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Artikel , : Was ist eigentlich Vergesellschaftung?

Obwohl im Grundgesetz vorgesehen, wurde Vergesellschaftung noch nie praktiziert. In Berlin hat sich die Bevölkerung dafür ausgesprochen.

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Die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ feiert mit Sekt vor dem Roten Rathaus. 59,1 Prozent war das Ergebnis des Volksentscheids, mit dem die Berliner*innen im September 2021 für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gestimmt hatten. Umgesetzt ist dieser Volksentscheid bis heute nicht. Foto: IMAGO / IPON

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