Publication Asien - China Tabubruch mit Folgen

Die Geburt der «CRISPR-Babies» zeigt, wie weit die Forschung vorangeschritten ist. Eine grundsätzliche Debatte findet aber nicht statt.

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Author

Isabelle Bartram,

Published

December 2018

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Eigentlich sollte auf dem Second International Summit on Human Genome Editing (Zweites Internationales Gipfeltreffen zu Genome Editing) Ende November auf theoretischer Ebene über vererbbare genetische Veränderungen am Menschen diskutiert werden. Doch ein PR-Stunt kurz vor seiner Eröffnung zeigte, dass es für hypothetische Abwägungen möglicherweise bereits zu spät ist: Der chinesische Wissenschaftler He Jiankui von der Southern University of Science and Technology im chinesischen Shenzhen verkündete per Youtube-Video, dass die ersten genetisch manipulierten Babys bereits das Licht der Welt erblickt hätten. Die Zwillingsschwestern Lulu und Nala seien vor mehreren Wochen geboren worden und mit einer genetischen Resistenz gegen HIV ausgestattet. Hes emotionale Begründung für den Tabubruch: Der HIV-positive Vater der Babys habe durch die Geburt biologisch eigener Kinder „einen Lebenssinn“ erhalten. Diese Begründung ist mehr als holperig: HIV-Übertragung von Eltern auf Kinder sind durch wesentlich undramatischere Methoden (z.B. durch Spermawäsche) verhinderbar. Der Zugang zu modernen Medikamenten und gesellschaftliche Aufklärung erhöhen die Lebensqualität der Betroffenen deutlich.

Leichtsinniger Tabubruch

Nur wenige Wissenschaftler*innen feierten die Bekanntmachung als Durchbruch. Hes eigene Universität distanzierte sich von seiner Forschung als „schwere Verletzung akademischer Ethik und Forschungsregeln“. 122 chinesische Wissenschaftler*innen kritisierten in einem gemeinsamen Statement Hes Forschung und forderten gesetzliche Regulierungen. Auf dem Gipfeltreffen sollte He einen Vortrag zu den Ethik-Prinzipien beim Genome Editing am Menschen halten. Trotz Kritik von Kolleg*innen und Bedenken der Veranstalter*innen wurde er nicht ausgeladen. In der selben Woche veröffentlichte He einen Fachartikel, den er gemeinsam mit einem US-amerikanischen PR-Experten über fünf „ethische Prinzipien“ für Genome Editing-Forschung verfasst hatte. Diese Regeln hatte er bereits selbst gebrochen.

Trotz der kurzfristigen Schockwirkung überrascht der umstrittene Vorstoß des chinesischen Forschers kaum. Seit der Entdeckung der Genome Editing-Technologie „CRISPR-Cas9“ vor sechs Jahren lässt sich eine rhetorische Eskalation der Debatte um deren Anwendung am Menschen beobachten. Begleitet von einem medialen Hype wurden schrittweise wissenschaftliche Grenzen überschritten und vermeintlich gesetzte ethische Tabus gebrochen.

Eine neue Technologie

Die Arbeitsgruppen um die Forscherinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna entdeckten 2012 das Potenzial einer Immunreaktion von Bakterien: CRISPR-Cas9 kann im Labor Gene in Zellen gezielt verändern. Die Schnelligkeit und vermeintliche Effizienz der Methode erzeugte Enthusiasmus für gentherapeutische Anwendungen. Bei älterer Gentechnik werden Veränderungen durch Viren erzeugt, die fremde DNA-Sequenzen in Zellen und deren Genom einbauen. Diese Technik hatte in den 1980er Jahren große Hoffnungen für ihren klinischen Einsatz am Menschen geweckt. Als es 1990 erstmalig gelang, ein Kind mit angeborener Immunschwäche erfolgreich zu behandeln, schienen Gentherapien die Medizin der Zukunft zu sein. Doch mehrere Todesfälle bei klinischen Studien bedeuteten nur wenige Jahre später das Ende dieser Vision. Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen hatten die Risiken unterschätzt oder wissentlich ignoriert.

