Publication Wirtschafts- / Sozialpolitik - Commons / Soziale Infrastruktur - Corona-Krise - Wohnen Krisenmiete statt Schuldenfalle

Vorschläge für eine sozial gerechte Mietenpolitik in Zeiten von COVID-19

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Armin Kuhn,

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April 2020

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«In der Corona-Krise muss jede Art der Kündigung ausgeschlossen werden, und auch Zwangsräumungen sind nicht zu verantworten.» CC BY-SA 2.0, Montecruz Foto via flickr

Armin Kuhn lebt in Berlin, arbeitet als wohnungs- und mietenpolitischer Referent für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und engagiert sich in der Initiative «Stadt von Unten».

Die Corona-Krise hat die Immobilienmärkte erreicht. Das abrupte, nahezu komplette Anhalten des öffentlichen Lebens Mitte März 2020 hat viele Mieterinnen und Mieter hart getroffen. Ladenschließungen, Veranstaltungsabsagen, Auftragseinbrüche, Kurzarbeit und Jobverluste vor allem in prekären Beschäftigungsverhältnissen haben dazu geführt, dass sich viele ihre Wohnung oder ihre angemieteten Gewerberäume nicht mehr leisten können. Ein Ende ist trotz erster Lockerungen nicht in Sicht. Rund 1,6 Millionen Haushalte können einer aktuellen Umfrage zufolge schon jetzt ihre Miete nicht mehr zahlen. Bald könnte jeder fünfte Mieter*innen-Haushalt, mehr als 4 Millionen Haushalte, darauf angewiesen sein, die Mieten zu stunden. Damit droht eine mietenpolitische Zeitbombe. Denn wie sollen sie ihre Mietschulden angesichts von ohnehin hohen Mieten abbezahlen? Ohne eine mutige Krisen-Mietenpolitik, die Kündigungen ausschließt, Mieten absenkt, Vermieter*innen an den Krisenkosten beteiligt und den langfristigen, gemeinnützigen Umbau der Immobilienmärkte einleitet, droht mittelfristig eine soziale Katastrophe.

Initiativen, Verbände und Wissenschaftler*innen haben schon früh einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen gefordert.[1] Auch DIE LINKE hat sich mit Forderungen nach einem Soforthilfeprogramm positioniert.[2] Die Bundesregierung reagierte schnell und brachte Ende März eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg, die zumindest vorübergehend Erleichterungen verschaffen[3]:

  • Soforthilfe-Zuschüsse für Selbstständige, Freiberufliche und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Kreditzusagen für mittlere und große Unternehmen, aus denen unter anderem die Mietzahlungen oder auch ausfallende Mieteinnahmen gedeckt werden können. Unternehmen dürfen außerdem Steuern später zahlen.
  • Ein Kündigungsverbot bei Mietschulden, die in den Monaten April bis Juni auflaufen. Die Schulden müssen innerhalb von zwei Jahren, bis Juni 2022, vollständig und mit ca. vier Prozent Zinsen an die Vermieter*innen zurückgezahlt werden. Auch Belastungen aus Dauerschuldverhältnisse wie Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonanschlusskosten können gestundet werden. Wohnungseigentümer erhalten bis Juni einen Zahlungsaufschub für ihre Kreditverpflichtungen.
  • Neuanträge auf Grundsicherung (Hartz IV) werden ohne Vermögens- und Angemessenheitsprüfung der Wohnung bearbeitet. Für sechs Monate werden die Mietkosten in voller Höhe übernommen. Geringverdienende sollen außerdem leichter Wohngeld beantragen können, per Telefon oder Mail, ohne umfangreiche Nachweise und ebenfalls ohne Vermögensprüfung.

Diese unbürokratischen Soforthilfen sind wichtig und richtig. In Zeiten, in denen Menschen zu Hause bleiben sollen, um sich und andere vor Ansteckung zu schützen, muss garantiert werden, dass niemand wegen Einkommensausfällen sein Zuhause oder seine wirtschaftliche Existenzgrundlage verliert. Doch bei den beschlossenen Hilfen kann es sich nur um erste Schritte handeln, bei denen es allerdings nicht bleiben darf.

