Nachricht | Ungleichheit / Soziale Kämpfe - Kapitalismusanalyse - Staat / Demokratie - Wirtschafts- / Sozialpolitik «Beihilfe zum Raub durch Unterlassen»

Die aktuellen Enthüllungen über die Cum-Ex-Geschäfte in der Finanzwirtschaft und der Rolle der Bundesregierung.

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Ein Interview mit Richard Pitterle, Rechtsanwalt in Stuttgart, ehemaliger Obmann der LINKEN. im Bundestagsuntersuchungsausschuss zu Cum-Ex.
 

Rosa-Luxemburg-Stiftung: Nach Informationen eines internationalen Recherchezusammenhanges wurde der Fiskus um 55,2 Milliarden Euro durch die sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum Geschäfte geprellt. Wie darf man sich das vorstellen?

Richard Pitterle: Die Cum-Ex-Geschäfte und die Cum-Cum-Geschäfte unterscheiden sich zwar, sind aber beide Geschäfte zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Bei den nach der einstimmigen Feststellung des Untersuchungsausschusses eindeutig kriminellen Cum-Ex-Geschäften wird die Kapitalertragssteuer einmal an das Finanzamt gezahlt, aber mehrere Bescheinigungen über die Zahlung der Ertragssteuer durch die Banken ausgestellt. Der Besitzer kann mit dieser Bescheinigung die eigene Steuerschuld mindern oder sich die Ertragssteuer auszahlen lassen. Cum-Ex, das war einer der größten Umverteilungsaktionen von unten nach oben in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Vermögenden haben aus dem Finanzamt ein Zahlamt gemacht.

Als Bundesfinanzminister Schäuble 2012 die Cum-Ex-Geschäfte verunmöglichte, in dem festgelegt wurde, dass nur dann eine Bescheinigung ausgestellt werden darf, wenn die Steuer tatsächlich abgeführt wurde, liefen dafür die Cum-Cum Geschäfte weiter und auf Hochtouren. Bei den Cum-Cum-Geschäften «verleiht» ein ausländischer Investor, der eine Bescheinigung über die gezahlte Kapitalertragssteuer nicht bei sich verrechnen kann, sein millionenschweres Aktienpaket an eine Bank mit Sitz in Deutschland kurz vor dem Dividenden (Gewinn)-Stichtag. Die Bank muss zunächst 25 Prozent der Kapitalertragssteuer aus der Dividende an den Fiskus abführen, hat aber, da eine Kapitalgesellschaft nicht zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet ist, einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt auf Erstattung des abgeführten Betrags. Die Aktien wandern danach an den ausländischen Investor zurück, da sie nur geliehen waren. Die 25 Prozent Steuererstattung wurden zwischen der Bank und dem Investor geteilt. Dadurch kommt auch ein Investor, der keinen Rückerstattungsanspruch hätte, auf Kosten des Steuerzahlers in den Genuss der Erstattung.

Durch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Bundestag war die Regierung zum Handeln gezwungen, daher wurde im Juli 2016 im Investmentsteuergesetz der Versuch unternommen auch die Cum-Cum–Geschäfte einzudämmen. Eine Evaluierung wurde uns bis September 2017 nicht vorgelegt.

Es ist bekannt geworden, dass die Bundesregierung von diesen kriminellen Machenschaften wusste und dennoch die betroffenen EU-Staaten nicht gewarnt hat, wie interpretieren Sie das?

Den heutigen Meldungen entnehme ich, dass die Bundesregierung erst 2015 die übrigen betroffenen EU-Staaten vor diesen Machenschaften gewarnt hat. Das war just der Zeitpunkt als mein grüner Kollege Gerhard Schick und ich die Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Bundestag durchgesetzt haben. Wir hatten im Untersuchungsausschuss den Fokus auf das Agieren der Cum-Ex-Mafia in Deutschland. Von Aktivitäten der Akteure im EU-Bereich war uns nichts bekannt. Wenn der Finanzverwaltung die Aktivitäten dieser Mafia in der EU bekannt waren und sie nicht ihre Nachbarn gewarnt hat, dann kann ich es nur als Beihilfe zum Raub durch Unterlassen bezeichnen.  

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hat getagt und kein Versagen des Finanzministeriums gesehen. DIE LINKE hat dazu ein Minderheitenvotum formuliert, Sie sprachen dabei vom «Staatsversagen» durch das Ignorieren von Hinweisen, die seit 2002 vorlagen. Können Sie das erläutern?   

Die Finanzverwaltung wurde bereits im Dezember 2002 durch einen Brief des Bankenverbands auf die Möglichkeit des mehrfachen Ausstellens von Bescheinigungen bei einer abgeführten Kapitalertragsteuer hingewiesen. Der Brief des Bankenverbands erfolgte nicht aus Fürsorge für den Staat, sondern aus Angst vor einem Haftungsrisiko.

Mehrere Whistleblower aus der Finanzbranche wiesen auf diese kriminellen Machenschaften hin, auch einzelne Steuerfahnder und Beamte der Landesverwaltungen. Sie blieben ungehört.

Die gut bezahlten Beamten im Bundesfinanzministerium und in der Bankenaufsicht BaFin haben sich jahrelang von den Cum-Ex-Gaunern quasi auf der Nase herumtanzen lassen. Man war unterbesetzt, fachlich völlig überfordert oder fühlte sich gleich gar nicht zuständig und hat somit einen großen Anteil daran, dass dem Fiskus und damit also den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die Milliarden aus der Tasche gezogen wurden. Dafür tragen letztlich die zuständigen Bundesfinanzminister die politische Verantwortung.

Wie bewerten Sie das Agieren der beteiligten Bankiers und Finanzinvestoren?

Das Verhalten war kriminell. Weil jeder wusste, dass die Rendite auf Steuerrückerstattung basiert, die mehrmals erfolgte, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass sich Landesbanken wie HS Nordbank oder die Landesbank Baden-Württemberg an diesen Geschäften zum Nachteil des Staates beteiligt haben. Die Verantwortlichen gehören ins Gefängnis. Es ist ein später Erfolg des von Gerhard Schick und mir initiierten Untersuchungsausschusses, wenn jetzt die Untersuchungen ausgeweitet werden, wenn die ersten Strafverfahren anlaufen, das Finanzamt Rückforderungen geltend macht. Dann hat sich unsere Arbeit gelohnt.