Publication Krieg / Frieden - International / Transnational UNO-Resolution 1441 (2002) Kurzfassung

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November 2002

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die Resolution

Aus: taz Nr. 6900 vom 9.11.2002, Seite 3

Der Sicherheitsrat,

1. beschließt, dass der Irak erheblich gegen die Auflagen verstoßen hat und verstößt, die unter anderem in Resolution 687 (1991) festgelegt wurden, insbesondere durch Iraks Nichtkooperation mit den Inspektoren der Vereinten Nationen und der IAEA (…);

2. beschließt, (…) dass er dem Irak mit dieser Resolution eine letzte Möglichkeit gewährt, seine Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen, wie sie in den einschlägigen Resolutionen des Rates festgelegt sind; (...)

3. beschließt, dass (…) die Regierung des Iraks der Unmovic, der IAEA und dem Rat nicht später als 30 Tage nach dieser Resolution eine derzeit gültige, vollständige und abgeschlossene Deklaration aller Aspekte seiner Programme zur Entwicklung von chemischen, biologischen und nuklearen Waffen, ballistischen Raketen und anderen Trägersystemen (…) vorzulegen hat, (…) einschließlich solcher, die nach seinen Angaben für Zwecke benutzt werden, die mit der Herstellung von Waffen oder Kampfmaterial nichts zu tun haben;

4. beschließt, dass falsche Angaben oder Auslassungen in den vom Irak gemäß dieser Resolution eingereichten Deklarationen und eine Unterlassung des Iraks, die Resolution zu jedem Zeitpunkt zu befolgen und bei ihrer Umsetzung ohne Einschränkung mitzuwirken, einen weiteren schwerwiegenden Verstoß gegen die irakischen Verpflichtungen darstellen werden und dem Sicherheitsrat gemeldet werden, auf dass er sie in Übereinstimmung mit den Paragrafen 11 und 12 (weiter unten) beurteilt;

5. beschließt, dass der Irak Unmovic und der IAEA sofortigen, unbehinderten, bedingungslosen und uneingeschränkten Zugang zu allen, auch unterirdischen, Geländen, Anlagen, Gebäuden, Ausrüstungsgegenständen, Aufzeichnungen und Transportmitteln zu gewähren hat, die sie inspizieren wollen, ebenso wie zu (…) allen offiziellen Vertretern und Personen, die Unmovic und IAEA befragen wollen (…); weist Unmovic an und bittet die IAEA darum, die Inspektionen nicht später als 45 Tage nach Annahme dieser Resolution wiederaufzunehmen und den Rat 60 Tage danach zu unterrichten; (…)

7. beschließt, dass (…) Unmovic und IAEA das uneingeschränkte Recht der Ein- und Ausreise in den Irak haben, das Recht der freien, uneingeschränkten Bewegung zu und von zu inspizierenden Geländen sowie das Recht, jedes Gelände und Gebäude zu inspizieren, einschließlich des sofortigen, ungehinderten, bedingungslosen und uneingeschränkten Zugangs zu den Geländen des Präsidenten (…);

9. bittet den Generalsekretär, den Irak umgehend von dieser Resolution zu unterrichten, die für den Irak bindend ist; verlangt vom Irak, dass er innerhalb von sieben Tagen nach dieser Unterrichtung seine Absicht zur vollen Erfüllung dieser Resolution bestätigt; (…)

11. weist den Geschäftsführenden Vorsitzenden von Unmovic und den Direktor der IAEA an, dem Rat umgehend von jeder Störung der Inspektionshandlungen durch den Irak zu berichten ebenso wie von jeder Unterlassung des Iraks, seine Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen (…);

12. beschließt, sofort zusammenzutreten, wenn er einen Bericht in Übereinstimmung mit den obigen Paragrafen 4 oder 11 erhält, um die Lage zu beurteilen sowie die Notwendigkeit der vollen Erfüllung aller einschlägigen Ratsresolutionen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit zu sichern;

13. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Rat den Irak wiederholt gewarnt hat, dass er als Folge einer fortwährenden Verletzung seiner Verpflichtungen ernste Konsequenzen zu gewärtigen hat; (…)

Quelle: BBC/FAZ

Diskussion: Irak: Die Kurden und der Krieg. am 5. Dezember 2002 in Berlin