Neuauflage der Gentherapie

Die Entwicklung von klassischen Gentherapien ist zudem kostenintensiv, zeitaufwendig und ihr Einsatz ist nur bei bestimmten seltenen Erkrankungen überhaupt sinnvoll. Daher werden bis heute kaum Gentherapien angewandt. Im Entdeckungsjahr von CRISPR-Cas9 wurde erstmals eine Gentherapie in der EU zugelassen: Glybera sollte für die Behandlung einer angeborenen Stoffwechselerkrankung 1,1 Millionen Euro pro Patient*in kosten. Inzwischen nahm der niederländischen Hersteller sie wieder vom Markt, da es durch die Seltenheit der Erkrankungen zu wenige Abnehmer*innen gibt. Durch seine leichte Herstellung und seine vermeintliche hohe Präzision soll CRISPR-Cas9 dagegen nun vielfältige Therapiemöglichkeit bieten. Nicht nur seltene angeborene Erkrankungen, sondern auch Krebs und durch mehrere Gene verursachte Erkrankungen wie Alzheimer sollen durch CRISPR-Cas9 therapierbar werden. Durch seine leichtere Anwendung geraten zugleich auch bereits behandelbare oder verhinderbare Erkrankungen, wie HIV-Infektionen, in den Fokus gentherapeutischer Entwicklungen.

Die schnell nach der Entdeckung von CRISPR-Cas9 entstandene Euphorie über medizinische Anwendungsmöglichkeiten beschränkt sich jedoch nicht auf die Neuauflage der Gentherapie. Grundsätzlich ethisch wenig umstritten, wird hier lediglich über die Eingrenzung von Sicherheitsrisiken für Patient*innen diskutiert. Doch CRISPR-Cas9 macht darüber hinaus erstmals die Therapie der Keimbahn statt individueller Menschen möglich: Mit künstlicher Befruchtung hergestellte Embryonen werden genetisch „therapiert“ oder optimiert, bevor sie als geborene Menschen überhaupt eine Erkrankung entwickeln. Diese Veränderungen sind, anders als bei einer Gentherapie, an spätere Generationen vererbbar.

Ethische Bedenken

Die Debatte um Genome Editing an Embryonen erlebte 2015 eine erste Hochphase. „Don’t edit the human germ line“ (Verändert die menschliche Keimbahn nicht) forderten Wissenschaftler*innen, selber Entwickler*innen von medizinischen Anwendungen von Genome Editing, in der Fachzeitschrift Nature. Ein Einsatz der Technologie an Embryonen sei unethisch, denn er habe unvorhersehbare Auswirkungen auf zukünftige Generationen. Die Methode sei technisch noch nicht ausgereift und werfe Fragen über dem Umgang mit dem Prinzip der informierten Einwilligung auf. Zudem warnten sie davor, dass ein voreiliger Schritt dazu führen könne, eine Ablehnung der Öffentlichkeit gegen alle Anwendungen von Genome Editing hervorzurufen. Die Autor*innen befürchteten also auch eine Gefährdung ihrer eigenen kommerziellen Forschungsziele. Sie schlugen ein freiwilliges Moratorium vor: Bis die technischen und ethischen Fragen geklärt seien, sollten Forscher*innen international davon absehen, vererbbares Genome Editing außerhalb der Grundlagenforschung zu verwenden. In Deutschland veröffentlichten die führenden Wissenschaftsorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Leopoldina eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie ebenfalls ein internationales Moratorium forderten. Auf dem ersten internationalen Gipfeltreffen zu Genome Editing in Washington D.C. (USA) Ende 2015 einigten sich die anwesenden Wissenschaftler*innen zwar nicht auf ein Moratorium, sie riefen aber in ihrer Abschlusserklärung zur Vorsicht auf: Eine Anwendung von Genome Editing an Embryonen über Grundlagenforschung hinaus, sei zu diesem Zeitpunkt unverantwortlich. Sie empfahlen die Fortsetzung einer internationalen Diskussion über potenzielle Risiken, Chancen und die Regulation der sich schnell entwickelnden Technologie.

