Publication Parteien / Wahlanalysen - International / Transnational - Nordafrika Israel - Interregnum zwischen 18. und 19. Knesset

Zu den Hintergründen für die Vorverlegung der Knessetwahlen. Von Angelika Timm, Tel Aviv.

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November 2012

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Am 15. Oktober 2012, nur wenige Stunden nach Beginn der Wintersitzungsperiode, löste sich das israelische Parlament auf. Zugleich beschloss es, die für Oktober 2013 geplanten Neuwahlen zur 19. Legislative auf den 22. Januar vorzuverlegen. Das ist mit den geltenden Rechtsnormen vereinbar. Laut Grundgesetz „Die Knesset“ von 1958 sollen Wahlen zum Parlament im Vierjahresrhythmus stattfinden. Die Knesset kann mit einfacher Mehrheit jedoch beschließen, das Abgeordnetenhaus vorzeitig aufzulösen und ein Volksvotum einzuleiten. In den allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen, geheimen und proportionalen Wahlen werden laut Gesetz 120 Abgeordnete gewählt; die Sperrklausel für die Parteien bzw. Wahllisten liegt seit 1996 bei zwei Prozent (zuvor ein bzw. 1,5 Prozent). Bei der letzten Knessetwahl (10. Februar 2009) erreichten nur zwölf der von der Wahlkommission akzeptierten 33 Parteilisten die 2%-Grenze.

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