Publication Kultur / Medien - Digitaler Wandel - Kommunikation / Öffentlichkeit - Staat / Demokratie - Partizipation / Bürgerrechte Wie weiter im BND/NSA-Skandal?

Ein Zwischenfazit zum NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

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Martina Renner,

Published

June 2015

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Datenaustausch, insbesondere Rohdaten in Echtzeit, Profilanalyse in Sozialen Netzwerken, Manipulation und Kompromittierung von Sim-Karten, Festplatten und Überwachungstechnik: Die Geheimdienste der so genannten «Five Eyes»-Staaten – also die Spitzen des Geheimdienstolymps USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland – gaben den Takt vor. Ihre Philosophie ist simpel: «Wir nehmen alles und lassen uns dabei nicht erwischen». Diese Praxis kennen wir, weil ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter erkannt hat, dass es hier nicht um das vorgebliche Ziel des Kampfs gegen Terrorismus, internationale Waffenhändler oder Drogenkartelle geht, sondern um eine Herrschaftstechnik zur Bevölkerungskontrolle im digitalen Zeitalter. Seit dem Sommer 2013 – also seit den Enthüllungen des Whistle Blowers Edward Snowden – lesen wir ein Dokument nach dem anderen aus dem Fundus des mutigen Enthüllers: Manchmal voller Unglauben, manchmal voller Abscheu, aber immer mit dem Gedanken, dass diese Geheimdienstpraxis zu Lasten unserer Freiheitsrechte ein Ende haben muss. Die Five Eyes kennen kaum Grenzen und missachten die Gesetze – die der anderen ebenso wie die jeweils eigenen. Grenzen werden ihnen neuerdings durch Gerichte gesetzt, die sich mit Klagen von Bürgerrechtsorganisationen und betroffenen BürgerInnen auseinandersetzen müssen und sowohl in Großbritannien wie in den USA die Praxis der Dienste teilweise für illegal erklärt haben.[1]

 

Mehr als acht Millionen Selektoren

Seit dem Frühjahr 2014  versucht der so genannte NSA-Untersuchungsausschuss, der 1. Untersuchungsausschuss in der 18. Legislaturperiode des deutschen Bundestags aufzuklären, inwieweit es durch die Five Eyes in Deutschland bzw. durch Kooperationen der deutschen Geheimdienste mit den «großen Brüdern» zur massenhaften Ausspähung von Daten und Rechtsverstößen gekommen ist. Nach einem Jahr der Beweiserhebung kann als gesichert gelten, dass der BND sowohl bei der satelliten- wie kabelgestützten Kommunikation in großen Umfang Daten abfasst und diese in einzelnen Kooperationsprojekten mit NSA, CIA und GCHQ teilt bzw. teilte. Zu Beginn der Ausschussarbeit waren es insbesondere CDU-Abgeordnete, die die These des massenhaften anlasslosen Erfassens von Kommunikationsdaten widerlegen wollten. Wirre Rechenspiele und noch wirrere Überlegungen von BND-Zeugen, Metadaten, also Verkehrsdaten zu Kommunikationsvorgängen seien nicht personenbeziehbar liefen jedoch ins Leere.

 

Eindeutiges Zwischenfazit

Das Zwischenfazit des NSA-Untersuchungsausschusses ist eindeutig: Der BND lieferte und liefert womöglich bis heute Millionen und Abermillionen von Daten an die NSA.[2] Dieser Datenschatz bildet für den BND die Basis für den Einsatz eigener wie US-amerikanischer Suchbegriffe und -formeln. Dabei standen die durch die deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellten «Selektoren» von vornhinein in frappierender Minderzahl zu den durch die NSA an den BND für die Erfassungs- und Auswertungsstation Bad Aibling übergebenen Spionagezielen. Inzwischen geht der Untersuchungsausschuss davon aus, dass mehr als acht Millionen NSA-Selektoren im August 2013 in den zwei nach Wähl- und Internetverkehren getrennten Datenbanken des BND aktiv gestellt waren.

