Am 30. Mai 1968 wurden trotz großer Proteste die Notstandsgesetze im Bundestag von einer Mehrheit aus CDU und SPD verabschiedet. Seitdem gibt es eine Notstandsverfassung, die im Falle von Naturkatastrophen, Krieg oder inneren Unruhen in Kraft tritt. Bei Ausrufung des Notstands tritt ein reduziertes Notparlament zusammen, das weitgehende Vollmachten erhält und die Grundrechte einschränken kann. Außerdem dürfen Bundeswehr und Bundesgrenzschutz im Innern eingesetzt werden, auch gegen die eigene Bevölkerung. Der damalige Außenminister Willy Brandt forderte im Parlament, der Notstand dürfe nicht die «Stunde der Exekutive» einläuten, sondern die «Stunde der Bewährung des Parlaments und des mündigen Bürgers». Die deutsche Geschichte aber auch jüngste Ereignisse in Ägypten oder der Türkei hingegen zeigen: der Weg in die Diktatur führt über die Ausrufung des Notstands. -
Karl Dietrich Wolff war SDS-Vorsitzender von 1967-1968. -
Titelbild: Transparente am Architektur-Gebäude der TU Berlin im Protest gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze. Foto: Holger Ellgaard, via wikimedia, CC-BY 3.0