Nachricht | Amerikas - International / Transnational »Kriminalisierung sozialer Bewegungen und sozialen Protests«

Ende Juni initiierte das Büro der Rosa Luxemburg Stiftung in Sao Paulo zusammen mit dem Sozialen Netzwerk Justiz und Menschenrechte ("Rede Social de Justiça e Direitos Humanos") ein internationales Seminar.

An dem zweitägigen Treffen Ende Juni mit dem portugiesischen Titel "Criminalização da pobreza e dos movimentos sociais na América Latina" haben über 70 Vertreterinnen und Vertreter sozialer Bewegungen aus Paraguay, Mexiko, Brasilien, Argentinien und Chile und Deutschland[1] teilgenommen. Die Palette der teilnehmenden Personen reichte von Vertreter/innen der Widerstandsbewegung APPO aus Oaxaca, Mexiko, über die Piqueteros aus Argentinien, Favela-Aktivist/innen aus Santiago de Chile und Sao Paulo bis zu Mitgliedern von Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und befreiungstheologischen Zusammenschlüssen. Alle Teilnehmer/innen begrüßten die Initiative als erstmaliges Treffen in dieser Dimension.

Die in den Arbeitsgruppen diskutierten Themen waren:

  • Juristische Aspekte der Kriminalisierung
  • Rolle der Medien
  • Kriminalisierung der sozialen Bewegungen in Bezug auf Jugendliche
  • Schüler/innen und Studierende
  • Situation im städtischen und im ländlichen Raum

Im Plenum fanden dann – nach einer kurzen Darstellung der vorläufigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Plenum – die Testimonis statt: Vertreter/innen der verschiedenen teilnehmenden Länder stellten an jeweils einem konkreten Beispiel sozialen Protests und seiner Kriminalisierung dar, anhand welcher konkreten Konfliktlage soziale Bewegungen und sozialer Protest entstanden sind, mit welchen Mitteln der Kriminalisierung der Staat auf diese reagiert hat und welche Gegenstrategien seitens der sozialen Akteure ergriffen wurden.

Themen und zentrale Fragestellungen

Die Herangehensweise an die Thematik war vor allem eine politische und weniger eine juristische, wie sie oft für Bürgerrechtsbewegungen in Deutschland kennzeichnend ist. Zwar wurde auch betont, dass es darum gehen muss, die Anti-Repressions-Strukturen zu stärken und sich auf Anwält/innen-Seite eine höhere juristische Kompetenz anzueignen. Allerdings wurde immer wieder darauf verwiesen, dass die derzeitige Kriminalisierungswelle im Zusammenhang mit der Schwäche der sozialen Bewegungen selbst zusammenhängt und es daher einer Verbesserung der Strukturen und einer Verbreiterung des Kampfes bedarf, um sich vor Repression zu schützen.

Darüber hinaus wurde von den Teilnehmer/innen fast durchgehend ein breiter Kriminalisierungsbegriff gewählt. Schon die Unsichtbarmachung und der Ausschluss von sozialen Akteuren und sozialen Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum und von politischer Einflussnahme wurden als Formen der Kriminalisierung bezeichnet:

Soweit sich die davon Betroffenen spektakulär – u. U. auch gewalttätig – dagegen zur Wehr zu setzen, um sich Gehör zu verschaffen, werden sie und ihre Anliegen diffamiert und – im nächsten Schritt – kriminalisiert. Auffällig ist, dass vermehrt zu juristischen – vermeintlich rechtsstaatlichen – Mitteln gegriffen wird, um die Repression zu rechtfertigen. Die Träger/innen des Protestes und ihre Ziele werden so delegitimiert sowie als antidemokratisch und kriminell definiert. Diese Strategie kann wohl deswegen so gut funktionieren, weil es sich bei fast allen teilnehmenden Ländern um postdiktatorische Gesellschaftsformen handelt. Während in der Zeit der Militärdiktatur fast alle Formen des Widerstandes legitim waren, wird heutzutage auf die „demokratischen Spielregeln“ und den zugestandenen politischen Handlungsspielraum verwiesen, so dass Grenzüberschreitungen und Regelverletzungen sehr schnell kriminalisiert werden können. Dabei wird sich seitens des Staates in vielen Fällen „normaler“ juristischer Mittel bedient, was dem Vorgehen des Staates zusätzliche Legitimität verleiht.

Dieses Problem spiegelt sich nach Einschätzung der Argentinier/innen auch in Teilen der sozialen Bewegungen und politischen Organisationen wider: Einige Menschenrechtsgruppen in Argentinien (so die Verfasser/innen der Studie zur Kriminalisierung in Argentinien) wären in ihrer Konzeption von Menschenrechten und deren Verletzungen (noch) so sehr der Zeit der Diktatur verhaftet, dass sie die aktuellen Verletzungen von Menschenrechten, die aktuelle Kriminalisierung sozialer Bewegungen und sozialen Protestes nicht in ihre Arbeit integrieren könnten oder wollten.