Technische Machbarkeit

Zum Zeitpunkt dieses ersten Gipfeltreffens hatten chinesische Forscher*innen bereits eine erste Studie veröffentlicht, für die sie in nicht lebensfähige Embryonen mit CRISPR-Cas9 verändert hatten. Die Studie zeigte, ebenso wie nachfolgende Experimente mit lebensfähigen Embryonen, zwar eine grundsätzlichen Machbarkeit, aber auch große technische Probleme der Methode. Nur wenige der Embryonen wiesen die angestrebten genetischen Veränderungen auf, viele waren genetische Mosaike – das heißt nur einige Zellen waren wie gewünscht verändert worden, andere Zellen des selben Embryos nicht. In einigen Studien wurden zwar keine unerwünschten Veränderungen festgestellt, es wurden jedoch nicht immer das gesamte Genom untersucht. In den meisten CRISPR-Cas9-Studien kontrollieren Forscher*innen nur wenige, von einer Software errechnete Abschnitte der DNA. Auch im aktuellen Fall der genveränderten Babys weisen die in Hes Vortrag präsentierten Daten darauf hin, dass es zumindest für eins der Babys unwahrscheinlich ist, dass die erwünschte genetische Veränderung gelang. Und auch hier können unerwünschte genetische Veränderungen nicht nachhaltig ausgeschlossen werden. Wie eine Untersuchung mit embryonalen Zellen von Mäusen aus diesem Jahr zeigt, ist CRISPR-Cas9 nicht immer präzise „Genomchirurgie“ und kann auch gravierende Schäden hinterlassen. Die Wirkung von CRISPR-Cas9 sei „stark unterschätzt“ kommentierte der verantwortliche Studienleiter Allan Bradley seine Ergebnisse. Sie seien „ein Weckruf“ für das Forschungsfeld.

Finanzielle Interessen

Die Abwägung von Risiken wird dadurch erschwert, dass die wissenschaftliche Debatte mit ökonomischen Interessen eng verwoben ist. Seit 2013 wird vor Gericht um die milliardenschweren Patente an der Methode gekämpft. Alle maßgeblichen Entwickler*innen besittzen Anteile an Biotechfirmen, die selber an therapeutischen Anwendungen arbeiten und die Methode an andere Firmen lizenzieren. Eine Vielzahl weiterer Firmen forscht an kommerziellen Anwendungen. Nach Veröffentlichung von Bradleys Studie über unerwünschte Effekte von CRISPR-Cas9 reagierten diese Biotechfirmen sofort mit öffentlichen Beschwichtigung. Nicht ohne Grund - nur 20 Minuten nach Veröffentlichung der Studie verloren die drei börsennotierten CRISPR-Firmen mehr als 300 Millionen US-Dollar an Wert. Hinzu kommt die in den letzten Jahren immer häufiger thematisierten Probleme des wissenschaftlichen Publikationswesens. Durch den hohen Druck „positive“ und spektakuläre Ergebnisse zu publizieren, erscheinen kaum Texte zu wissenschaftlichen Misserfolgen in seriösen Fachzeitschriften. Eine offene wissenschaftliche Diskussion über die Schwachstellen der Methode und ihre potenziellen Risiken erscheint so schwer möglich.

Internationaler Kurswechsel

Wurde 2015 noch Verbots- und Moratoriumsforderungen diskutiert, ließ sich nur zwei Jahre später, trotz nach wie vor ungeklärten wissenschaftlichen Fragen, eine spürbare Veränderung der Debatte feststellen. Befeuert durch den Fortschritt der Technik und dem internationalen Wettbewerb wichen die Aufrufe zur Vorsicht der Forderung nach einem Voranschreiten der Forschung. Einen Wendpunkt bildete der Bericht der US-amerikanischen Nationalen Wissenschaftsakademien (NAS) im Februar 2017: Die von Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen erarbeiten Empfehlungen sprachen sich erstmalig prinzipiell für Genome Editing an Embryonen aus. Klinische Studien, die einem äußerst vage formulierten Kriterienkatalog entsprechen, sollen zur Verhinderung von „schweren Erkrankungen oder Behinderungen“ durchgeführt werden dürfen.

Ein Ziel des US-amerikanischen Berichtes war es, die Notwendigkeit für embryonale Forschung aufzuzeigen und Druck gegen die staatliche Förderungssperre für diese Art von Forschung aufzubauen. Ähnlich liest sich ein Diskussionspapier von Mitgliedern der deutschen Leopoldina, das nur einen Monat später veröffentlicht wurde. Forschung an Embryonen sei notwendig für „hochrangige Forschungsziele“, diese Ziele und was ihre Hochrangigkeit ausmacht, werden jedoch wenig definiert. In Deutschland ist es durch das Embryonenschutzgesetz verboten, Forschung an Embryonen durchzuführen. Seit 2002 dürfen laut Stammzellgesetz lediglich bestimmte embryonale Zelllinien aus anderen Ländern zu Forschungszwecken eingeführt werden. Die Existenz einer neuen Technologie und der internationale Wettlauf um Genome Editing-Forschung dient als Anlass für die Forderungen nach gesetzlicher Liberalisierung. Weitere gesetzliche Aufweichungen könnten jedoch zur Entstehung eines Marktes für Eizellen für Forschungszwecke führen, wie er in anderen Ländern bereits existiert.

