Nachricht | Waffenexporte Heckler & Koch – Prozesstag 21: Neue Akten tauchen auf

Neue E-Mails und zwei Papier-Ordner sorgen dafür, dass der Prozess im nächsten Jahr weitergeht.

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Autor

Jan van Aken,

Nach einem halben Jahr Verhandlungen tauchen plötzlich weitere wichtige Akten auf, offenbar hat das ermittelnde Zollkriminalamt hier geschlampt. Das Verfahren wird sich noch bis in den Januar hinziehen – mindestens.

Bericht vom 21. Prozesstag am 15. November 2018
 

20 Tage wurde bereits in Stuttgart verhandelt, jetzt tauchen plötzlich weitere Akten auf. Zum einen der gesamte E-Mail-Verkehr des ehemals Beschuldigten (und mittlerweile verstorbenen) H. Zum anderen noch zwei Papier-Ordner, die möglicherweise der Angeklagten Marianne B. zuzuordnen sind. Das Gericht kündigte an, diese umfangreiche Sammlung erstmal auf Relevanz für das Verfahren zu sichten, zu sortieren und sie dann den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

Es scheint so, als ob hier eine Ermittlungspanne des Zollkriminalamtes vorliegt. Die beiden Aktenordner wurden erst im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Heckler & Koch wegen eines Bestechungsverdachtes gefunden. Demnach wären sie bei der ersten Durchsuchung wegen des vorliegenden Verfahrens übersehen worden. Dabei scheinen die Ordner eine gewisse Relevanz zu haben, das deutete zumindest der Vorsitzende Richter an, ohne in Details zu gehen (O-Ton: Die Ordner «lassen meine Äuglein leuchten, unter Aufklärungsgesichtspunkten.»)

Der heutige Tag was ansonsten vor allem durch das Verlesen einer 29-seitigen Erklärung des Anwaltes von Marianne B. geprägt. Darin machte er unter anderem folgende Punkte:

  • Marianne B. wird ja möglicherweise die Beihilfe zur Erschleichung einer Ausfuhrgenehmigung zur Last gelegt. Hintergrund ist unter anderem, dass ein Kaufvertrag zwischen Heckler & Koch und Mexiko im Jahre 2005 storniert wurde, die Firma dies aber nicht den Genehmigungsbehörden mitgeteilt hat. Dazu meinte der Anwalt von Marianne B., dass sie von dieser Stornierung keine Kenntnis hatte, sie sei in den entsprechenden E-Mail-Verkehr nicht eingebunden gewesen. Der Verteidiger listete dann eine ganze Reihe von möglicherweise inkriminierenden E-Mails auf, die Marianne B. tatsächlich nicht erhalten hatte. In der Gesamtschau entsteht der Eindruck, dass Frau B., als einfache Sachbearbeiterin, nur sporadisch in die ganzen Prozesse eingebunden war.
  • Es gäbe bis heute widersprüchliche Informationen der mexikanischen Behörden. Aktuell würden diese sich einer Kooperation mit dem Gericht verweigern. Es sei bis heute unklar, «zu welchem Zeitpunkt wann welche Menge an Waffen wohin gelangt» sei. Letztlich seien die Vorgänge in Mexiko eine «Blackbox».
  • Es habe bei Heckler & Koch ein «Organisationsversagen» gegeben, befördert durch die Haltung der Genehmigungsbehörden. Es habe damals keinerlei Informationen an die beteiligten Mitarbeiter*innen gegeben, welche Bundessstaaten belieferungsfähig seien und welche nicht. Seine Mandantin konnte zum damaligen Zeitpunkt gar nicht wissen, dass der Bundesstaat Guerrero nicht belieferungsfähig war.

Der Anwalt machte diverse Beweisanregungen, stellte allerdings keine formalen Beweisanträge. Er regte die Vernehmung von neun weiteren Zeug*innen an. Das Gericht muss zu all diesen Anregungen jetzt erst einmal Entscheidungen treffen, es ist momentan nicht absehbar, wie es in dem Verfahren weitergeht. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass es in diesem Jahr keine Plädoyers mehr geben wird. Die nächsten Prozesstage sind der 29. November (wo ein Mitarbeiter von Heckler & Koch als Zeuge vernommen wird), der 10. Dezember sowie die Donnerstag 10., 17., 24. und 31. Im Januar 2019.