Wie haben andere Staaten auf die Corona-Krise reagiert?

Mit dem beschriebenen Mix aus Mietenstundung und Kündigungsschutz, vereinfachten Sozialleistungen, Hypothekenmoratorium und Kredithilfen für Wohnungsunternehmen liegt Deutschland auf einer Linie mit vielen anderen europäischen und nordamerikanischen Ländern. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zählt 17 Staaten, die Kündigungen bei Mietschulden, und 13 Staaten, die Hypothekenzahlungen für die Zeit der Krise ausgesetzt haben. Nur sieben Staaten haben einen Mieterhöhungsstopp verhängt oder geplant, Hilfszahlungen für Mieter*innen oder Vermieter*innen haben ganze vier Länder auf den Weg gebracht.[4] In vielen US-amerikanischen Städten sowie in Spanien und Italien gilt außerdem ein Verbot von Zwangsräumungen. In Deutschland gibt es kein solches Verbot, auch wenn viele Amtsgerichte vorübergehend keine Räumungstitel mehr ausstellen. Dänemark hat staatliche Hilfen nur für Unternehmen zugesagt, die während der Krise keine Dividenden oder Boni auszahlen und ihren Sitz nicht in Steueroasen haben.

Spanien, das bereits in den Jahren ab 2008 von einer tiefen Immobilienkrise getroffen wurde, hat in einem ähnlichen Ausmaß und mit ähnlichen Mitteln auf die COVID-19-Pandemie reagiert wie Deutschland. Zwangsräumungen sind dort in Miet- und Eigentumswohnungen ausgesetzt, Mieter*innen erhalten zinslose Mikrokredite und haben das Recht, die Mietzahlungen zu halbieren oder ganz auszusetzen, wenn ihr Vermieter ein großer Immobilienbesitzer mit mindestens acht Mietshäusern ist – müssen sie aber später in vollem Umfang zurückzahlen. «Kleine» Vermieter*innen sind davon allerdings ausgenommen. Weil die Krise Spanien ungleich härter getroffen hat als Deutschland, es ohnehin kaum mietrechtlichen Schutz gibt, und die Regierung den Mieter*innen im wesentlichen anbietet, Schulden zu machen, um über die Krise zu [5]kommen, haben rund 200 Initiativen und Mieterorganisationen dort zum 1. April 2020 einen Mietstreik ausgerufen, an dem sich bis zu 1.000 Haushalte beteiligt haben.[6]

Mietschulden und die Gefahr einer nachholenden Verdrängung

Auch in Deutschland droht vielen Mieter*innen die Schuldenfalle. Während bisher vor allem Gewerbemieter*innen wie z.B. Kultureinrichtungen, Restaurants und Kneipen, kleine Läden, KiTas oder Friseursalons ihre Mieten stunden, konnten viele Wohnungsmieter*innen die Aprilmiete noch zahlen. Doch ein Großteil der Mieter*innen hat trotz Einkommenseinbußen kein Anrecht auf die erweiterte Grundsicherung. Ihnen droht die Schuldenfalle, denn sie werden ihre Mietschulden – zusätzlich zur ohnehin oft hohen Miete – in voller Höhe und mit Zinsen zurückzahlen müssen.

Wenn – wie nach der Finanzkrise 2007/2008 – das nach Anlagemöglichkeiten suchende überschüssige Kapital nach der Corona-Pandemie wieder in die Immobilienmärkte fließt, werden sich die Mieter*innen in einer doppelten Zwangslage befinden: Zum einen könnten die Mieten wieder deutlich ansteigen, zum anderen müssen sie zusätzlich zur oft ohnehin hohen Mietbelastung auch noch ihre Mietschulden zurückzahlen. Damit droht eine nachholende Verdrängungswelle, in Wohnraum und Gewerbe. Eine nachholende Kündigungswelle, und damit einen erneuten Verdrängungsschub von Mieter*innen oder kleinen Gewerbetreibenden, gilt es unbedingt zu verhindern.

