Archiv 2007



Freitag, 5. Oktober 2007

In guter Verfassung!
60 Jahre Verfassung des Saarlandes

Am 5. Oktober 1947 fand die Wahl zur Gesetzgebenden Versammlung des Saarlandes statt, die am 15. Dezember 1947 die ?Verfassung des Saarlandes? verabschiedete. Das Saarland war gegründet. In der Präambel war die politische Unabhängigkeit ?vom Deutschen Reich? und der wirtschaftliche Anschuss an Frankreich festgelegt worden. Nach der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 machte der neu gewählte Landtag mit einer Verfassungsänderung den Weg frei für die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland.

Obwohl die Saarverfassung im Jahr 1947 in Kraft trat und 1997 der Landtag seinen 50. Jahrestag beging, lässt die CDU-Landesregierung im Jahr 2007 den ?50. Geburtstag? des Saarlandes feiern. Ein Anlass das Entstehen der Saarländischen Verfassung näher zu betrachten und der Frage nachzugehen, warum die Verfassung eine Besonderheit ist.

Dr. Volkmar Schöneburg, Potsdam und Dr. Luitwin Bies, Völklingen geben Auskunft über die Fragen:

– Wie waren die politischen Kräfteverhältnisse in den ersten Nachkriegsjahrzehnt?
– Was blieb an der Grundsubstanz der 47er Verfassung erhalten?
– In welchem Kontext steht die Saarverfassung zu den anderen Landesverfassungen?
– Welches sind die Verfassungsteile, die FDP und SPD "entrümpeln" möchten und warum?

Dr. Volkmar Schöneburg, Potsdam
Jg. 1958, studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und war bis Dezember 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Humboldt- Universität. Rechtsanwalt. Seit 2006 Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Darüber hinaus ist er als Publizist tätig.

Dr. Luitwin Bies, Völklingen
Jg. 1930, Historiker, gibt eine Einführung in die Saargeschichte von 1947 bis 1957


Veranstaltungsort:
Neue Geschäftsstelle der
Peter Imandt Gesellschaft & Rosa Luxemburg Stiftung
Futterstraße 17-19
Nähe Bock & Seib
66111 Saarbrücken
Beginn: 19.30 Uhr