik

-          Was ist linke Kommunalpolitik

-          Möglichkeiten und Grenzen der Kommunalverfassung

-          Struktur und Inhalt kommunaler Abgeordneter

-          Rechte und Pflichten kommunaler Haushaltspläne

-          Ratsarbeit und Beteiligung der sozialen Bewegungen

 

  1. Seminarmodule (Tagesseminare) – ergänzend zu dem Kompaktseminar

 

-          Rhetorik: Reden und reden lassen – Sprechen auf dem Podium

-          Öffentlichkeits- und Pressearbeit

 

 

Grundgesetz Artikel 28 

 (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

 

(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

 

(3) Der Bund gewährleistet, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

 

 

Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln (Aufgabenfindungsrecht).

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgelegt, dass bei den Gebietskörperschaften ein Kernbereich eigener Kompetenzen verbleiben muss. Hierzu zählen:

Weiterführende Links:

Kommunalakademie der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Bund)

Der Kommunalblog der Kommunalakademie der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Die bisher erschienenen Bücher der Reihe "Crashkurs Kommune"