Die geltende Mietschuldenregelung kann die drohende Verschärfung der Mietenkrise nicht lösen. Doch selbst für das Ziel, den Mieter*innen Zeit zu verschaffen, greift sie zu kurz. Da die Corona-Krise im Juli 2020 nicht überstanden sein wird, muss die Regelung auf die gesamte Dauer der Pandemie ausgeweitet werden. Hinzu kommt, das Kündigungen aus anderen Gründen, etwa wegen Eigenbedarf, weiterhin möglich sind. In Zeiten, in denen die wichtigste Empfehlung lautet: «Bleiben Sie zu Hause!», darf niemand sein Zuhause verlieren. Deshalb muss jede Art der Kündigung ausgeschlossen werden, und deshalb sind auch Zwangsräumungen nicht zu verantworten. Sie müssen gesetzlich ausgesetzt werden. Anders als jetzt vorgesehen müssen Mieter*innen außerdem ein Leistungsverweigerungsrecht erhalten, wie es ihnen schon für Wasser-, Strom- oder Telefonanschlussverträge zusteht. So müssten für Mietschulden keine Zinsen gezahlt werden, und Mieter*innen wären vor Klagen auf Zahlung und vor möglichen Pfändungen geschützt.

Um Missbrauch auszuschließen, muss der Zugang zur Mietstundung und zum Mietschulden-Erlass nachgeschärft werden. Die Beispiele Adidas, Deichmann oder H&M haben gezeigt, dass auch finanzstarke Gewerbemieter von den geltenden Regelungen profitieren können. Um das zu vermeiden, sollen Gewerbemieter*innen, die die Mietstundungsregelung in Anspruch nehmen, – wie bei der Beantragung der Soforthilfen auch – , eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen, dass sie krisenbedingt in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und während der Krise auf Gewinn- bzw. Dividendenausschüttungen, Aktionsrückkäufe oder Vorstandsboni verzichten.

Wohnungslose sind der Krise bisher weitgehend schutzlos ausgeliefert. Ihnen brechen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote nicht nur ihre wenigen Einkommensmöglichkeiten weg. Die beiden wichtigsten Empfehlungen in der Krise: «Bleibt zuhause!» und «Haltet Abstand!», lassen sich für Wohnungslose oder auch für viele Geflüchtete schlichtweg nicht realisieren. Sammelunterkünfte sollten deshalb aufgelöst und Wohnungslose und Geflüchtete stattdessen in leerstehenden, Ferien- oder AirBNB-Wohnungen oder vorübergehend in Hotels untergebracht werden. Einige Kommunen haben damit bereits begonnen, brauchen dafür aber finanzielle Unterstützung und seitens der Länder die nötigen rechtlichen Befugnisse, um angemessenen Wohnraum notfalls auch beschlagnahmen zu können.

Die Forderung der Immobilienwirtschaft: Gewinne privatisieren, Verluste vergesellschaften

Doch auch die Immobilienwirtschaft gibt sich mit den bisherigen Maßnahmen nicht zufrieden, im Gegenteil: Ihre Lobbyverbände haben das vermeintliche «Mietenmoratorium» skandalisiert und gemeinsam mit der Union eine Abschwächung erreicht. Lieber wäre es vielen Vermieter*innen, auf freiwillige und «individuelle» Lösungen zu setzen, nach denen Mieter*innen ihre Mieten stunden können. Einige Wohnungsunternehmen haben auch angekündigt, Mieterhöhungen oder auch, wie Deutsche Wohnen einen 30-Millionen-Euro-«Hilfsfonds» (mit unbekanntem Ziel) aufzulegen.[7]

Durch die Mietstundungsmöglichkeit haben Vermieter*innen zwar langfristig keine Einbußen, können durch die vorübergehend ausbleibenden Einnahmen aber selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Denn laufende Ausgaben für Betriebskosten, Beschäftigte, Instandhaltung usw. müssen sie weiterbezahlen. Insbesondere privaten Kleinvermieter*innen mit bezahlbaren Mieten sowie kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften könnte so in zwei bis drei Monaten die Insolvenz drohen.

