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Wie ist die Situation für Menschen ohne Staatsangehörigkeit in Zeiten einer öffentlichen Gesundheitskrise?

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Autorin

Nina Murray,

Syrische kurdische Flüchtlinge fliehen in die Türkei.
 Im Jahr 2014 flohen bis zu 130 000 Männer, Frauen und Kinder aus ihrer Heimat in Richtung Norden und suchten als Flüchtlinge Schutz. Viele kurdische und palästinensische Syrer*innen sind staatenlos, da sie und ihre Kinder nicht in der Lage waren, die syrische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Das macht ihre Reisen als Flüchtlinge noch komplizierter und setzt ihre zukünftigen Kinder der Gefahr aus, im Ausland staatenlos geboren zu werden. Syrische kurdische Flüchtlinge fliehen in die Türkei., CC BY-NC-ND 2.0, EU Civil Protection and Humanitarian Aid, via Flickr

Staatenlosen – also Menschen ohne Staatsangehörigkeit – bleiben zahlreiche Rechte und Sicherheiten verwehrt, die Staaten ihren Bürger*innen in der Regel garantieren. Sie gehören zweifellos zu den am meisten von der COVID-19-Pandemie Betroffenen und werden durch die Auswirkungen der Pandemie auch besonders stark gefährdet sein, sofern sich Politik und staatliche Institutionen ihrer speziellen Situation und Perspektive nicht annehmen und entsprechend handeln. Das Europäische Netzwerk über Staatenlosigkeit (ENS) hat sich diese Woche mit staatenlosen Aktivist*innen in Europa und Akteur*innen der globalen Zivilgesellschaft zusammengetan, um auf die besonderen Auswirkungen von COVID-19 auf staatenlose Menschen aufmerksam zu machen und um Staaten zum gemeinsamen Handeln aufzufordern und staatenlose Menschen bei ihren wirtschafts-, gesundheits- und gesellschaftspolitischen Antworten auf die Pandemie miteinzubeziehen. Alles, was wir bislang über COVID-19 wissen, spricht dafür, dass Staaten umfassende Lösungen anbieten müssen, die niemanden zurücklassen, denn ansonsten werden alle Strategien zur langfristigen Eindämmung des Virus und zur Verhinderung zukünftiger Infektionswellen letztlich scheitern.

Nina Murray ist Leiterin Strategie & Forschung beim Europäischen Netzwerk über Staatenlosigkeit.

Aktuell befinden sich mehr als eine halbe Million staatenloser Menschen in Europa. Viele von ihnen gehören Minderheiten an und leben schon lange (manchmal seit mehreren Generationen) am selben Ort, so wie die 13-jährige Lirije, deren Familie zur Roma-Community in Nordmazedonien gehört und die deshalb staatenlos ist, weil ihre Eltern sie bei der Geburt nicht registrieren konnten. Daneben gibt es auch Staatenlose, die viele Grenzen überquert haben oder vor Konflikten in anderen Teilen der Welt geflohen sind, so wie Nirjevan, Ayman und Ibrahim – staatenlose Kurd*innen und Palästinenser*innen, die in Europa Schutz vor dem Krieg in Syrien suchen. Staatenlosigkeit kann eine Reihe verschiedener Ursachen haben, darunter etwa Diskriminierung, Staatensukzession oder rechtliche Schwierigkeiten, aber auch bewusste politische Entscheidungen über die Entziehung oder Verweigerung der Staatsangehörigkeit. Staatenlose oder von Staatenlosigkeit bedrohte Menschen in Europa haben daher sehr vielfältige und vielschichtige Biografien, doch alle fallen sie durch die systemischen Lücken, die angesichts der derzeitigen Krisensituation deutlich werden. Denn was alle Staatenlosen eint, ist ihre fehlende Staatsangehörigkeit – sie können sich in Krisenzeiten nicht an einen Staat wenden, der für medizinische Versorgung, Schutz, soziale Sicherheit, Einkommen, ein Dach über dem Kopf und etwas zu Essen sorgt. Einige von ihnen werden sogar beschuldigt, das Virus zu verbreiten, und sind bei der Umsetzung von Lockdown-Maßnahmen Repressionen ausgesetzt.

