Nachricht | Arbeit / Gewerkschaften - Sozialökologischer Umbau - Corona-Krise - Ernährungssouveränität Gesundheit am Arbeitsplatz reicht nicht

Für ein Ende der Ausbeutung auf Spargelfeldern und in Fleischfabriken braucht es echte Reformen

Information

Autor

Benjamin Luig,

Fleischverarbeitung in Deutschland
«Sie arbeiten am Schlachtband mit geringen Abständen im Akkord. Die körperlich anstrengende Arbeit macht es schwer, rund um die Uhr die Gesichtsmasken zu tragen. So wird der Arbeitsplatz zu einem Ort des besonderen Übertragungsrisikos.» Foto: picture alliance / blickwinkel

Ein Plädoyer für eine Überwindung des institutionalisierten Rassismus und eine Einschränkung der Marktmacht der Supermarktkonzerne.

Die Berichte von haarsträubenden Arbeitsrechtsverletzungen an migrantischen Arbeiter*innen aus Osteuropa reißen nicht ab. Vor dem Erdbeer- und Spargelhof Ritter bei Bornheim protestierten Anfang dieser Woche die rumänischen Saisonarbeiter*innen. Statt des vereinbarten Lohns erhielten sie über Wochen nur ein geringes Taschengeld und verschimmeltes Essen zugeteilt und es mangelte an grundlegender hygienischer Versorgung und warmem Wasser. Nach hunderten von Corona-Fällen in Schlachtfabriken von Müller Fleisch und Westfleisch werden aktuell auch bei Tönnies immer mehr Arbeiter*innen positiv auf Corona getestet. Sie werden in Massenunterkünften untergebracht und arbeiten am Schlachtband mit geringen Abständen im Akkord. Die körperlich anstrengende Arbeit macht es schwer, rund um die Uhr die Gesichtsmasken zu tragen. So wird der Arbeitsplatz zu einem Ort des besonderen Übertragungsrisikos. 

Das Absurde: Gerade zu Coronazeiten wird von Seiten der Regierung immer wieder die Systemrelevanz der Beschäftigten im Ernährungssystem betont, zugleich jedoch das bestehende Arbeitsrecht aufgeweicht. Obwohl es in den Tarifverträgen längst eine weitreichende Flexibilität gibt, entschied die Bundesregierung, in der Ernährungswirtschaft die gesetzliche Höchstarbeitszeitregelung außer Kraft zu setzen und die Maximalarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag zu erhöhen. Kernproblem in der Fleischindustrie ist die maximale Ausbeutung über Werkverträge. Für sie besteht keine Meldepflicht, weshalb das Ausmaß schwer zu erfassen ist. Eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftugeringes Taschengeld und verschimmeltes Essen zugeteilt und es mangelte an grundlegender hygienischer Versorgung und warmem Wasserng kam bereits 2013 zu dem Ergebnis, dass 57 Prozent der Nicht-Stammbelegschaft in der Ernährungsindustrie über Werkverträge bei Subunternehmen angestellt wurden. Werkvertragsarbeiter*innen erzielten pro Stunde 6 Euro weniger als die Stammbelegschaft.

Ähnlich in der Landwirtschaft: Mit der Coronakrise setzte der Bauernverband eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden am Tag ebenso durch. Auch wurde der Zeitraum, in der Saisonarbeiter*innen ohne Sozialversicherung beschäftigt werden dürfen, von 70 auf 115 Tage verlängert. Direkt vom Rollfeld der Flughäfen werden die Arbeiterinnen in die Unterkünfte transportiert, koordiniert von Bauernverband und Bundespolizei. Dies macht es der Agrargewerkschaft IG BAU unmöglich, sie über ihre Rechte zu informieren. Laut Verfügung des Agrarministeriums ist es weiterhin möglich, bis zu 20 Arbeiterinnen in eine Unterkunft zu pferchen. Schon in den letzten Jahren erhielten Arbeiter*innen auf dem Papier den Mindestlohn, faktisch aber wurden ihnen für Massenunterkünfte, Anreise mit dem Bus und manchmal selbst für Arbeitsutensilien Teile des Lohns abgezogen. Kontrolle üben Betriebe oft aus, indem sie Pässe der Arbeitenden einbehalten, einen Arbeitsvertrag nur auf Deutsch ausstellen, oder, wie beim Betrieb Ritter in Bornheim vorgesehen, die Löhne erst bei Abreise der Arbeiter*innen auszahlen.