Vor diesem Hintergund hat der GdW[8], der größte immobilienwirtschaftliche Verband in Deutschland, bereits Mitte März einen so genannten «Sicher-Wohnen-Fonds» gefordert.[9] Doch der müsste eigentlich «Sichere-Mieteinnahmen-Fonds» heißen. Mieter*innen sollen dort zinslose Darlehen erhalten können, um ihre Mieten in voller Höhe weiterbezahlen zu können. Die Kredite sollen ggf. mit später bewilligten Wohngeldzahlungen oder Übernahmen von Kosten der Unterkunft verrechnet, und in absoluten Notlagen (drohender Privatinsolvenz, Langzeitarbeitslosigkeit) auch in Zuschüsse umgewandelt werden können. So sollen Vermieterinsolvenzen und daraus resultierende «Kettenreaktionen» verhindert, aber auch Mieter*innen vor einem hohen Schuldenberg geschützt werden. Leider hat sich der Deutsche Mieterbund (DMB) dazu hinreißen lassen, sich dieser einseitig wirtschaftsfreundlichen Forderung anzuschließen – auch wenn der DMB immerhin fordert, solche Hilfen nur Vermieter*innen in wirtschaftlicher Not zu gewähren.[10] Außerdem soll – neben der Übernahme der Kosten der Unterkunft für Transferleistungsbeziehende – das Wohngeld einen großen Teil der Krisenlast auffangen, auf Kosten der öffentlichen Hand.

Die Frage, wer die Krisenkosten trägt, beantwortet die Immobilienlobby also mit: die Mieter*innen und der Staat. Mit einem solchen Fonds, würden Mieteinnahmen vollständig gesichert, während sich Mieter*innen verschulden müssen oder der Staat einspringt. Während die Mieter*innen ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen, soll die Angemessenheit der Miethöhe oder die wirtschaftliche Lage der Vermieter*innen dabei keine Rolle spielen. Vermieter*innen und Wohnungsunternehmen, die über Jahre von den steigenden Mieten profitiert haben, könnten dagegen weiter Gewinne einfahren, notfalls auf Kosten der öffentlichen Hand. Das gleiche gilt für große Wohnungskonzerne, die wegen ihrer kompromisslosen Mieterhöhungspolitik seit Jahren zurecht in der Kritik stehen. Auf die Ausschüttung der auch in diesem Jahr wieder außergewöhnlich hohen Dividenden will keiner der großen Wohnungskonzerne verzichten. Ihnen mit öffentlichen Subventionen unter die Arme zu greifen, wäre nicht nur eine Verschwendung von Steuermitteln, sondern zutiefst ungerecht.

Die Bundesregierung zeigt sich noch zurückhaltend gegenüber einer solchen Fondslösung. Die Wirkungen der bisher beschlossenen Maßnahmen sollen abgewartet werden, um dann Mitte Mai in einem «Wohnungswirtschaftlichen Rat» mit den Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem Mieterbund weitere Schritte zu beraten. Auch angesichts dieser Zusammensetzung ist vorhersehbar: Die – neben dem Mieter*innenschutz – entscheidende Frage, wer für die Krisenkosten bezahlt, wird dort voraussichtlich nicht gestellt.

Die drohende soziale Katastrophe abwenden: Krisenmiete und Unterstützungsfonds

Die bisherigen Maßnahmen wirken nur aufschiebend. Ohne zusätzliche Schritte droht im Jahr 2022 eine neue Verdrängungswelle, die das Gesicht vieler Städte verändern wird. Darüber hinausgehende Schritte, wie sie aktuell von der Immobilienlobby vorangetrieben werden, sollen die Krisenkosten auf den Staat und die Mieter*innen abwälzen, während sie Vermieter*innen ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Situation die vollen Mieteinnahmen garantieren. Soll die Corona-Pandemie nicht als Brandbeschleuniger der sich seit Jahren zuspitzenden Mietenkrise und der damit verbundenen Umverteilung von unten nach oben wirken, muss die Mietenpolitik in Krisenzeiten stattdessen einem einfachen Dreiklang folgen: Wohnungsverluste verhindern, Krisenkosten gerecht verteilen und hohe Mieten und privater Profite nicht staatlich subventionieren.

