Publication Staat / Demokratie 40 Jahre Migration ohne Emanzipation - Wie geht es weiter? Zehn Thesen (April 2002)

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May 2002

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Konfernz: Kommen und bleiben. Migration und interkulturelles Leben in Deutschland. am 24./25. Mai 2002 in Köln, in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Es waren die Gewerkschaften, die sich von Anfang an bei der "Ausländerbeschäftigung" in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg für eine Politik der sozialen Integration eingesetzt haben. Sie hatten ihre Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung unter anderem davon abhängig gemacht, dass die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeits-, sozial- und tarifrechtlich gleichgestellt werden.
  2. Die Verwirklichung der betriebsverfassungsrechtlichen Gleichstellung und Gleichberechtigung durch die Reform des Betr.VG im Jahre 1972, die die Gewerkschaften seit Mitte der 60er Jahre forderten, war ein wichtiger Meilenstein auf dem Wege der betrieblichen Integration bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der gemeinsamen Interessen.
  3. Vierzig Jahre Migration in der dreiundfünfzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bedeutet, dass die nichtdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Bundesrepublik Deutschland ökonomisch, sozial und kulturell mit aufgebaut und andererseits hier in ihrer neuen Heimat Wurzeln geschlagen haben. Von daher sind sie weder "Gäste" noch "Ausländer", geschweige den "Fremde". Sie sind viel mehr entweder schon längst zu Inländerinnen und Inländer gewordene Einwanderinnen und Einwanderer, oder sogar geborene Inländerinnen und Inländer.
  4. Die Voraussetzung einer jeden demokratischen Gesellschaft ist die Möglichkeit der freien und gleichberechtigten Entfaltung der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen. Gemessen an dieser Voraussetzung kann in der Bundesrepublik Deutschland nicht von einer wirklich demokratischen Gesellschaft gesprochen werden, weil Millionen Bürgerinnen und Bürger nichtdeutscher Staatsangehöriger nach wie vor daran gehindert werden, am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess gleichberechtigt teilzunehmen und ihre Persönlichkeit ungehindert zu entfalten.
  5. Dieses "Demokratiedefizit" in Staat und Gesellschaft wird von der Mehrheit der politischen Entscheidungsträger in Deutschland nach wie vor hingenommen. Die vorherrschende völkisch-nationalistische Grundeinstellung und Ideologie der ist die Ursache für die Nichtfähigkeit bzw. Nichtbereitschaft der politischen Entscheidungsträger und der Mehrheitsgesellschaft, die gesellschaftliche Realität zu erkennen und anzuerkennen; nämlich die Tatsache, dass die bundesrepublikanische Gesellschaft sich nicht nur und ausschließlich aus Deutschen, sondern aus Menschen verschiedener Nationalitäten und aus unterschiedlichen Kulturkreisen zusammensetzt. Von daher ist sie weder eine völkisch-nationale noch eine homogene Gesellschaft. Sie ist vielmehr eine multinationale und multikulturelle, und von daher eine internationale Gesellschaft.
  6. Es wird in Deutschland seit vierzig Jahren von der Integration geredet, Assimilation erwartet, Ausgrenzung betrieben. Das Ergebnis dieser Politik ist, dass wir eine "Drei-Klassen-Gesellschaft" haben (eigene Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige, Drittstaatsangehörige). Dieses System der Drei-Klassen-Gesellschaft ist mit den Prinzipien der freiheitlichen Demokratie und des Demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Denn in einer freiheitlichen Demokratie und dem demokratischen Rechtsstaat darf es nicht Bürgerinnen und Bürger erster, zweiter und dritter Klasse geben.
  7. Die Überwindung dieser demokratiefeindlichen Dreiteilung der Gesellschaft ist nötig und auch möglich. Der erste Schritt dazu ist die Ausdehnung des kommunalen Wahlrechtes und des Wahlrechtes zum Europäischen Parlament auf die so genannten "Drittstaatsangehörigen", die in den Ländern der Europäischen Union leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben. Der zweite Schritt muss die Verwirklichung der rechtlichen und der politischen Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Mitglieder der Gesellschaft auf allen Ebenen sein; d.h. die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes für Alle.
  8. Die Abkehr von einer wie immer gearteten "Ausländerpolitik", hin zu einer "Migrations- und Integrationspolitik", die mit der Verabschiedung des "Zuwanderungsgesetzes" eingeleitet worden ist, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, er reicht aber bei weitem nicht aus. Weitere Schritte in Richtung eines Antidiskriminierungsgesetzes, des Niederlassungsrechtes und des allgemeinen Wahlrechtes müssen folgen. Dazu gehört aber auch die weitere Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes, damit neben dem Prinzip des "Abstammungsrechts" auch das "Territorialprinzip" gleichberechtigt und gleichgewichtig verankert wird, so dass alle Menschen, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland geboren werden oder seit mindestens fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt dort haben, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
  9. Aufgrund der Tatsache, dass Migrations- und Integrationsfragen mehr und mehr zu einem zentralen Thema nicht nur der nationalen, sondern auch der europäischen Innenpolitik werden, muss europaweit ein politisches Gesamtkonzept entwickelt werden, das dreierlei berücksichtigt: erstens die gezielte Entschärfung des Migrationsdrucks durch eine konsequente Bekämpfung der Fluchtursachen an Ort und Stelle, und nicht der Flüchtlinge; zweitens die Gestaltung der nach wie vor notwendigen Einwanderung auch vor dem Hintergrund der Vergreisung der westeuropäischen Gesellschaften; und drittens die Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten im Sinne der Verwirklichung ihrer rechtlichen und politischen Gleichstellung und Gleichberechtigung, aber auch ihrer gesellschaftlichen Gleichbehandlung durch die Beseitigung jeglicher Diskriminierung in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
  10. Die Migrantinnen und Migranten und ihre hier geborenen oder aufgewachsenen Nachkommen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich in alle Politikbereiche und auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens einzumischen. Nicht Resignation, sondern bewußtes und selbstbewußtes Handeln mit und in den politischen Parteien, sozialen Verbänden, Migrantenorganisationen und den Gewerkschaften ist das Gebot der Zukunft, die nicht morgen, sondern in der Gegenwart beginnt.

 

 

 

 

 

 

Yilmaz Karahasan ist ehemaliges geschäftsführendesVorstandsmitglied der IG Metall

 

(Von Lutz Kirschner geringfügig redaktionell bearbeitet.)