Publication Partizipation / Bürgerrechte - Gesellschaftstheorie Zum Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaates

Von Wolfgang Abendroth. Veröffentlicht anlässlich des 70. Jahrestages des Grundgesetzes.

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Wolfgang Abendroth (1960) Foto: Offizin Verlag / Michael Buckmiller

Der Marburger Politik- und Rechtswissenschaftler Wolfgang Abendroth führte Anfang der 1950er Jahre mit dem konservativen Staatsrechtler Ernst Forsthoff eine der frühen Debatten um die Auslegung des Grundgesetzes. Während Forsthoff den «Sozialstaat» als Rechtsbegriff und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundsatz ablehnte, erkannte Abendroth darin einen notwendigen Grundsatz für die Erhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Abendroth argumentierte, dass die Zusammenschau von Art. 28 und Art. 20 des Grundgesetzes einen Rechtsgrundsatz schaffen, der »demokratische Selbstbestimmung, soziale Verpflichtung und rechtsstaatliche Sicherheit zu einer Einheit verbindet«, eben zur sozialen Demokratie.

Anlässlich des 70. Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes wollen wir mit dem Abendroth-Text an diese frühe Debatte zum Übergang von der formalen zur sozialen Demokratie erinnern.

Wolfgang Abendroth: «Zum Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland», aus:

Wolfgang Abendroth, Gesammelte Schriften. Band 2: 1949-1955. Herausgegeben und eingeleitet von Michael Buckmiller, Joachim Perels und Uli Schöler. Offizin Verlag Hannover 2008, S. 338-357. Die Gesammelten Schriften Wolfgang Abendroths erscheinen in acht Bänden.