Die Einführung einer Krisenmiete würde die drei genannten Kriterien erfüllen. Wer unter Corona-bedingten Einkommensausfällen leitet, soll die Miete halbieren können, solange die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie deren wirtschaftlich gravierenden Folgen anhalten. Eine solche gesetzliche Mietsenkung würde den Großteil der krisenbetroffenen Mieter*innen wirkungsvoll und unbürokratisch entlasten.

Um Vermieter*innen nicht noch dafür zu bestrafen, dass sie ohnehin eine eher niedrige Miete nehmen, sollte es eine Untergrenze für die Krisenmiete geben, die aber deutlich unterhalb der Mietspiegel-Miete liegen muss, da ja auch viele Einkommen unter das übliche Niveau fallen. Die Krisenmiete halbiert also die Miete, aber maximal bis auf die Höhe von zwei Dritteln der ortsüblichen Vergleichsmiete für die jeweilige Wohnung. Eine Wohnung, die zwölf Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter kostet, laut Mietspiegel aber nur sieben Euro pro Quadratmeter, darf also auf sechs Euro abgesenkt werden. Eine Wohnung dagegen, die zum Mietspiegelwert von sieben Euro pro Quadratmeter vermietet wird, darf nur auf fünf Euro sinken, statt auf 3,50 Euro pro Quadratmeter.

Die Krisenmiete würde auch verhindern, dass hohe Mieten von Menschen, die Corona-bedingt auf den Bezug von Hartz-IV oder Wohngeld angewiesen sind, staatlich voll subventioniert werden. Stattdessen erhalten Vermieter*innen auch vom Jobcenter nur die Krisenmiete, und werden somit an den Krisenkosten beteiligt.

Rund zwei Drittel aller Mietwohnungen werden von Privateigentümer*innen vermietet, fast 20 Prozent von kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, und rund 13 Prozent bzw. ca. 2,9 Millionen Wohnungen von privaten Wohnungsunternehmen (Stand 2011). Ein Großteil der von Wohnungsunternehmen vermieteten Wohnungen gehören Finanzinvestoren oder den großen börsennotierten Wohnungskonzernen, die angesichts ihrer hohen Gewinne der letzten Jahre kaum auf öffentliche Hilfen angewiesen sind. Aber auch nicht jeder Privatvermieter braucht staatliche Subventionen zur Sicherung seiner Existenz. Ein Großteil der Privateigentümer gehört zu den vermögendsten zehn Prozent. Viele Wohnungsunternehmen haben ausreichend Rücklagen gebildet, um die mit der Krisenmiete verbundenen vorübergehenden Zahlungsausfälle zu überstehen.

Dennoch wird es auch wirtschaftliche Härtefälle geben: Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen, Kleinstvermieter*innen, die auf Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht-profitorientierte Wohnungsanbieter, die kaum oder keine Rücklagen bilden können. Für diese Fälle, in denen Mietausfälle eine echte wirtschaftliche Notlage bedeuten, muss es einen Unterstützungsfonds geben, der Vermieter*innen mit langfristigen, zinslosen Darlehen über den Liquiditätsengpass hinweghilft. Für besondere Notfälle, z.B. für die Handwerkerin oder den selbstständigen Physiotherapeuten, die oder der sich im Laufe ihres Berufslebens ein oder zwei Wohnungen für ihre Alterssicherung gekauft haben und jetzt im Ruhestand davon leben müssen, muss es auch Zuschüsse geben, die die Differenz zur vollen Miete decken. Keine Unterstützung sollen dagegen vermietenden Unternehmen erhalten, die Dividenden oder Boni auszahlen, Aktienrückkäufe finanzieren oder ihren Sitz in Steueroasen haben – so, wie es Dänemark vorgemacht hat.

