Nach der umstrittenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im April 2021 bleibt die Mietenkrise ungelöst – in Berlin und bundesweit. Dabei hatte der Berliner Mietendeckel gezeigt, was auf Bundesebene sofort möglich wäre: den Mietenanstieg zu beenden, die Verdrängung aus den Innenstädten zu stoppen und gleichzeitig die öffentlichen Haushalte zu entlasten.
Allein in 42 ausgewählten deutschen Großstädten kann ein bundesweiter Mietendeckel insgesamt 1,7 Millionen Haushalte von überhöhten Mieten entlasten. Um dieses Ziel mit direkten Hilfen zu erreichen – etwa durch das Wohngeld –, wären jährliche Ausgaben in Höhe von 5 Milliarden Euro nötig. Derzeit gibt der Bund jedes Jahr 17,5 Milliarden Euro für solche Mietzuschüsse aus.
Basierend auf der Konzeptstudie des Sozialwissenschaftlers Andrej Holm und des Juristen und Anwalts für Mietrecht Benjamin Raabe hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Online-Tool entwickelt, das die Effekte eines bundesweiten Mietendeckels sichtbar und erlebbar macht. Die Bausteine eines bundesweiten Mietendeckels – Mietenstopp, Mietobergrenzen, Mietsenkungen und die Einführung von Wohnungsnotgebieten mit verschärften Maßnahmen – lassen sich auf die Städte anwenden. So wird sichtbar, wie ein differenziertes, verfassungsrechtlich abgewogenes und zugleich unmittelbar wirksames Mietendeckel-Gesetz bundesweit für Entlastung sorgen kann. Ein Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe.
Finde heraus, wie ein bundesweiter Mietendeckel die Mieter:innen in 42 deutschen Großstädten entlasten könnte.
Jeder Baustein des Konzepts kann einzeln ein- oder ausgeschaltet werden, um die Effekte auf die Mieten bundesweit
oder für jede Stadt zu beobachten. Bitte beachte, dass es sich bei allen Mietpreisen um Durchschnittsangaben handelt, die nicht unmittelbar Aussagen über konkrete Mietverhältnisse zulassen!
Wähle eine Stadt aus der Liste oder klicke sie auf der Karte an.AachenBerlinBielefeldBochumBonnBraunschweigChemnitzDortmundDresdenDuisburgDüsseldorfErfurtEssenFrankfurt am MainFreiburg im BreisgauGelsenkirchenHamburgHammHannoverHeidelbergKarlsruheKielKölnKrefeldLeipzigLeverkusenLübeckLudwigshaden am RheinMainzMannheimMönchengladbachMühlheim an der RuhrMünchenMünsterNürnbergOberhausenOsnabrückPotsdamRostockStuttgartWiesbadenWuppertalKarte zurücksetzen
In angespannten Wohnungsmärkten dürfen die Mieten in laufenden Mietverhältnissen nur noch
in Höhe der Inflation steigen, jedoch nur bis zur örtlichen Durchschnittsmiete.
In keiner Stadt dürfen Mieterhöhungen über die örtliche Durchschnittsmiete hinausgehen.
Bei Vertragsabschluss dürfen die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10 % über der
örtlichen Durchschnittsmiete liegen - ohne die bei der „Mietpreisbremse“ geltenden Ausnahmen für modernisierte
oder vorher überteuerte Wohnungen.
Überhöhte Mieten können auf 20 % über der örtlichen Durchschnittsmiete gesenkt werden.
Mieter:innen können sich dafür an die örtlichen Behörden wenden.
In Wohnungsnotgebieten werden die oberen drei Maßnahmen verschärft.