Die Stadt Berlin machte Anfang dieses Jahres Schlagzeilen mit der Verabschiedung einer stadtweiten Mietpreisobergrenze (Mietendeckel), die am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Das im Berliner Abgeordnetenhaus von der rot-rot-grünen Regierungskoalition verabschiedete Gesetz sieht in erster Linie einen fünfjährigen Mietpreisstopp ab dem Stichtag 18. Juni 2019 vor. Zum anderen führte die Stadt eine Mietpreistabelle zur Festlegung bestimmter Höchstmieten ein, die deutlich unter den derzeit für neue Mietwohnungen geforderten Mietpreisen liegen. Drittens wird den Mieter*innen Berlins die Möglichkeit eingeräumt, ihre Mieten zu senken, wenn sie die Mietobergrenze um mehr als 20 Prozent überschreiten.
Wenke Christoph ist Referentin für West- und Südosteuropa, Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Für das Land Berlin ist dies juristisches Neuland: Zum ersten Mal hat ein deutsches Bundesland seine Rechtshoheit für eine so weitgehende und umfassende Regulierung des Mietmarktes geltend gemacht. Doch die Regierung steht nicht allein: Die Initiative wurde durch eine breite, jahrelange Mieter*innenbewegung in der Stadt vorangetrieben und nach Umfragen unterstützen mehr als zwei Drittel der Berliner*innen die Mietobergrenze.
Obwohl die Einzelheiten der Regelungen selbstverständlich an unterschiedliche Städte und stadtpolitische Ausgangssituationen angepasst werden müssten, kann der Berliner Mietendeckel als Modell für andere Kommunen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit dienen. Zu diesem Zweck hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung den Gesetzestext ins Englische übersetzt, um als Beispiel und Inspiration für die Kämpfe der Mieter*innen überall auf der Welt zu dienen.