Die insgesamt neue Entwicklung wird noch verstärkt durch den Linkstrend in vielen lateinamerikanischen Länder (zumindest derjenigen, die beim Seminar vertreten waren), der dazu führt, dass viele soziale Bewegungen (oder zumindest Teile davon) in staatlich initiierte und geförderte Projekte eingebunden wurden, wodurch gleichzeitig die Organisationen, die weiterhin autonom agieren wollten, von Ausschließungsstrategien betroffen sind. Diese Problematik ist besonders von den Brasilianer/innen immer wieder angesprochen worden.

Als neue Form der Kriminalisierung wurden auch die Aktivitäten von privaten Sicherheitsdiensten benannt, die oft in Folge von zunehmendem Engagement von transnationalen Unternehmen (Agrobusiness, Energiekonzerne etc.) in Lateinamerika in Erscheinung treten, und – meist in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen – kritische Gegenbewegungen bekämpfen.

Eine zweite Form der Kriminalisierung, die in allen Studien herausgestellt wurde, betrifft die Kriminalisierung von Armut als einem zentralen Repressionsmoment. Hierbei ist wichtig, dass es sich eben nicht um die Kriminalisierung von Bewegungen handelt, sondern um die Kriminalisierung von Bevölkerungsgruppen und den Orten, an denen sie leben (müssen): die Barrios, Favelas, Slums, Armensiedlungen. Insbesondere die Bekämpfung des Drogenhandels durch die massiv ausgebauten staatlichen Exekutivapparate (Sonderpolizei und Militär) führt zu einer Militarisierung von Armutsgebieten, die immer einhergeht mit der Legitimierung von (exzessiver) Gewalt, bei gleichzeitiger Unsichtbarmachung der Toten. Was das für (besonders städtische) soziale Bewegungen heißt, konnte leider nicht vertieft werden, ist aber sicherlich eine Frage, die im Auge behalten werden muss.

Der Bericht über die Repression in Deutschland und vor allem über die präventive Polizeistrategie stieß auf großes Interesse bei den teilnehmenden Personen, weil es einerseits für Überraschung sorgte, dass ein so „demokratischer und rechtsstaatlicher“ Staat wie Deutschland zu derartigen Mitteln der Kriminalisierung greift. Andererseits war der Bericht für die lateinamerikanischen Teilnehmer/innen insofern von Interesse, weil er deutlich machte, welche weiteren – technischen – Formen der Überwachung und Kontrolle wohl auch in Südamerika zum Einsatz kommen könnten.

Ergebnisse

Neben der Veröffentlichung der vorgestellten Studien in Spanisch und Portugiesisch wurde die Einrichtung eines gemeinsamen internet-basierten Menschenrechtsobservatoriums geplant. Darüber stellte sich die Notwendigkeit heraus, die Problematik durch eine wissenschaftliche Vergleichsstudie über die Anti-Terror-Gesetzgebung in den verschiedenen Ländern Lateinamerikas zu vertiefen.

Diesem Seminar kann eine große, strategisch-politische Bedeutung zukommen, wenn es als Anfang für weitergehende Überlegungen und Initiativen angesehen wird, wie auf die Kriminalisierung sozialer Bewegungen und sozialen Protestes in Lateinamerika reagiert werden kann. Orte der Weiterentwicklung dieser Diskussionen über Strategien gegen die Kriminalisierung sind sicher die anstehenden Sozialforen (Amerikanisches Sozialforum und Weltsozialforum).

Die Kriminalisierung sozialer Bewegungen ist ein aktuelles und ernstzunehmendes Problem: Bewegungen in allen Ländern sind davon betroffen und das Problem wird an Schärfe gewinnen aufgrund der globalen Herrschaftsverhältnisse. Schon aufgrund der transnationalen Organisierung der herrschaftlichen Akteure ist eine transnationale Organisierung der sozialen Bewegungen unabdingbar. Dabei ist sicher zum einen die Unterstützung der jeweiligen Kämpfe und ein gemeinsames Vorgehen gegen Armut, Großprojekte u.a.m. notwendig, zum anderen ist es aber auch an der Zeit, die Verteidigung von Bürger- und Menschenrechten konsequenter in den Katalog der globalen sozialen Bewegungen wieder einzubringen.

Bericht auf der Website des RLS-Büro Sao Paulo (in portugiesisch): externer Link in neuem Fenster folgthttp://www.rls.org.br/detalhe2.asp?codigo=217&categoria=1


[1] An dem Seminar vom 18. bis 20. Juni 2008 in Guararema/Sao Paulo nahmen auch zwei Aktivisten/innen sozialer Bewegungen in Deutschland teil, die u.a. diesen Bericht verfassten:

Corinna Genschel hat lange in den Berliner Sozialforen mitgearbeitet und ist Mitarbeiterin der Kontaktstelle Soziale Bewegungen der Bundestagsfraktion der Linken.

Peer Stolle ist Mitglied des Republikanischen Anwaltsverein und Autor des Buches Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert.