Thomas de Maiziere nannte im Dezember 2016 neben der deutschen Wiedervereinigung die Bedeutung von Auschwitz einen zentralen Wert für die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen. Damit erklärte er die Erinnerungspolitik zu einem nationalen Narrativ, zu einem deutschen Gut, dass Geflüchtete zu lernen hätten, um Teil dieser Gesellschaft werden zu können. Neben der impliziten Unterstellung eines Defizits im Bewusstsein für Antisemitismus bei muslimischen Einwanderern – und niemand anderes als das Phantom des jungen männlichen Muslimen ist hier gemeint – passiert in dieser neuaufgelegten Leitkulturdebatte noch etwas anderes. Nazistische Gewalt wird zu einer abgeschlossenen geschichtlichen Lerneinheit erklärt, die keinen Bezug zu den gegenwärtigen rassistischen Verbrechen aufweist. Wie Sina Arnold und Jana König in ihrer Untersuchung zur Erinnerung von Geflüchteten an den Holocaust am Beispiel dieser Rede de Maizieres ausführen, stellt sich in einer postmigrantischen Gesellschaft die Frage nach einer vermeintlichen Nationalgeschichte jedoch neu.[1] Denn der migrantische Blick auf den Holocaust kann deutlich machen, dass dieser ein globales Phänomen ist, mit dem die Menschen ihre eigenen Gewalterfahrungen in Bezug setzen. D.h. – so Arnold/König – eine «postmigrantische Realität bedeutet, verschiedene und sehr partikulare historische Bezüge und Erfahrungen von Diskriminierung in Geschichte und Gegenwart kollektiv anzuerkennen». Das bedeutet indes kein Nullsummenspiel der Opfernarrative und schafft auch keine Opferkonkurrenz, wie es vielfach unterstellt und in der Unterstellung erst hergestellt wird. Im Gegenteil befördern diese situierten Erfahrungen auf der Ebene des Affekts Solidarität. Mit Bezug auf Michael Rothberg kann dabei von einer «multidirektionalen Erinnerung» gesprochen werden, in der das öffentliche Bewusstsein über den Holocaust genutzt werden kann, um auch andere Erfahrungen mit Rassismus zu thematisieren.[2] Und umgekehrt rückt über die heterogenen (historischen) Wissensbestände zu Exklusion und Gewalt auch die Bedeutung des Holocausts wieder stärker in das Selbstverständnis einer postmigrantischen Gesellschaft.
Die Einbeziehung einer postmigrantischen Perspektive auf die deutsche Geschichte unterläuft das in der Erinnerungspolitik noch immer hegemoniale nationale historische Narrativ. Denn nun sind es die Betroffenen selber, die sich darin die Geschichte aneignen und sie den Täter*innen enteignen. «Reclaim & Remember» nennt Ibrahim Arslan diese Intervention, als Opfer aus der Rolle des Statisten auszusteigen und zentraler Akteur einer Erinnerungspolitik zur Geschichte dieses Landes zu werden. Als Überlebender des rassistischen Brandanschlags in Mölln von 1992 trat Arslan im November 2017 im Rahmen des Jahrestags des Anschlags auf die Bühne des Berliner Theaters Hebbel am Ufer und erzählte die Geschichte eines Mädchens, deren Familie von den Nazis ermordet wurde, und die Geschichte eines Jungen, dessen Familie ebenfalls von Nazis ermordet wurde. Das Mädchen von damals war die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano, die an jenem Abend die Möllner Rede im Exil verfasst hatte. Der Junge war Ibrahim Arslan selber. Dabei ging es nicht darum, die Singularität der Shoah zu relativieren, sondern die Warnung vor dem Faschismus zu reaktualisieren, Kontinuitäten rechter Gewalt aufzuzeigen und Bezüge zwischen Betroffenen rassistischer Gewalt herzustellen. Denn der dieser Gewalt zugrundeliegende strukturelle Rassismus meint viel mehr als eine diffuse, in der Erinnerungsarbeit oft rätselhaft erscheinende NS-Mentalität. Vielmehr fordert uns die Verknüpfung der vielstimmigen Betroffenenperspektive auf, die Funktionalität dieser Gewalt für die Mobilisierung von Nationalismus und dem ihm zugrundeliegenden Rassismus für eine rassialisierte Gesellschaftshierarchie zu erkennen. Weder kann der Holocaust ohne den Vernichtungskrieg von 1941-1945 verstanden, noch die Brandanschläge von Rostock, Mölln, Solingen und vielen anderen Orten in den 1990er und der NSU-Terror in den 2000er Jahren ohne das Projekt der Wiedervereinigung begriffen werden.
