Nachricht | Waffenexporte Heckler & Koch – Prozesstag 13: Über das «Erschleichen» von Genehmigungen

Ein Verdacht erhärtet sich, aber was haben die US-Ausfuhrverbote für Colt-Sturmgewehre nach Mexiko damit zu tun?

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Autor

Jan van Aken,

Das Gericht sieht mögliche Anhaltspunkte dafür, dass Heckler & Koch den Behörden wichtige Informationen vorenthalten und sich damit eine Genehmigung erschlichen haben könnte. Spannend auch: offenbar hatten die US-Behörden 2005 Exportgenehmigungen für die Firma Colt nach Mexiko verweigert – Skrupel, die die deutschen Behörden so nicht hatten.

Bericht vom 13. Prozesstag am 10. September 2018.

 
An diesem Prozesstag wurde es richtig interessant, als der Vorsitzende Richter einen «rechtlichen Hinweis» für die Prozessbeteiligten gab und damit offenlegte, in welche Richtung er bzw. das Gericht tendieren. Demnach haben sie «Schwierigkeiten hinsichtlich Genehmigungsinhalt und Endverbleib». Schon an früheren Prozesstagen hatte der Vorsitzende Richter mehrfach angedeutet, dass er nicht erkennen kann, dass die Endverbleibserklärungen Bestandteil der Genehmigungen sind oder wie das verwaltungstechnisch überhaupt geschehen könnte.

Es gäbe aber noch den Tatbestand der «erschlichenen Genehmigung». Bei dem ersten Auftrag über 2020 Sturmgewehre G36 könnte es bei den Behörden ein Informationsdefizit gegeben haben, weil eine mögliche Stornierung des Vertrages zwischen Heckler & Koch und Mexiko nicht an die deutschen Genehmigungsbehörden weitergeleitet worden sei. «Nach unserer Kenntnislage sind die neuen Konsignationsverträge – vier Stück – nach der Stornierung ... nicht weitergeleitet worden an die Genehmigungsbehörden und das könnte unter dem Gesichtspunkt Erschleichen einer AWG-Genehmigung vielleicht von Relevanz werden, weil’s eben ein Informationsdefizit gibt.»

Am Endes des Prozesstages gab es noch eine interessante Information, als auf Wunsch der Staatsanwaltschaft ein Dokument in den Prozess eingeführt wurde: Offenbar waren im Jahre 2005 die US-Behörden viel restriktiver mit Exportgenehmigungen nach Mexiko als die deutschen. Laut einer E-Mail des Mexiko-Vertreters von HK aus dem Juni 2005 hatte das mexikanische Verteidigungsministerium intern schon 1244 Colt-Sturmgewehre verkauft, aber Colt konnte wegen fehlender Exporterlaubnis nicht liefern. Danach gab es bei Heckler & Koch Überlegungen, die fehlenden Gewehre zu liefern, mit der Überlegung, so die E-Mail: «Sobald das G36 bei den Endusern ist, wird ja automatisch das M16 AR 15 mit dem G36 verglichen und mit Sicherheit für besser befunden werden, was Folgeaufträge bedeuten würde.» Damit habe HK «die sich sehr selten bietende Chance, den mexikanischen Behördenmarkt ... einzubringen, welcher seit Jahrzehnten von den Amerikanern, hauptsächlich von Colt beherrscht wird.»

Ansonsten war dieser Prozesstag wenig ergiebig, es wurden drei Zeug*innen befragt, die bei Heckler & Koch in der Ausfuhrkontrolle gearbeitet haben: Herbert N., Gregor N. und Bettina R. konnten jedoch keine neuen Erkenntnisse beisteuern und erinnerten sich an vielen Punkten auch nicht mehr. Es ging hier auch wiederholt um den Vorgang der 2020 Waffen und die Stornierung der Verträge. Der Vorsitzende Richter zitiert aus einem firmeninternen Dokument, nach dem der Antrag «nur für Genehmigungszwecke reaktiviert werden» solle
 

Ausblick:

Am nächsten Prozesstag werden wahrscheinlich noch zwei Zeugen aus dem Bundesamt für Wirtschaft- und Außenkontrolle (BAFA) befragt, weitere Zeugen sind bislang nicht geladen. Es bleibt abzuwarten, welche Beweisanträge nach dem heutigen rechtlichen Hinweis des Gerichtes von den Verteidigern kommen werden.