Staatenlosigkeit ist nicht «einfach nur» ein abstrakter rechtlicher Sonderfall, sondern eine konkrete Form von Menschrechtsverletzung, die zwar verhindert und überwunden werden könnte, aber in Pandemie-Zeiten viele Menschenleben fordern wird, wenn Regierungen sich dem Problem nicht annehmen. Aus diesem Grund kamen auch 1954, vor dem Hintergrund einer anderen globalen Krisensituation, die Staaten der Welt zusammen und schlossen das UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, kurz nachdem man 1951 das Schwesterabkommen, die UN-Flüchtlingskonvention, verabschiedet hatte. In beiden Verträgen werden die Grundrechte definiert, die Staaten schutzbedürftigen Menschen innerhalb ihres Staatsgebiets gewährleisten müssen. Wesentliches Ziel ist es, das Recht aller Menschen auf Staatsangehörigkeit zu verwirklichen und Staatenlosigkeit zu überwinden. Fünf der 47 im EU-Rat vertretenen Mitgliedsstaaten haben das Staatenlosen-Übereinkommen 1954 unterzeichnet und sich damit dazu verpflichtet, die Rechte von staatenlosen Menschen zu wahren. Warum also fallen – mehr als 60 Jahre später – immer noch viele Menschen aus dem Schutzsystem heraus?

Miteinbeziehung staatenloser Menschen bei der Pandemiebekämpfung

Ein Grund dafür ist, dass Staatenlosigkeit in öffentlichen Debatten relativ unsichtbar ist. Politisches Handeln braucht aber konkrete Anknüpfungspunkte, um wirksam zu sein. Bei den Strategien zur Bewältigung dieser Pandemie – und zukünftiger Pandemien – muss in den Blick genommen werden, wie sich fehlende Staatsangehörigkeit auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und den Zugang zu Grundrechten auswirkt. Langfristig bedarf es weiterer Untersuchungen über den Zusammenhang von Gesundheit und Staatenlosigkeit. In kurz- und mittelfristiger Perspektive arbeitet das ENS bereits mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, staatenlosen Aktivist*innen und Vertreter*innen staatenloser Communities aus ganz Europa zusammen daran, die Auswirkungen von COVID-19  sowie der bisherigen Antwortstrategien auf die Situation von Staatenlosen nachzuvollziehen und davon ausgehend Handlungsempfehlungen zu formulieren.

Zu diesem Zweck wurden einerseits ENS-Mitglieder dazu befragt, wie sie die Auswirkungen der Pandemie erleben; andererseits kamen Anfang diesen Monats europäische Aktivist*innen und Community-Vertreter*innen mit Unterstützung vom ENS zu einer Reihe von Online-Treffen zusammen. Vier Tage lang wurde diskutiert und ein Positionspapier erarbeitet, das diese Woche veröffentlicht wurde und politischen Entscheidungsträger*innen und anderen Beteiligten eine Grundlage dafür bieten soll, bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einige der in den Befragungen genannten Aspekte zu berücksichtigen. Aus den Diskussionen ging auch hervor, dass die Communities sich vor Ort bereits organisiert haben und wichtige Arbeit leisten, um staatenlosen Menschen zu helfen. So stellt man etwa Informationsvideos zur Verfügung, organisiert Hotlines und WhatsApp-Gruppen in unterschiedlichen Sprachen und versorgt die am stärksten gefährdeten Risikogruppen, die keinen Zugang zu staatlicher Unterstützung haben, direkt mit Hilfspaketen.