Schon im Jahr 2005 war dem BND aufgefallen, dass sich unter den durch die NSA übergebenen Telefon- und Faxnummern auch solche von europäischen Unternehmen mit deutscher Beteiligung – wie EADS und Eurocopter – befanden. Verwundert dürfte der BND nicht gewesen sein. Berichtete doch schon im Jahr 1999 das Nachrichtenmagazin Der Spiegel darüber, die deutsche Wirtschaft befürchte aus Bad Aibling könnte Industriespionage für US-amerikanische Unternehmen betrieben werden.[3] In den Folgejahren gab es dann sowohl in 2007/08 wie auch in 2011 erneut Hinweise auf NSA-Suchbegriffe, die sich gegen den Wortlaut des so genannten Memorandum of Agreement (MoA) aus dem Jahr 2002 richteten, das Grundlage für die Zusammenarbeit in der bayerischen BND-Außenstelle Bad Aibling ist. Im Memorandum ist in Annexen geregelt, dass sich beide Seiten zum Schutz von Kommunikationsdaten deutscher wie US-amerikanischer BürgerInnen, aber auch deutscher und europäischer Interessen verpflichten und dass bei Zuwiderhandlung die jeweilige Behördenspitze zu informieren sei.

Neben der Spionage zur Generierung von Wettbewerbsvorteilen bemerkten die BND-Mitarbeiter aber auch, dass die NSA über die Zusammenarbeit in der JSA (Joint Sigint Activity) in Bad Aibling politische Spionage gegen europäische Regierungen und PolitikerInnen sowie Institutionen der EU und der UNO betrieben. Nicht alleine entsprechende Emailadressen unter den US-Selektoren belegten dies. Dem BND musste auch aufgefallen sein, dass die von der NSA priorisierten Strecken bei einem gemeinsam betriebenen Kabelabgriff bei der Deutschen Telekom /DTAG in Frankfurt am Main Ortsteil Nied  innereuropäische Anfangs- und Endpunkte hatten und somit auch innereuropäische – und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch deutsche Kommunikationsverkehre – beinhalteten.

Ohnehin ist Frankfurt das Kronjuwel im Schatzkästchen des BND, der Datenumschlagsplatz, an dem alle gerne alles abschöpfen wollen. Hier befinden sich die wichtigsten Internetknoten für ganz Europa, an die NSA und Co nicht so einfach herankommen. Deshalb entstand sowohl bei NSA wie bei GCHQ die Idee sich des BND als Türöffner zu bedienen. Im Gegenzug gab es für den BND US-amerikanische und britische Technik und in einer zweiten Stufe sollten auch Daten gegen Daten fließen. Komplementäre Fernmeldeaufklärung nennen das die Geheimdienste. Was man selbst nicht darf, aber haben will, lässt man den Partner erledigen und tauscht nachher im so genannten Ringtausch. Dass der Ritt auf dem Kabel in Frankfurt rechtlich mehr als fragwürdig ist, war dem BND wohl bewusst. So versuchte man den Abgriff erst über einen privatrechtlichen Vertrag mit dem schönen Namen «Transit» zwischen dem BND und der DTAG zu legalisieren. Der langjährige ehemalige Bundesdatenschützer Peter Schaar hat als Sachverständiger beim NSA-Untersuchungsausschuss eindrücklich dargestellt, dass es sich um eine nahezu aberwitzige Idee handelt, den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis über einen kommerziellen Vertrag einfädeln zu wollen. Später dann missbrauchte der BND G 10-Anordnungen, mit denen zu konkreten Terrorverdächtigen etc. Daten gesammelt werden sollten, um en passant an die sogenannten Routineverkehre zu gelangen – also die Auslandskommunikation, die durch Frankfurt läuft. Diese Methode scheint der BND auch beim größten europäischen Internetknoten De-Cix angewandt haben, wie dessen Geschäftsführer Klaus Landefeld bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss vermutete. Dieses Vorgehen hat inzwischen zu einer Strafanzeige des Unternehmens gegen den BND geführt. Auch andere Konzerne haben inzwischen Klage eingereicht: Der Mutterkonzern von EADS Airbus ebenso wie auch die Regierungen von Österreich und Luxemburg haben die Bundesrepublik wegen der Spionage für die NSA angezeigt.

