Abgründe staatlicher Verstrickung

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Frühlingsstraße in Zwickau, 2014 Bild: Herbert Stolz

In den Jahren 2000 – 2007 hat der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) einem 2011 aufgetauchten Bekenner-Video zufolge neun Menschen mit türkischen, kurdischem und griechischem Hintergrund aus rassistischen Motiven und eine Polizistin ermordet: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat, Michèle Kiesewetter.

Seit Anfang Mai 2013 wird in München der «NSU-Komplex» vor Gericht verhandelt. Vor Gericht stehen Beate Zschäpe, die einzige Überlebende der so genannten Zwickauer Terrorzelle, sowie deren mutmaßliche Komplizen und Helfer Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G.

Vor der 6. Strafkammer des Oberlandesgerichtes München unter Vorsitz des Richters Manfred Götzl begann der Prozess, bei dem es um 10-fachen Mord, mindestens drei Sprengstoffanschläge u.a. mit einer Nagelbombe und zahlreichen zum Teil Schwerverletzten, und mit 15 Banküberfällen um eine der größten Bankraub-Serien in der Geschichte der Bundesrepublik sowie um Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer Terroristischen Vereinigung nach § 129 a geht.

Um was genau geht es bei dem Prozess in München?

Hintergrund des spektakulären, ursprünglich auf zweieinhalb Jahre angesetzten, Verfahrens ist der wohl größte Geheimdienstskandal der BRD-Nachkriegsgeschichte: seit die als Haupttäter Verdächtigen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach zu Tode kamen, wurde nach und nach offenbar, wie weit Inlandsgeheimdienste, Kriminalämter und andere Behörden – u.a. über ein engmaschiges Informanten-Netz, die sog. V-Leute – in die zehnjährige Geschichte des NSU verwickelt sind und welche haarsträubenden Rassismen und Unterlassungen behördlicherseits über anderthalb Jahrzehnte verhinderten, dass Licht ins Dunkel der Mord-, Raub- und Anschlagsserie kam. Um diese schockierenden Enthüllungen kümmern sich unterdessen vier Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA), nämlich im Bundestag (der demnächst mit Ende der Legislaturperiode abschließt) und in den Landtagen von Thüringen, Sachsen und Bayern. Auch seit dem Ende der NSU vergeht kaum ein Monat im dem nicht neue Skandale im Kontext mit Behördenverstrickung ans Tageslicht kommen, zahlreiche weitere Bundesländer sind vom Geschehen betroffen (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg u.a.), wo man sich bislang jedoch nicht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses versteht: Akten werden vernichtet oder tauchen erst peu á peu auf, Beamte sagen als Zeugen falsch oder unvollständig aus, Ignoranz und Unwissenheit werden offenbar und bisher nicht vorstellbare Machenschaften der „Verfassungsschutz“ genannten Inlandsgeheimdienste im Dunstkreis von Rechtsterrorismus und Nazi-Szene scheinen durch die Ermittlungen hindurch.

Ob der Prozess Gelegenheit bieten wird zu den bereits beachtlichen Ergebnissen der PUAs weitere offene Fragen im Kontext von NSU, Vernetzung mit z.T. internationalen Nazi-Netzwerken und Verstrickung der Behörden zu klären, wird sich zeigen. Vorerst ist die Bundesanwaltschaft strikt bemüht, das Thema NSU – im Sinne der berühmten Einzeltäterthese – zu einer übersichtlichen Ménage à trois herunterzukochen, welche mit Hilfe von einer Handvoll  Unterstützer_innen und Helfer_innen die beispiellose Mord- und Verbrechensserie ins Werk setzte. Von Anfang an versuchen die 11 Verteidiger_innen und die rund 50 Nebenklagevertreter_innen der Opferangehörigen und Betroffenen in seltener, aber gegengleicher Einmütigkeit genau dieses Konstrukt zu hinterfragen und der Frage nachzugehen, wieviel Staat im NSU zu vermuten und zu finden ist. Für die Hinterbliebenen der Ermordeten hat der Prozess eine enorme psychologische Bedeutung, denn über zehn Jahre waren sie von den deutschen Behörden stoisch als Hauptverdächtige geführt und rassistisch gedemütigt und die brutalen Exekutionen als „Dönermorde“ im „migrantischen Milieu“ bezeichnet worden: für sie muss die Aufarbeitung dessen, was wirklich geschah, ein Akt der Erlösung und Genugtuung sein. Für die Verteidigung stehen bei diesen Fragen eher mildernde Umstände für die Angeklagten im Vordergrund, denn desto mehr Staat sich im Mordgeschehen nachweisen ließe, so deren Kalkül, desto weniger hart können die Angeklagten verurteilt werden.

Die Rosa Luxemburg Stiftung ist über ihren Referenten Friedrich Burschel, der nebenberuflich als Journalist arbeitet, im Münchener Gerichtssaal vertreten und wird dieses Dossier im Laufe des Verfahrens mit aktuellen Informationen aus der journalistischen Begleitung beschicken und geeignete und relevante Hintergrundberichte zugänglich machen. Die RLS arbeitet in diesem Kontext eng mit dem nicht-kommerziellen Sender Radio LOTTE Weimar  sowie mit dem Online-Projekt NSU-Watch  zusammen. Der Berichterstattung von Radio LOTTE Weimar haben sich unterdessen bundesweit über 20 weitere Bürgermedien und Offene TV-Projekte (z.B. Radio Tonkuhle Hildesheim, OK Lübeck, Radio Lohro Rostock, Radio StHörfunk Schwäbischhall, Radio Leinehertz Hannover, OK Schleswig Holstein, Radio Funkwerk Erfurt, Radio Aktiv Hameln, Radio Tidenet Hamburg, Radio Dreyeckland Freiburg, Radio  Echo FM Freiburg, Campusradio Ilmenau, Campusradio Jena, Radio Weser TV Bremerhaven, Radio SRB Saalfeld-Rudolstadt, Radio Z Nürnberg, Radio Corax Halle/S., Freies Radio Wiesental, Studioansage Berlin, Radio Free FM Ulm, Radio Proton Vorarlberg /Österreich, Radio Helsinki Graz / Österreich, OK-TV Ludwigshafen usw.) angeschlossen, die die Berichte aus München in ihre Sendungen übernehmen.

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Leiter Auslandsbüro Athen Friedrich Burschel
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