Es reicht daher nicht aus, jetzt lediglich über die Gesundheit am Arbeitsplatz zu sprechen. Dringend notwendig ist zusätzlich eine Politik, die Sofortmaßnahmen zur Gesundheit am Arbeitsplatz mit Strukturreformen verbindet:

Erstens –  Kontrollen sicherstellen: Arbeiter*innen in der Landwirtschaft und in der Fleischwirtschaft brauchen in Zeiten von Corona eine Erschwerniszulage, da sie sich besonderen Risiken aussetzen, und sichere Unterkünfte. Obwohl fundamentale Arbeitsrechte auch in den letzten Jahren schon vielfach verletzt wurden, haben Behörden zu Coronazeiten die Inspektionen am Arbeitsplatz runtergefahren. Notwendig ist aber gerade das Gegenteil: flächendeckende Inspektionen in besonderen Risikosektoren.

Zweitens – Rassismus im Ernährungssystem beenden: Land- und Fleischwirtschaft basieren in Deutschland auf der billigen Ausbeutung überwiegend osteuropäischer Arbeitskräfte. Werkarbeitsverträge über Subunternehmen und die saisonale Beschäftigung ohne Sozialversicherung ist nichts Anderes als in Arbeitsgesetz gegossener Rassismus. Die Menschen, die in Deutschland das Essen produzieren, müssen auch für diese Zeit am Sozialsystem und am gesellschaftlichen Leben teilhaben dürfen. Schon in den Jahren vor dem social distancing durch Corona wurden sie faktisch von der Gesellschaft in Deutschland isoliert. Diese Diskriminierung muss durchbrochen werden. Wegweisend ist das neue Mitgliedschaftsmodell der Agrargewerkschaft IG BAU, das Saisonarbeiter*innen auch eine temporäre Mitgliedschaft ermöglicht. Die Pflicht zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist überfällig, ebenso wie die strenge Ahndung von Lohnabzügen.

Drittens – die Macht der Supermarktkonzerne regulieren: Es ist richtig, dass viele Agrarbetriebe wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand stehen und dem Preisdiktat der vier großen Supermarktkonzerne EDEKA, ALDI, REWE und der Schwarz-Gruppe (LIDL) ausgesetzt sind. Der Vorschlag des Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck hilft jedoch nicht weiter. Ein Mindestpreis für Fleischprodukte würde durch den Einzelhandel einfach auf die Konsument*innen abgewälzt. Notwendig ist eine umfassendere Regulierung. Frankreich etwa hat Ende 2018 ein Gesetz über «ausgewogene Handelsbeziehungen im Agrar- und Lebensmittelsektor» verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Bauern und Bäuerinnen sowie Zulieferern ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen. Gleichzeitig dürfen Supermarktketten ihre Produkte nur noch zu höchstens 110 Prozent des Einkaufspreises weiterverkaufen, und damit die höheren Preise nicht auf die Verbraucher*innen abwälzen. Weitere Bausteine wären wichtig: 2001 schaffte Rot-Grün das Rabattgesetz im Einzelhandel ab und öffnete damit die Schleusen für Unterbietungsschlachten im Verkauf zulasten der Zulieferer. Ein ähnliches Gesetz wäre dringend wieder nötig, ebenso wie ein Verbot unlauterer Handelspraktiken. Ein solches Projekt müsste damit Hand in Hand gehen, dass Essen für alle leistbar ist, angefangen mit einer massiven Erhöhung des Hartz IV Satzes.