Vortrag von Hermann Klenner am 5.5.2018 im Rahmen der Marx200-Konferenz.
Moderation: Jörn Schütrumpf (Rosa-Luxemburg-Stiftung)
Marx, von Haus aus Jurist, entwickelte im Ergebnis eines Dreierschritts von der Religions- über die Rechts- zur Ökonomiekritik einen Begriff des Rechts, wonach zu ihm gehöre: a) Reflexivität (Widerspiegelung der Eigentumsverhältnisse), b) Normativität (verbindliches Verhaltensreglement), c) Funktionalität (Mittel von Macht herrschender Gesellschaftsklassen). Diese Rechtskonzeption ist eingebettet in die Entwicklung der europäischen Rechtswissenschaft vergangener Jahrhunderte; ihr Wirkungsprozess vollzieht sich international und ist unabgeschlossen.