Der Deutsche Ethikrat forderte in Reaktion auf den internationalen Kurswechsel Ende 2017 in einer Empfehlung an den Bundestag und Bundesregierung, „die komplexe und grundlegende ethische Fragen zur Zulässigkeit solcher Eingriffe“ zu diskutieren. Das Thema vererbbares Genome Editing solle auch auf der Ebene der Vereinten Nationen platziert werden, bevor von einzelnen Forscher*innen Fakten geschaffen werden. Bis heute ist der Bundestag dieser Empfehlung nicht gefolgt. Nach Bekanntwerden der aktuellen chinesischen Forschung kritisierte Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates die Experimente als „unverantwortliche Menschenversuche”.

Einen vorläufigen Höhepunkt der Diskussion stellte ein dieses Jahr erschienener Bericht des Britischen Ethikrates, des Nuffield Council on Bioethics (NCB), dar. Seine Mitglieder kamen zum Schluss, dass vererbbares Genome Editing „moralisch zulässig“ sei. Dabei beschränkten sie sich nicht auf therapeutische Anwendungen, sondern nannten frei von jedem Realitätsanspruch auch die Erschaffung von „Supersinnen“ und „Superfähigkeiten“ als mögliche Ziele. Zentral sei dabei die „reproduktive Wahlfreiheit“ der Eltern, denen Genome Editing-Technologie nun ein „machtvolle Mittel in die Hand“ gegeben hätte, um ihre Ziele zu erfüllen. Nach Bekanntwerden der Geburt der „CRISPR-Babies“ schrieb NCB-Mitglied Joyce Harper auf Twitter man habe beim Erstellen des Berichts nicht gedacht, dass man schon über Anwendungen der Technologie in Jahr 2018 diskutiere. Man müsse nun „auf die Bremsen treten“.

Grundsätzliche Fragen

Auch das Abschlussstatement des Gipfeltreffens in Hong Kong kritisiert voreilige Anwendungen scharf. Es bestätigt die Schlussfolgerung des ersten Treffens in 2015, dass jegliche Anwendung von vererbbarem Genome Editing zu diesem Zeitpunkt verantwortungslos wäre. Die hier und vielerseits geäußerten technischen Bedenken hinterfragen jedoch die Ziele von vererbbarem Genome Editing nicht grundsätzlich. Bereits im Januar 2017 hatte das Gen-ethische Netzwerk in einer Stellungnahme das Versprechen über die mögliche Eliminierung genetisch bedingter Krankheiten kritisiert. Es würde zur „Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung als ‚vermeidbar’“ beitragen. Ähnlich äußerte sich der Medizinrechtler Oliver Tolmein in einem Interview anlässlich des aktuellen Falls. Die Bekämpfung von Krankheiten und Behinderungen stelle immer die Frage danach, was eigentlich normal sei und wer darüber entscheiden dürfe. Laut Tolmein sollte grundsätzlich in Frage gestellt werden, ob Forschung in diese Richtung überhaupt wünschenswert ist.

Der Fall Lulu und Nala zeigt, dass die unkritische Debatte, in der Wissenslücken heruntergespielt und der medizinische Nutzen überschätzt wird, zweifelhaften Forschungsvorhaben Raum geben, in der einzelne Forscher*innen auf Anerkennung hoffen. Er zeigt jedoch auch, dass für einen Großteil der Wissenschaftscommunity eine Grenze überschritten wurde. Mit der enormen kritische Reaktion auf seine Versuche hatte He möglicherweise nicht gerechnet. Seit seinem Vortrag beim Gipfeltreffen ist er untergetaucht und die Webseite seines Labors ist offline. Vielleicht stellt sein Tabubruch einen neuen Wendepunkt dar, der zu einer grundsätzlichen Überlegung über vererbbares Genome Editing führt.

Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin von Gen-ethisches Netzwerk e.V.