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Die Türkei setzt die Untersuchungshaft als Strafe ohne Gerichtsprozess gegen Oppositionelle ein.

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Die vier Journalist*innen der Cumhuriyet-Tageszeitung ebenso wie Deniz Yücel, Meşale Tolu, Peter Steudtner und viele andere inhaftierte Publizist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Oppositionelle eint etwas: Sie alle warten auch nach monatelanger Untersuchungshaft immer noch auf eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und den Beginn eines Gerichtsprozesses gegen sie. Es scheint so, als ob die türkische Justiz die verlängerte Untersuchungshaft bereits als Strafe vor einer gerichtlich verordneten Haftstrafe einsetzt. Inzwischen sind nicht einmal mehr Urlauber*innen vor Inhaftierungen geschützt, wie die Festnahme zweier Feriengäste mit deutschem Pass in der Touristenhochburg Antalya zeigt.

Polizeiliche und gerichtliche Mittel wie die Untersuchungshaft, die eigentlich Ermittlungen im Rahmen der Vorbereitung eines Gerichtsprozesses möglich machen sollen, stattdessen als Form der politischen Repression gegen Oppositionelle einzusetzen, ist jedoch nicht gänzlich neu. Sowohl bei den Ergenekon- und Balyoz-Prozessen (ab 2007 und 2010) gegen die türkisch-nationalistische Opposition und gegen kemalistische Militärs, als auch bei den sogenannten KCK-Prozessen (ab 2009) gegen Kurd*innen und Linke dienten die Verfahren selbst weniger dazu, tatsächlich Vergehen ausfindig zu machen und dafür gerichtlich Strafen festzulegen. Vielmehr machten die jahrelangen Prozesse mit Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen und öffentlichen Diffamierungen tausende politische Gegner*innen des AKP-Regimes mürbe und beschäftigten sie so stark, dass sie als politische Gegenkräfte kaum mehr agieren konnten.

Die ursprüngliche Funktion der Untersuchungshaft als Baustein eines Strafverfahrens scheint inzwischen kaum mehr eine Rolle zu spielen. Die Staatsanwaltschaften lassen sich mit der Anklageschrift immer länger Zeit oder verzichten ganz darauf, weil sich die Untersuchungshaft so in die Länge ziehen lässt. Dabei können sie sich meist darauf verlassen, dass die türkischen Richter*innen keine Freilassung für Oppositionelle aus der Untersuchungshaft beschließen werden. Falls ein Richter die Untersuchungshaft doch mal aufhebt, wird die Entscheidung, entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien, mehrheitlich wieder rückgängig gemacht. Zudem wurde Ende August 2017 die maximale Dauer der Untersuchungshaft mit einem Notstandsdekret von fünf auf sieben Jahre ausgedehnt. Damit wird die repressive Nutzung polizeilicher und gerichtlicher Mittel, die sich seit den Prozessen ab 2007 abzeichnete, weiter vorangetrieben.

Eine neue Stufe der Eskalation dieser repressiven Nutzung ist aber vor allem darin zu sehen, dass der Kreis der Betroffenen, die zu politischen Gegnern der AKP-Regierung erklärt werden, immens erweitert worden ist. Während es zuvor mehrheitlich diejenigen politischen Gegner der Regierung traf, die in der internationalen Öffentlichkeit kaum Sympathien genossen, wie etwa vermeintliche Putschisten aus dem Militär (2007) oder angebliche PKK-Mitglieder (2009), sind seit dem versuchten Staatsstreich am 16. Juli 2016 in der Türkei mehr als 58.000 Menschen inhaftiert worden, darunter auch viele türkische Staatsangestellte und Staatsbürger*innen europäischer Staaten, elf von ihnen haben einen deutschen Pass.

In Deutschland hat insbesondere die Inhaftierung von Deniz Yücel, im Februar dieses Jahres, die Aufmerksamkeit auf die inzwischen komplett willkürlich erscheinende politische Repression in der Türkei gelenkt. Seit über 200 Tagen ist der Türkei-Korrespondent der deutschen Tageszeitung Die Welt nun im Gefängnis, eine Anklageschrift liegt bisher nicht vor. Dennoch hat Staatspräsident Erdoğan Yücel bereits mehrmals öffentlich als «Spion» und «Terroristen» bezeichnet, eine Vorverurteilung, die seine baldige Freilassung kaum wahrscheinlich macht. Zudem befindet sich Yücel seit März in Einzelhaft, eine besondere Belastung, für die es ebenso wenig eine juristische Begründung gibt.

Während einige Kommentator*innen im Fall Yücel zunächst der Meinung waren, dass die Inhaftierung nur möglich wurde, weil er neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und so für die türkische Regierung «angreifbarer» war, haben zwei andere Fälle diese Behauptung widerlegt. Die Journalistin Meşale Tolu, 1984 in Ulm geboren und ausschließlich deutsche Staatsbürgerin, wurde am 30. April 2017 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft verfasste eine Anklageschrift erst nach Monaten und die Anträge auf Freilassung wurden bisher abgelehnt. Tolu werden, wie vielen anderen Inhaftierten, «Terrorpropaganda» und «Mitgliedschaft in einer Terrororganisation» vorgeworfen. Der Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner, ebenfalls ausschließlich deutscher Staatsbürger, wurde am 15. Juli 2017 festgenommen. Auch in diesem Fall gibt es bislang keine Anklageschrift. Vorgeworfen wird ihm «Unterstützung einer Terrororganisation».

Die AKP-Regierung geht nicht nur in wachsendem Maße repressiv gegen tatsächlich oder vermeintlich politisch Andersdenkende innerhalb der Türkei vor, sondern verfolgt Oppositionelle auch im Exil und setzt sie mit dem politisch motivierten Einsatz polizeilicher und gerichtlicher Mittel unter Druck. So wurden am 10. August der schwedisch-türkische Journalist Hamza Yalçın und am 19. August 2017 der Kölner Schriftsteller Doğan Akhanlı in Spanien festgenommen, weil die türkischen Behörden – wie in vielen anderen Fällen – eine Fahndung wegen angeblicher «Terror»-Straftaten über Interpol erwirkt hatten. Während Doğan Akhanlı inzwischen freigelassen wurde, aber Spanien vorerst nicht verlassen darf, sitzt Hamza Yalçın weiterhin in Haft.

Am Sonntag, den 10. September, findet in Berlin ab 12:30 Uhr ein Autokorso mit anschließender Kundgebung vor dem Kanzleramt für die Freilassung von Deniz Yücel, Meşale Tolu und Peter Steudtner statt. Weitere Informationen unter #FreeDeniz #FreeMesale #FreePeter #FreeThemAll