Die Krisenmiete, ergänzt um einen Unterstützungsfonds für wirtschaftlich darauf angewiesene Vermieter*innen, würde den weit überwiegenden Teil der von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Mieter*innen wirkungsvoll entlasten, die öffentlichen Subventionen in Form von Sozialleistungen und zielgenauen Hilfen für Vermieter*innen begrenzen, und auf diese Weise einen fairen Lastenausgleich zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen herstellen, ohne dass auch nur ein Wohnungseigentümer dadurch in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Die damit verbundenen Eingriffe in bestehende Mietverträge und damit in die Eigentumsrechte der Vermieter*innen sind verfassungsrechtlich sicher heikel. Die Beteiligung der Vermieter*innen an den Krisenkosten, indem sie für eine begrenzte Zeit auf die Hälfte ihrer Mieteinnahmen verzichten, sind aber in der Abwägung gegen die drohenden sozialen Folgen einer bloßen Mietenstundung sicherlich vertretbar. Dass einige Mieter*innen, die kein Anrecht auf Grundsicherung oder auf ein ausreichendes Wohngeld haben, und deren Miete auch nach Absenkung zu hoch ist, dennoch Schulden aufnehmen müssen, wird so zur Ausnahme, statt wie derzeit zur Regel.

Die Krise als Einstieg in einen nicht-profitorientierten Wohnungssektor

Seit der letzten großen Wirtschaftskrise nach dem Finanzcrash 2007/2008 hat Deutschland einen beispiellosen Immobilienboom erlebt. Viele Immobilieneigentümer*innen – ob Privatvermieter*innen, Wohnungsunternehmen oder Finanzinvestor*innen – haben von den steigenden Mieten und Immobilienpreisen profitiert, auf Kosten der Mieter*innen, die einen immer höheren Anteil ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden mussten. Schon jetzt gehen Analyst*innen der Deutschen Bank davon aus, dass Vermögende auch nach der Corona-Krise ihr Geld wieder in Immobilien anlegen, und der Boom somit ungebrochen weitergeht. Der Vermögensverwalter Blackrock hat dafür bereits vorgesorgt und einen milliardenschweren Sonderfonds für eine Einkaufstour auf den krisengeplagten europäischen Immobilienmärkten aufgelegt. Der größte Wohnungskonzern in Deutschland, die börsennotierte Vonovia SE, denkt erneut über eine Übernahme des zweitgrößten Wohnungskonzerns, der Deutsche Wohnen SE nach, um sich auf die absehbare Immobilien-Rallye nach Ende der Krise vorzubereiten.

Deshalb müssen schon jetzt die Weichen gestellt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufzufangen. Dazu gehört ein Mietendeckel in allen Bundesländern, um ein erneutes extremes Ansteigen der Mieten zu verhindern und besonders hohe Mieten nachhaltig abzusenken. Darüber hinaus ist die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild nötig, das zehn Milliarden Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren in den Bau, Ankauf und die sozial-ökologische Sanierung gemeinnütziger und dauerhaft günstiger Wohnungen investiert.[11] Die Mietbegrenzung und Mietsenkung durch einen Mietendeckel, begleitet von Investitionen in einen nicht-profitorientierten Wohnungssektor mit dauerhaft günstigen Wohnungen, sind ein wirksames Konjunkturprogramm sowie ein nachhaltiger Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise und zur Vermeidung sozialer Härten in zukünftigen Krisen.

Ein weiterer Beitrag kann die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne sein, deren Geschäftsmodell vor allem darin besteht, die Mieteinnahmen aus günstigen Wohnungen aus ehemals gemeinnützigen oder geförderten Beständen zu steigern und die so erzielten Gewinne in vergleichsweise hohen Dividenden auszuschütten. Davon wollen sie auch in Krisenzeiten nicht abrücken. Sollten Konzerne wie Vonovia, Deutsche Wohnen oder LEG, Akelius, Grand City oder Pears Global trotz hoher Rücklagen im Verlaufe der Krise dennoch unter Liquiditätsengpässen leiden, sollten staatliche Hilfen für Finanzinvestoren und börsennotierte Wohnungskonzerne nur in Form einer Verstaatlichung oder in Form einer Entschädigung für die Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz gewährt werden. Die so übernommenen Wohnungsbestände können nach der Krise in die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit[12] überführt und somit als günstiger Wohnraum dauerhaft gesichert werden.