Der BND bedient sich aber auch anderer zweifelhafter Rechtsfiguren und Praktiken. So entwickelte die BND-Spitze beispielsweise die so genannten «Weltraumtheorie», nach der via Satellit versandte Kommunikationsdaten quasi vogelfrei sind, weil sie sich nicht im Geltungsbereich deutscher Gesetze und der Verfassung befänden. Kopfschütteln löste diese «Theorie» bei Rechtsexperten aus allen politischen Lagern aus. Der räumliche Schutzumfang des im Grundgesetz verbrieften Fernmeldegeheimnisses sei nicht auf das Inland begrenzt, betonte beispielsweise Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier in der Sachverständigenanhörung am 22. Mai 2014 vor dem Untersuchungsausschuss.

 

Was jetzt passieren müsste

Warum sind die Konsequenzen bislang so gering, obwohl sich der BND sin der Kooperation mit den Five Eyes jenseits von Verfassung und Gesetzen bewegte? Diese Frage bewegt derzeit viele Menschen. Warum gibt es keine personellen Konsequenzen, warum kein Moratorium für die Datenweitergabe insbesondere an USA und GB? Warum ermittelt der Generalbundesanwalt nicht, sondern führt seit Monaten nur ein Vorprüfverfahren zu den diversen möglichen Straftaten im Zusammenhang mit Massenüberwachung, Spionage und Landesverrat? Warum bleibt es für den BND und das mit der Rechts- und Fachaufsicht vorgesetzte Ministerium, das Bundeskanzleramt ohne Konsequenz, dass das Parlament jahrelang belogen und insbesondere seine Kontrollgremien – die Parlamentarische Kontrollkommission und die G 10-Kommission - betrogen wurden? Die Antworten sind so vielschichtig wie ernüchternd: Weil eine rot-grüne Opposition keine Palastrevolte anzetteln kann und mit vielfachen Hindernissen bis hin zur Sabotage an der Aufklärung gehindert wird und die Generalbundesanwaltschaft eine lange Geschichte der politischen Einflussnahmen kennt. Aber auch, weil die Straftaten zu den nun bekannt gewordenen rechtswidrigen Operationen verjährt sind und Überwachung schmerzfrei verläuft. Schließlich kann kaum jemand mit Sicherheit sagen, dass sie oder er geschädigt wurde. Und nicht zuletzt, weil im Gegensatz zum NSU-Skandal der Geheimdienste keine Toten zu beklagen sind und keine widerlichen Nazispitzel alimentiert wurden.

Aufgeben? Nein. Die Perspektiven in der Auseinandersetzung rund um den BND/NSA-Skandal liegen für die gesellschaftliche Linke auf der Hand. Es geht um die Verteidigung unseres Grundrechts auf private Kommunikation ohne staatliche Überwachung. Dem oftmals postulierten, vermeintlich unauflösbaren Widerspruch, im Zeitalter eines quasi öffentlichen digitalen Lebens von Jedermann sei «Datenprüderie» - wie jüngst die Welt schrieb - nicht angezeigt, muss ein Konzept von freier Kommunikation entgegengesetzt werden. Eine Antwort kann die technische Lösung der Verschlüsselung sein. Daneben müssen wir über Kommunikationsnetze in BürgerInnenhand nachdenken. Und zuletzt sollte die zunehmende Selbst-Delegitimierung der Geheimdienste politisch genutzt werden. So wie im NSU-Skandal eine mittelfristige politische Fokussierung auf die V-Leute-Problematik der Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung wurde, müssen wir beim BND über Befugnisse, Technik, Geld und Personal für Massenüberwachung reden.

Von Martina Renner, MdB und Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages

Was folgt auf die Aufdeckung der weltweiten Totalüberwachung?
Diskussionsveranstaltung mit anschließender Filmvorführung von CITIZENFOUR. Berlin, 12.6. http://www.rosalux.de/event/53456



[1] Urteil des Investigaroty Powers Tribunal vom 6.2.2015 http://www.ipt-uk.com/docs/Liberty_Ors_Judgment_6Feb15.pdf und Urteil des United States Court of Appeals vom 7.5.2015 http://pdfserver.amlaw.com/nlj/NSA_ca2_20150507.pdf

[2] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/bnd-nsa-milliarden-metadaten

[3] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15118770.html