News | GK Geschichte KPD-Verbot vor 60 Jahren

Eine rechtlich-politische Nachbetrachtung aus historischem Abstand

Information

Die KPD wurde am 17. August 1956 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten, die Organisation wurde aufgelöst, das Parteivermögen wurde eingezogen. In allen großen westdeutschen Städten standen Polizeikommandos bereit, um den Karlsruher Richterspruch durchzusetzen. Parteibüros wurden durchsucht und geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, zentnerweise Propagandamaterial sichergestellt, das Parteivermögen eingezogen. Zahlreiche Funktionäre wurden verhaftet. Der KPD-Vorsitzende Max Reimann und andere Führungskader hatten sich der Verhaftung entzogen und in die DDR abgesetzt.

Historischer Kontext

Eine umfassende rechtliche Analyse des Verbots kann nicht allein aus den Urteilsgründen heraus vorgenommen werden. Man muss einbeziehen, was vorher und auch was nachher geschah.

1. Kalter Krieg

Zum Zeitpunkt des Verbotsantrages durch die Adenauer-Regierung 1951 tobte der Kalte Krieg wegen des Krieges in Korea besonders heftig. Führende Kommunisten wurden schon lange vor dem Verbot in Gefängnisse gesperrt. Zeitgleich mit dem Verbotsantrag wurde 1951 mit sofortiger Wirkung die Jugendorganisation der KPD, die FDJ, verboten. In den Jahren 1950 bis 1954 waren Ermittlungsverfahren gegen 35.189 Mitglieder der FDJ durchgeführt worden. 6.429 Mitglieder wurden verhaftet und in 425 Prozessen zu insgesamt 1.012 Jahren Gefängnis verurteilt, darunter Jupp Angenfort, der Vorsitzende, allein zu 5 Jahren Zuchthaus. Seine Immunität als Abgeordneter des Landtages von Nordrhein-Westfalen wurde ignoriert. Zwischen 1951 und 1956 wurden in der Bundesrepublik über 3.000 Personen wegen politischer Delikte verurteilt. Möglich war dies durch das „Blitzgesetz“ vom Juli 1951, eine Änderung des Strafgesetzbuches, durch das Sonderstrafkammern eingesetzt wurden.

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Hans-Henning Adler ist Rechtsanwalt in Oldenburg. Sein Beitrag erschien zuerst in Z. Zeitschrift Marxistische Erneuerung, Juni 2016. Die RLS wird zum Thema "KPD-Verbot und Verfolgung politischer Opposition" demnächst eine eigene Publikation in ihrer Reihe "Materialien" veröffentlichen, mit Beiträgen von Christoph Jünke, Jan Korte, Gregor Kritidis und Sarah Langwald.