[1] Vgl. die Erklärung «Schutz vor Corona braucht ein Zuhause» vom bundesweiten Initiativen-Zusammenschluss «Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn», https://www.housing-action-day.net/index.php/2020/03/17/schutz-vor-corona-braucht-ein-zuhause/, 17.03.2020,; die Pressemitteilung des Aktionsbündnisses «Wohnen ist Menschenrecht!», https://menschenrecht-wohnen.org/blog/verschiebung-des-bundesweiten-aktionstages/, 17.03.2020; der Offene Brief von Wissenschaftler*innen zur Wohnungsfrage in Zeiten von Corona «Immobilienwirtschaft an den Kosten der Corona-Krise beteiligen», https://zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/announcement/view/72, 27.03.2020;

[2] Vgl. den Vorschlag für ein «Soforthilfeprogramm für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleineigentümer*innen», https://www.caren-lay.de/de/article/1506.soforthilfeprogramm-f%C3%Bcr-mieter-innen-wohnungslose-und-kleineigent%C3%Bcmer-innen.html, 17.03.2020, sowie der Beschluss des Parteivorstands DIE LINKE., «Solidarisch aus der Krise. Menschen vor Profite!», https://www.die-linke.de/fileadmin/download/themen/Gesundheit_und_Pflege/20200402_PV-Beschluss_2020053.pdf, 28.03.2020.

[3] Für eine Übersicht und weitere Forderungen vergleiche Knut Unger, Das Recht auf Wohnen in Zeiten der Pandemie, https://www.rosalux.de/news/id/41847/das-recht-auf-wohnung-in-zeiten-der-pandemie, 27.03.2020.

[4] Konstantin A. Kholodilin, Wohnungspolitik in Zeiten der Corona-Krise weltweit: Herausforderungen und Lösungen, DIW aktuell 29/2020, https://www.diw.de/de/diw_01.c.745933.de/publikationen/diw_aktuell/2020_0029/wohnungspolitik_in_zeiten_der_corona-krise_weltweit__herausforderungen_und_loesungen.html, 02.04.2020.

[6] Ralf Streck, «Mietenstreik wegen Coronavirus in Spanien», Telepolis, https://www.heise.de/tp/features/Mietenstreik-wegen-Coronavirus-in-Spanien-4694332.html, 01.04.2020.

[7] Plattform kritischer ImmobilienaktionärInnen, «Reaktionen der Wohnungskonzerne auf die Corona-Krise», mieteraktionärin.de/reaktionen-der-konzene-auf-die-corona-krise, 28.03.2020.

[8] Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW)

[9] Presseerklärung des Gesamtverbands der deutschen Wohnungswirtschaft, https://www.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/dmb-und-gdw-fordern-einen-sicher-wohnen-fonds-solidarisch-in-krisenzeiten/, 18.03.2020.

[10] Deutscher Mieterbund, «Einrichtung eines `Sicher-Wohnen-Fonds´ zur Vermeidung von COVID-19-bedingten Mietausfällen», https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/55933-dmb-richtet-appell-zur-einrichtung-eines-sicher-wohnen-fonds-an-den-deutschen-bundestag.html, 16.04.2020.

[11] Armin Kuhn, Caren Lay, «Keine soziale Wohnungspolitik ohne Neubau», RLS-Standpunkt 2/2019, https://www.rosalux.de/publikation/id/40050/keine-soziale-wohnungspolitik-ohne-neubau, Februar 2019.

[12] Andrej Holm, Sabine Horlitz, Inga Jensen, Neue Wohnungsgemeinnützigkeit, https://www.rosalux.de/publikation/id/37380/neue-wohnungsgemeinnuetzigkeit/, Mai 2017.