Und es ging Ibrahim Arslan darum, auf die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Erinnerungspolitiken aufmerksam zu machen. Denn während die Familie Arslan seit 25 Jahren um ein würdiges Gedenken kämpft und gleichzeitig von der Stadt Mölln als Schandfleck und Störenfried stigmatisiert wird, dient die sakrosankte Erinnerung an den Holocaust vor allem der Selbstvergewisserung eines besseren Deutschlands, die nicht ohne Stolz postwendend als Integrationsanforderung, d.h. als Exklusionsmechanismus gegen «die Fremden» eingesetzt werden kann.
Als störend wahrgenommen zu werden mussten auch die Betroffenen und Angehörigen der Mordopfer des NSU-Terrors spüren. Sie wurden zwar immer wieder zum Staatsempfang nach Berlin eingeladen, gleichsam wurden ihre Geschichten aber konsequent unhörbar gemacht. Zunächst wurden sie über viele Jahre bis zur Selbstenttarnung des NSU 2011 als Täter und Täterinnen behandelt. Das NSU-Trio konnte sich darauf verlassen, dass ihre Schüsse und Bombenanschläge nur das Startsignal einer viel weitergehenden Zerstörung der migrantischen Lebenswelten ihrer Opfer sein würden. Durch die konsequente institutionelle und mediale Opfer-Täter Umkehrung, die gezielten Lügen, die die Ermittlungsbehörden in den Communities streuten, durch die Stigmatisierung der Überlebenden und Familienangehörigen durch Politik und Presse als integrationsunwillige und kriminelle Parallelgesellschaft und vor allem durch die Abkehr der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft zerbrachen Familien, Freundschaften, Arbeitszusammenhänge, verschuldeten sich die Familien der Angehörigen und wurden misstrauisch von den Nachbarn gemieden. Schließlich gaben sich viele der Betroffenen auf und verfielen in Schweigen. Und das obwohl sie zunächst kämpferisch auf die Anschläge reagierten: In den Verhören sagten sie alle immer wieder aus, dass es Nazis gewesen sein müssten, die hinter den Anschlägen steckten. Manche Familien wie die Yozgats, Şimşeks und Kubaşıks nahmen Kontakt zueinander auf, traten an die Öffentlichkeit und organisierten sogar große Demonstrationen wie 2006 in Kassel, bei denen sie an den deutschen Staat appellierten, die Mordserie zu beenden, die Täter endlich festzunehmen und damit kein zehntes Opfer zuzulassen. Doch niemand hörte ihnen zu. Von Staatsseite kamen in den Jahren der Mordserie nur ein Befund nach dem anderen, dass es keinen rechten Terror in diesem Land gäbe. Und zwar genau von jenen geheimdienstlichen Behörden, die an dem Aufbau, Schutz und der Radikalisierung der bewaffneten Naziszene maßgeblich beteiligt waren und es bis heute sind. Die ideologische Nebelkerze, die rechten Terror bis in die Absurdität verharmlost, ist die Extremismusdoktrin, deren Aufgabe es ist, die pflichtschuldige Verurteilung rechter Gewalt in einen institutionellen Gegenradikalismus zu verwandeln, der allein auf Links reagiert. Wobei der NSU-Komplex gezeigt hat, dass diese Doktrin zunehmend auf den sogenannten «Ausländerextremismus» zielt und darin eine antimuslimische Stimmung erzeugt. Die Extremismusdoktrin hat einen maßgeblichen Anteil an der Nichtwahrnehmung rassistischer Gewalt sowie an der inneren Beziehungslosigkeit gegenüber dem Schmerz der Opfer.
