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Zum Erinnerungsdiskurs und dem neuen Bundesgedenkstättenkonzept. Standpunkte 19/2008 von Claudia Krieg.

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Standpunkte

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November 2008

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Zum Erinnerungsdiskurs und dem neuen Bundesgedenkstättenkonzept

Am 18. Juni 2008 wurde im Bundestag das neue Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung verabschiedet. Der Entwurf, der federführend von Bundeskulturminister Bernd Neumann verfasst wurde, lag seit dem Juli des vergangenen Jahres vor. Das letzte Bundesgedenkstättenkonzept stammt aus dem Jahr 1999. Ein Blick auf die Kernsätze des Konzepts macht deutlich, welche diskursiven Verschiebungen im Feld der bundesdeutschen Erinnerungs- und Gedenkstättenpolitik sich in den vergangenen neun Jahren manifestiert haben.

Die Kritik an den bundespolitischen Direktiven zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus bescheinigte diesen in den letzten Jahren vor allem einen verschleiernden und reaktionären Charakter, der sich durch „Verdrängen“, „Vergessen“ oder „Verleugnen“ auszeichnet. Aber die bundesdeutsche Erinnerungspolitik auf die Rechtfertigung nationaler Identität und die Viktimisierung von TäterInnen zu beschränken, greift zu kurz. Erinnerung erfüllt vielmehr eine politische Legitimationsfunktion, deren Ausrichtung sich in den unverhohlen konkurrenzhaften Auseinandersetzungen zwischen den Opfern und Verfolgten des Nationalsozialismus und den Geschädigten und Opfern der SED-Regierung vor allem zwischen dem 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus 2005 und dem 20. Jahrestag der Auflösung des Ostblocks im Jahr 2009 eklatant verschoben hat. Dabei geht es im folgenden vor allem um die soziale und politische Verwendung des Begriffs der Erinnerung.

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