Staatenlose Individuen und Communities ergreifen schon lange die Initiative, wenn es darum geht, sich zu organisieren und an Lösungen für unmittelbare Probleme zu arbeiten. Dabei stoßen sie auf Hürden, die unvorstellbar sind, wenn man administrative Vorgänge wie einen Arztbesuch, eine Eheschließung, Reisen, den Erwerb eines Führerscheins oder Zeugnisses als gegeben voraussetzt. Community-basierte Selbstorganisation kann für marginalisierte Staatenlose zwar kurzfristig eine große Hilfe sein, doch die COVID-19-Krise erfordert Lösungen, die über das hinausgehen, was Individuen und Communities leisten können – oder was von ihnen erwartbar ist. Angesichts der verheerenden Folgen einer öffentlichen Gesundheitskrise globalen Ausmaßes ist es wichtiger denn je, dass wir denen zuhören, die an vorderster Front Unterstützung bieten, und dass wir ihre Erfahrungen und ihr Wissen in die Entwicklung von Lösungen miteinbeziehen. Das erfordert koordiniertes Handeln und Kooperationswillen seitens aller Beteiligter, einschließlich (staatlicher und lokaler) Regierungen, regionaler Institutionen, zivilgesellschaftlicher Gruppen und staatenloser Communities.

Die Auswirkungen von COVID-19 auf staatenlose Menschen

Vollständig zu erfassen, wie sich die Pandemie und ihre sozioökonomischen Verwerfungen auf Staatenlose in Europa auswirken, ist ein Langzeitprojekt. So wie bei anderen Bevölkerungsgruppen braucht es dafür differenzierte, intersektionale Analysen, um sicherzustellen, dass auch wirklich niemand zurückgelassen wird. Unsere bisherigen Ergebnisse machen aber klar deutlich, dass COVID-19 bereits jetzt spezifische soziale, ökonomische und gesundheitliche Auswirkungen auf staatenlose Menschen in Europa hat, die zudem noch durch Diskriminierungserfahrungen verschärft werden. Diese Tatsache muss in den Regierungsstrategien Berücksichtigung finden. Vor allem Angehörige von Minderheitenbevölkerungen sind von diesem Problem betroffen. Eines unserer Mitglieder, ein Roma-Aktivist aus Nordmazedonien, wird im Rahmen eines diese Woche stattfindenden Online-Seminars berichten, wie sich die Pandemie auf Roma in der westlichen Balkanregion auswirkt. Seit einigen Wochen gibt es häufiger Meldungen über Roma-Communities, die von extremer Not, Polizeigewalt, Racial Profiling und Hassrede betroffen sind. Infolge der belasteten Geschichte von Antiziganismus, Vertreibung, Staatensukzession und Hürden bei der zivilrechtlichen Anerkennung sind Roma in mehreren europäischen Ländern überproportional stark vom Risiko der Staatenlosigkeit bedroht.