Nach der Selbstenttarnung des NSU durch Beate Zschäpe im November 2011 änderte sich dies nur scheinbar. Für kurze Zeit wurde eingeräumt, dass es doch Naziterrorismus gäbe und die Regierung versprach lückenlose Aufklärung und weitestgehend Wiedergutmachung. Nichts davon ist eingetreten. Die Opfer sind immer noch nicht angemessen entschädigt und das Netzwerk, von dem das Trio lediglich ein Teil war, wird bis heute akribisch aus dem Blick gehalten – von dem Gericht bzw. der Bundesanwaltschaft in München, von der nicht durchgreifenden Polizei, von der öffentlichen Berichterstattung und natürlich vom Verfassungsschutz, der wieder jegliche bewaffnete Organisierung von rechts abstreitet und gleichsam die Spuren dieser faschistischen Bedrohung zu verwischen sucht.
Beim offiziellen Gedenken «Birlikte» auf der Keupstraße, in der das Netzwerk NSU im Juni 2004 mit einer Nagelbombe einen Massenmord beabsichtigte, waren die Betroffenen bereits wieder in die Rolle der Statist*innen gedrängt. Während der Bundespräsident zusammen mit anderen Honoratior*innen und Prominenten speiste, saßen die Opferfamilien am Katzentisch und durften vom Plastikgeschirr essen – auf die Bühne zum Sprechen wurden sie nicht zugelassen. Auch das teilen die Opfer neonazistischer Gewalt mit denen des Nationalsozialismus – beim Gedenken will man sich von offizieller Seite nicht stören lassen. Aber das Erinnern ist eine Störung, denn es erinnert nicht nur an die Tat, sondern auch an die fortdauernde Präsenz rassistischer und antisemitischer Gewalt und ihrer institutionellen Verankerung. Es ist ein Akt der Aneignung von Geschichtsschreibung.
Das Tribunal NSU-Komplex auflösen im Mai vergangenen Jahres in Köln formulierte eine dreifache Klage: eine Wehklage um die Ermordeten, die Empathie erzeugte; eine umfassende Anklage von 90 Tätern und Täterinnen, die den NSU-Komplex vorbereiteten, durchführten, unterstützten, abschirmten und die Opfer delegitimierten und denunzierten und damit die personelle Verantwortung für den strukturellen Rassismus tragen; und eine Einklage der Faktizität und Macht einer postmigrantischen Gesellschaft, die durch rechten Terror nicht zum Verschwinden gebracht werden kann. Esther Bejarano eröffnete den fünftägigen Event im Schauspiel Köln mit den Worten, das Tribunal sei ihre Rache an den Nazis! Und sie machte dabei eben gerade keinen Unterschied zwischen den historischen und den aktuellen Nazis. Diese Verknüpfung bedeutet eine Infragestellung der Trennung von offiziell geächteten, jedoch in die Vergangenheit verschobenen Antisemitismus, und der strukturellen Verharmlosung von gegenwärtigem Rassismus.
Die Anerkennung migrantisch situierten Wissens über Muster rassistischer Exklusion verändert nicht nur das Gedenken, sondern auch die Gesellschaft, die sich nur über eine Multidirektionalität des Erinnerns auf eine postmigrantische, d.h. demokratisierende Weise herstellen kann. Die Betroffenen laden dazu ein ihre Perspektive einzunehmen und bieten damit dieser Gesellschaft ihre Solidarität an.
[1] Sina Arnold, Jana König: „The whole world owns the Holocaust“. Geschichtspolitik in der postmigrantischen Gesellschaft am Beispiel der Erinnerung an den Holocaust unter Geflüchteten, in: Foroutan, Naika; Karakayali, Juliane; Spielhaus, Riem (Hrsg.): Postmigrantische Perspektiven. Frankfurt a.M., 2018. (im Erscheinen)
[2] Vgl. Rothberg, Michael: Multidirectional Memory. Remembering the Holocaust in the Age of Decolonization, Stanford 2009.