Publication Geschlechterverhältnisse Wahrnehmung rechtlicher Interessen von in Privathaushalten beschäftigten Migrantinnen im Spannungsfeld von eingeschränkten arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten und realen Zwängen

Beitrag zur Tagung: Arbeitsverhältnisse im Kontext von "Diaspora, Exil, Migration" vom 5. bis 7. April 2002 in Berlin

Information

Series

Online-Publ.

Published

March 2001

Ordering advice

Only available online

  • Den Ausgangspunkt für ein Herangehen an die Fragestellung bildet die Feststellung, dass die "unsichtbare" Beschäftigung von Migrantinnen im Bereich privater Haushalte entgegen der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland weit verbreitet ist. Im Hinblick auf die Besonderheiten dieser Beschäftigungsverhältnisse, die mehrheitlich inakzeptablen Arbeitsbedingungen und die arbeits- wie vielfach auch aufenthaltsrechtlich ungesicherte Position der betroffenen Migrantinnen ist ferner festzustellen, dass objektiv ein grundsätzlich großer Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die rechtliche Interessenwahrnehmung in diesem Bereich. Demgegenüber setzen sich jedoch in Privathaushalten beschäftigte Migrantinnen tatsächlich nur in wenigen, vor allem skandalösen Einzelfällen rechtlich gegen Vertragsverstöße der ArbeitgeberInnen, Verletzung ihrer Rechte u.a. zur Wehr oder fordern für sich auch nur rechtliche Mindeststandards ein.
  • Die Ursachen hierfür sind zum einen wohl darin zu suchen, dass grundsätzlich die Wahrnehmung ihrer Rechte für viele der betroffenen Migrantinnen, insbesondere jene, die sich "unregistriert" hier aufhalten, offensichtlich subjektiv von nur untergeordneter Bedeutung ist. Dies resultiert aus der allgemeinen Situation gerade unregistrierter Migrantinnen, die illegal in die Bundesrepublik einreisen mit dem Ziel, hier zu arbeiten, Geld zu verdienen, mit dem sie ihren Familien in den Heimatländern finanziell das Überleben sichern. Viele dieser Betroffenen setzen daher die hiesigen Arbeitsbedingungen, insbesondere die nach unserem Verständnis schlechte Bezahlung, ins Verhältnis zu denen der Arbeitsmöglichkeiten, die sie in ihren Herkunftsländern hätten. Für die meisten ist aufgrund dessen, so schlecht die Arbeitsbedingungen hier objektiv auch sein mögen, eine Rückkehr in ihr Heimatland keine Alternative mit der Folge, dass sie sich subjektiv den sich daraus ergebenden Zwängen fügen müssen.
  • Zum anderen liegt die Ursache in dem eingeschränkten individualarbeitsrechtlichen Status solcher Migrantinnen, die ohne ausländerbehördlich registrierten Aufenthalt oder zwar aufenthaltsrechtlich registriert, aber ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt sind. Neben den einschränkenden Wirkungen, die die fehlende Arbeitserlaubnis für die Rechtsposition der betroffenen Migrantin im Falle von Problemen bzw. Streitigkeiten mit dem/der ArbeitgeberIn zeitigt, stehen vielfach weit einschneidendere, nämlich aufenthaltsrechtliche Konsequenzen, an erster Stelle Abschiebung und Ausweisung, im Raum. Diese dürften auch eine große Rolle spielen bei der subjektiven Entscheidung der Betroffenen, ob sie sich letztlich gegen Rechtsverstöße der ArbeitgeberInnen wehren.
  • Ferner resultieren auch besondere Probleme bei der tatsächlichen Rechtsdurchsetzung aus dem Status der betroffenen Migrantinnen und, unabhängig von der Frage der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis, aus der spezifischen Struktur der Beschäftigungsverhältnisse selbst. Die Arbeit von Migrantinnen im Bereich privater Haushalte findet naturgemäß, teilweise im Hinblick auf die Aufenthaltsproblematik von den Betroffenen sogar bewusst gewählt, im "Verborgenen" statt. Hieraus dürften sich etwa weit größere Beweisschwierigkeiten im Falle eines Arbeitsgerichtsprozesses ergeben als in anderen Bereichen, in denen vorzugsweise illegale Beschäftigte angestellt werden.
  • Die rechtlichen Möglichkeiten, der strukturellen Unterlegenheit und den spezifischen Problemen der in Privathaushalten beschäftigten Migrantinnen etwas entgegenzusetzen, sind eng begrenzt. Realistisch betrachtet, werden Bemühungen zur Durchsetzung der Rechte der betroffenen Migrantinnen angesichts der gegenwärtigen Rechtslage nur in Ausnahmefällen und individuell etwas ausrichten können. Dessen ungeachtet sollten Betroffene, die in Kenntnis der möglichen Konsequenzen bereit sind sich zu wehren, selbstverständlich nachdrücklich dazu ermutigt werden. Unter anderem deshalb, weil auch damit die Gesamtproblematik etwas mehr aus dem Bereich privater Beziehungen in die öffentliche Wahrnehmung gehoben werden könnte und auch die Bemühungen zur Rechtsdurchsetzung Betroffener, neben anderen insoweit erforderlichen Aktivitäten, Voraussetzung dafür ist, dass in diesem Bereich der zweifellos vorhandene gesetzgeberische Handlungsbedarf anerkannt wird.
  • Politische Forderungen mit dem Ziel, die Situation von in Privathaushalten beschäftigten Migrantinnen zu verbessern, können nicht isoliert am individualarbeitsrechtlichen Status der Betroffenen ansetzen. Vorrangig ist die teilweise weit problematischere aufenthaltrechtliche Situation der Betroffenen zu berücksichtigen. Diese haben in Privathaushalten arbeitende Migrantinnen mit anderen ausländerbehördlich nicht registrierten Beschäftigten, ja sogar grundsätzlich mit "legalen" MigrantInnen, gemeinsam, allerdings wirkt sich die ausländerrechtliche Situation in diesem Bereich sehr viel gravierender aus hinsichtlich der persönlichen Position als Arbeitnehmerin und der Möglichkeiten, Rechte tatsächlich wahrzunehmen.

Anja Lederer ist Rechtsanwältin in Berlin und vorrangig in den Bereichen Ausländer- und Asylrecht, Strafrecht und Sozialrecht tätig.