Die derzeitige Krise offenbart auch, wie wichtig Regularisierungsprogramme für staatenlose Migrant*innen in Europa sind, die größtenteils keine Papiere besitzen und damit keine Möglichkeit haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für sie ist die Ausreise ebenso wenig eine Option, denn sie werden in keinem Land als Staatsangehörige anerkannt. Sie sitzen also in einer rechtlichen Grauzone fest. Infolgedessen müssen viele staatenlose Migrant*innen die schmerzliche Erfahrung machen, sehr lange Zeit in Gewahrsam zu verbringen. Um Staatenlosigkeit festzustellen und entsprechenden Schutz zu bieten, gibt es zwar wirksame und praktisch bewährte Modellverfahren, die es Staaten ermöglichen, Individuen innerhalb ihres Hoheitsgebiets als Staatenlose anzuerkennen und ihnen die Rechte zu gewähren, die ihnen zustehen, doch nur wenige Länder haben diese Verfahren auch in Landesgesetzen umgesetzt. Viele Staatenlose befinden sich in dieser Krisenzeit daher in einer irregulären Aufenthaltssituation. Sie berichten von fehlendem Zugang zu Gesundheitsversorgung (einschließlich Schutzmaßnahmen gegen COVID-19) und haben Angst davor, sich für Unterstützung an die Behörden zu wenden. Es fehlt ihnen an Zugang zu Informationen, Lebensmitteln, Unterkunft sowie Einkommen, und angesichts geschlossener Schulen haben sie Schwierigkeiten, ihren Kindern Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass bereits vor Ausbruch der Pandemie Tausende von Kindern als Staatenlose in Europa aufgewachsen sind. Infolge lückenhafter oder widersprüchlicher Staatsangehörigkeitsgesetze oder auch aufgrund von Diskriminierung und anhaltenden bürokratischen Hindernissen bei der Geburtenregistrierung, denen papierlose Migrant*innen, Geflüchtete, auf der Flucht geborene Kinder, Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern oder Kinder, deren Eltern einer Minderheitenbevölkerung angehören, immer wieder begegnen, werden viele Kinder in Europa als Staatenlose geboren. Den Staaten ist es bislang nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass jedes Kind, unabhängig von Aufenthaltsstatus und der Identität der Eltern, in ein Geburtenregister eingetragen wird, eine Geburtsurkunde erhält (eine zwingende Voraussetzung, um die Staatsangehörigkeit nach Geburtsort- oder Abstammungsprinzip zu bestimmen) und eine Staatsangehörigkeit erwirbt. Kinder wie Stera und Mohamed, deren Vater staatenloser syrischer Kurde und deren Mutter syrische Staatsbürgerin ist, wurden als Staatenlose in Europa geboren, und zwar, weil das syrische Recht (wie in 24 anderen Ländern weltweit) geschlechtsdiskriminierend ist und Frauen gegenüber Männern dabei benachteiligt, ihre Staatsangehörigkeit an die Kinder weiterzugeben, und weil es in dem europäischen Land, in dem sie geboren wurden, keine Rechtsgarantien dafür gibt, dass man bei der Geburt auch eine Staatsangehörigkeit erhält. Aufgrund pandemiebedingter Auflagen sind standesamtliche, staatsangehörigkeitsrechtliche und konsularische Dienste derzeit nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar, weshalb ein erhöhtes Risiko besteht, dass noch mehr Kinder in Europa als Staatenlose aufwachsen. 

Lösungswege

Jüngst hat sich aber auch gezeigt, dass trotz dieser spezifischen Herausforderungen wirksame und inklusive Strategien im Umgang mit der Krise möglich sind. Mehrere europäische Länder haben in den letzten Monaten Verantwortungsbewusstsein bewiesen, indem sie ihre Gesundheitsversorgung umfassender gestalteten, indem sie die sozioökonomische und aufenthaltsrechtliche Position marginalisierter Bevölkerungsgruppen stärkten und indem sie Schutzmechanismen entwickelten, um den Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Einwanderungsbehörden zu verhindern. Zudem wurden auf eigene Initiative Schritte dahingehend unternommen, dass Migrant*innen aus Gewahrsamseinrichtungen entlassen werden, ebenso wie die Selbstorganisation und der Informationsaustausch innerhalb von Staatenlosen-Communities unterstützt wurde, um dadurch Not und Elend abzuwenden. Wir brauchen dringend mehr solcher Initiativen. Ausgehend von den Empfehlungen der Staatenlosen-Aktivist*innen und Community-Vertreter*innen haben wir fünf Aufgabenbereiche ausgemacht, in denen Staatsregierungen und Regionalinstitutionen Handlungsprioritäten setzen sollten, um sicherzustellen, dass ihre unmittelbaren und langfristigen politischen Antworten auf die Pandemie die Rechte staatenloser Menschen miteinbeziehen:

