Nachricht | Waffenexporte Heckler & Koch – Prozesstag 4: «Soll der Guerrero nicht erwähnt werden?»

HK ging es darum, eine «Papierlage» für die Genehmigung zu schaffen.

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Jan van Aken,

G36-Gewehr von Heckler&Koch CC BY-SA 2.0, Foto: Contando Estrelas / flickr

Wo die Gewehre am Ende hingingen, war egal.

Ein Bericht vom 4. Prozesstag am 7. Juni 2018.
 

Mit Steffen E. vom Zollkriminalamt in Köln wurde am 4. Prozesstag der erste Zeuge vernommen. Er war zeitweise in das Ermittlungsverfahren gegen HK eingebunden. Sein Vorgesetzter und Leiter des Verfahrens beim ZKA wird am nächsten Prozesstag am 12. Juni aussagen. E. belastete die Mitarbeiter von HK schwer und warf ihnen vor, nicht nur von den Lieferungen in nicht-genehmigte Bundesstaaten gewusst zu haben, sondern dies auch gefördert zu haben.

Wenn HK von den Genehmigungsbehörden mitgeteilt wurde, dass bestimmte Bundesstaaten nicht genehmigungsfähig seien, dann haben sie sich nicht etwa bemüht, andere Abnehmer für die Waffen zu suchen, sondern eine neue Endverbleibserklärung zu bekommen. E. zitiert aus Emails, um zu belegen, dass es HK nicht darum ging, die wahren Abnehmer zu benennen. Dort heißt es zum Beispiel «bisher war es ja so, dass Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas nicht benannt werden sollen...» oder «wäre es meines Erachtens am logischsten, die Staaten zu erwähnen, die...».

Laut E. habe sich sehr deutlich gezeigt, dass HK auf die Erstellung der mexikanischen Endverbleibserklärungen Einfluss nehmen und sich passende Bundesstaaten darin sozusagen wünschen konnte. Dies sei erkennbar in dem Bestreben geschehen, eine Papierlage zu schaffen, mit der eine Genehmigungserteilung möglich war. Die tatsächliche Verteilung der G36 in Mexiko habe dabei, so E., keine Rolle gespielt.

Sehr deutlich wird dies in einer Email, die der Vorsitzende Richter dem Zeugen vorhält. Die Mail ging vom früheren Mexiko-Vertreter von HK an einen mittlerweile verstorbenen HK-Mitarbeiter und ist auf den 25. April 2006 datiert: «Anbei nun ein neues Avis über den nächsten Auftrag über 700 + 7 St. G36V zu 956 [Euro oder US-Dollar?]. […] Der Bundesstaat Guerrero benötigt aus diesem neuen Auftrag noch knappe 400 St., um die insgesamt 1538 St. auch zu bekommen. […] Bz. dem EUC: Soll evtl. der Bundesstaat Guerrero nicht erwähnt werden?» (Anmerkung: EUC – End Use Certificate).

Anhand der Emails lasse sich laut E. sagen, dass bei HK ein hoher Erfolgsdruck für das Mexiko-Geschäft bestand, weil man dem amerikanischen Hersteller Colt den mexikanischen Markt streitig machen wollte. So habe der Angeklagte Ingo S. in einer Email von einer «Katastrophe» geschrieben, sollte das Mexiko-Geschäft nicht klappen.

Als E. in das Ermittlungsverfahren eingestiegen ist, wurde ihm der Kenntnisstand vermittelt, dass EVE als Bestandteil der Genehmigung zu sehen sind. Beim BMWi hätten teilweise zu einem Vorgang mehrere EVE vorgelegen. Man habe davon ausgehen müssen, dass die zuletzt vorgelegte EVE «wohl die gültige ist».