  1. Identifizierung staatenloser Menschen: Nur wenige europäische Staaten verfügen über Systeme, um staatenlose Individuen innerhalb ihres Staatsgebiets zu identifizieren. Doch wie soll es möglich sein, die Rechte von Staatenlosen zu gewährleisten, ohne zu wissen, wer überhaupt betroffen ist? Die aktuelle Krise verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Staatenlosen bestehen. In allen europäischen Ländern gibt es (wenn auch mangelhafte) Schutzsysteme für Geflüchtete – warum also nicht auch für Staatenlose? Ohne solche Systeme laufen staatenlose Menschen Gefahr, zurückgelassen zu werden und als Papierlose von den COVID-19-Schutzmaßnahmen ausgeschlossen zu sein – dazubleiben wäre dann unerträglich für sie, doch können sie auch nirgendwo anders hingehen.
  2. Gewährung von Grundrechten: Auch in Ländern mit Systemen zur Identifizierung staatenloser Menschen werden ihnen häufig Grundrechte (wie etwa Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Unterbringung, Hilfspakete) verwehrt. Viele dieser Rechte sind an die Bedingung geknüpft, ein Ausweisdokument oder einen Aufenthaltstitel vorweisen zu können. Da die gesetzlichen Verfahren zur Regularisierung des Aufenthaltsstatus derzeit aufgrund der Pandemie-Auflagen zurückgestellt sind, ist es umso wichtiger, dass alle Menschen, unabhängig von Aufenthalts- oder Registrierungsstatus, Unterstützung erhalten. Genau das ist mit «niemanden zurücklassen» gemeint. Diese Pandemie lässt sich nur eindämmen, wenn alle, also auch die Marginalisiertesten, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Hilfe, Unterbringung und weiteren Grundrechten haben.       
  3. Überwindung von Diskriminierung und Antiziganismus: Angehörige von Minderheitenbevölkerungen zählen bereits oft zu den am stärksten marginalisierten Gesellschaftsgruppen, vor allem dann, wenn sie keine Papiere oder sonstige Belege für ihre Staatsangehörigkeit haben. Die als COVID-19-Schutzmaßnahmnen getarnten Anschuldigungen und Ausgrenzungen von Minderheiten, insbesondere Roma-Communities, müssen ein Ende haben. Die politischen Antworten müssen die unterschiedlichen Formen der Diskriminierung berücksichtigen, denen staaten- oder papierlose Menschen ausgesetzt sind. Zum Beispiel sind Frauen und Mädchen ohne Staatsangehörigkeit oder Papiere überproportional häufig von häuslichem Missbrauch und Ausbeutung betroffen. Es muss dringend daran gearbeitet werden, dass der gleichberechtigte Zugang zu Zivilregistrierung und das Recht auf Staatsangehörigkeit gewährleistet und als wesentliche Bestandteile der umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung anerkannt werden.  
  4. Schutz des Rechts von Kindern auf Staatsangehörigkeit: In Europa wachsen viele Kinder als Staatenlose auf. Um die Staatsangehörigkeit eines Kindes zu bestimmen, sind Geburtsregistrierung und -urkunde wesentliche Voraussetzungen. In einigen Fällen müssen im Ausland geborene Kinder bei den zuständigen Konsularbehörden registriert werden, um die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu erhalten. Auf staatlicher Seite besteht dringender Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass in Europa geborene Kinder während der aktuellen Krise und auch danach ihr Recht auf Staatsangehörigkeit in Anspruch nehmen können. Dazu braucht es mehr Fachwissen und Problembewusstsein aufseiten des Behördenpersonals, um zu garantieren, dass die Staatenlosigkeit festgestellt und die Staatsangehörigkeit eines jeden Kindes zutreffend ermittelt werden.
  5. Miteinbeziehung staatenloser Menschen: Niemand weiß besser, wie sich COVID-19 auf Staatenlose auswirkt und welche Herausforderungen die Pandemie für sie bedeutet, als die Betroffenen selbst. Die Strategien zur Pandemie-Bekämpfung müssen zusammen mit den von Staatenlosigkeit betroffenen Communities und ausgehend von ihren Erfahrungen entwickelt werden. Voraussetzungen dafür sind klare Feedback-Systeme, regelmäßige Kommunikation, Transparenz und eindeutige Verantwortlichkeiten. Mehr als je zuvor liegt es nun an uns allen, dafür zu sorgen, dass staatenlose Menschen in ganz Europa sichtbar sind, Gehör finden und in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden, die sich unmittelbar auf ihr Leben auswirken.

[Übersetzung von Utku Mogultay und Katharina Martl für Gegensatz Translation Collective]

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