Nachricht | Erinnerungspolitik / Antifaschismus - Deutsche / Europäische Geschichte - Südliches Afrika Für Versöhnung unzureichend

Eine Einschätzung des «Versöhnungsabkommens» zwischen Deutschland und Namibia

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Andreas Bohne,

Kundgebung gegen das Abkommen am 28.5.21 in Berlin
Kundgebung gegen das Abkommen am 28.5.21 in Berlin Foto: Heike Becker

«Deutschland erkennt Völkermord an» - so vermeldete die Tagesschau am 28. Mai 2021. Zwischen 1904 und 1908 fand der Völkermord an den Herero und Nama in der früheren Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, statt. Die systematische Tötung durch Schießbefehl, Vernachlässigung und Arbeitszwang in eingerichteten Konzentrationslagern führte zum ersten Genozid des 20. Jahrhunderts.

Jetzt, nach mehr als fünf Jahren Geheimverhandlungen zwischen der deutschen und namibischen Regierung, wird augenscheinlich nach eigenem Verständnis beider auf die Zielgerade eingebogen. Das Abkommen ist bereits paraphiert, die Unterzeichnung durch Außenminister Heiko Maas steht bevor. Danach soll es möglicherweise in beiden Parlamenten diskutiert werden und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will in Namibia - so die bisherigen Informationen - offiziell um Vergebung bitten.

Andreas Bohne engagiert sich seit Jahren im Bündnis «Völkermord verjährt nicht!».
Die in diesem Text geäußerten Ansichten sind die des Autors und spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung des Bündnisses oder die Position der Rosa Luxemburg Stiftung wider.

Während einige Nachfahren der Opfer den Schritt als wichtige Geste sehen und durchaus auch begrüßen, sind sie sich gleichzeitig bewusst, dass hiermit nur eine »Anerkennung zweiten Ranges« ausgesprochen wird. Denn es handelt sich - wie die Bundesregierung in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts selbst betont - um «Ereignisse […], was sie aus heutiger Perspektive waren: ein Völkermord.». Was offenkundig als Durchbruch gefeiert wird, ist schlicht eine ähnliche Formulierung, die bereits 2004 die damalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul nutzte, um um Vergebung zu bitten. Der einzige Unterschied liegt lediglich darin, dass diesmal die Aussage nicht als eine Privatmeinung abgetan werden kann, sondern eine offizielle Position darstellt. Dennoch folgt die Bundesregierung ihrem bisherigen Ziel, jeden völkerrechtlich bindenden Passus (bspw. zu Reparationen) zu verhindern, welcher mit einer vollständigen staatlichen Verantwortungsübernahme einhergehen würde. Genau jedoch dieser Wortlaut «aus heutiger Sicht / Perspektive» führt dazu, dass viele Vertreter*innen von betroffenen Gemeinschaften das Abkommen rundweg ablehnen und für sich als ungültig erklären.

Zivilgesellschaftliches (Gegen)Narrativ

Sicherlich muss bei der Bewertung des Abkommens über die Sinnhaftigkeit gestritten werden, lieber kein Abkommen zu haben als das vorhandene. Dennoch ist die Tatsache, dass jetzt überhaupt ein Text vorliegt, das Ergebnis eines jahrzehntelangen zivilgesellschaftlichen Engagements - seien es Vertreter*innen der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften in Namibia, Botswana und Südafrika, der Zivilgesellschaft in Deutschland, den Schwarzen Aktivist*innen in den USA oder Wissenschaftler*innen weltweit, die dieses getragen haben. Der Kampf um die Anerkennung des Völkermordes war und ist - das sollte nicht unterschätzt, sondern immer vergegenwärtigt werden, auch wenn es in den vielen aktuellen Kommentaren keine Erwähnung findet - eine transnationale Solidaritätsbewegung, nicht nur aufgrund der geographischen Verteilung der diversen Akteur*innen, der gebildeten Netzwerke und vielfältigen Aktionsformen. Diese Bewegung hat bereits vor vielen Jahren auch die Debatten angestoßen, die heute Politik und Gesellschaft zu einer notwendigen Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zwingen - von Kolonialapologie (Stichwort: «Südwester-Romantik» und Leugnung des Völkermordes) über die Restitution von human remains (Stichwort: «Charité-Eklat 2011») und Kulturgütern (Stichwort: «Witbooi-Bibel und Peitsche») bis hin zur gegenwärtigen sozioökonomischen Situation in Namibia (Stichwort: ungerechte Landverteilung). Alle Stichworte unterstreichen mehr als deutlich die Persistenz und Langfristigkeit des Genozids und seiner Auswirkungen über die vier schrecklichen Jahre hinaus.

Der notwendige Verweis auf diese Bewegung und die Betonung des zivilgesellschaftlichen Drucks ist schlicht dem Umstand der rhetorischen Aneignung durch die Bundesregierung geschuldet. Verlautbarungen und Meinungen befördern den Eindruck, als dass die Bundesregierung den Prozess der Aussöhnung und Aufarbeitung angestoßen und vorangetrieben hätte - und jetzt abschließt. Die Praxis zeigt das Gegenteil: Es waren immer die transnationalen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, welche die Bundesregierung zum Handeln treiben mussten.

Transparenz als Floskel, Ausschluss als Paradigma

Ein Beispiel zur Illustration: Unter dem Eindruck des diplomatischen Eklats und des einsetzenden medialen Echos, als die damalige namibische Parlamentsabgeordnete Ida Hoffmann, die langjährige Aktivistin Esther Muinjangue und Paramount Chief Vekuii Rukoro am 6. Juli 2015 vor dem Tor des Bundespräsidialamtes bei der Übergabe einer Petition brüsk abgewiesen wurden, erfolgte wenige Tage später die Anerkennung des Völkermordes auf der Bundespressekonferenz - einer der wichtigsten Erfolge der transnationalen Bewegung. Der damalige Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, betonte, dass für den früheren Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier ein gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD aus dem Jahr 2012 Gültigkeit habe, nachdem das Vorgehen als «Kriegsverbrechen und Völkermord» zu bewerten ist. Seither galt diese Einschätzung als Meinung der Bundesregierung. Auch wenn damals die allbekannte und bewährte Floskel «aus heutiger Sicht» nicht vorkam, hatte diese Verlautbarung eine andere Unzulänglichkeit. Denn hier wurde die Formulierung «Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord» gewählt, was angesichts der Tatsache, dass damals kein namibischer Staat oder eine namibische Nation existierte, von vielen Gruppen als falsch und eher auf die Tatsache abzielend, die Herero und Nama-Gemeinschaften auszuschließen, zurückgewiesen wurde.

Kurz nach der Bundespressekonferenz erfolgte der Start von Regierungsverhandlungen durch die zwei Sondergesandten Dr. Zed Ngavirue und Ruprecht Polenz. Spätestens hier zeigte sich einer der eklatanten und bis heute nie aufgelösten Widersprüche - man sprach von anzustrebender Versöhnung, führte jedoch intransparente Geheimgespräche. Man sprach von Einbeziehung und schloss gleichzeitig viele Gruppen der Nachfahren vom Prozess aus. Immer wieder forderten Gemeinschaften ihre Einbeziehung und eine breite Berücksichtigung ihrer Positionen. So zum Beispiel Esther Muinjangue, die immer wieder auch die Einbeziehung der Herero aus der Diaspora verlangte.

Die Bundesregierung zog sich auf das bequeme Argument zurück, Regierungsverhandlungen könnten eben nur zwischen Regierungen stattfinden und in die souveränen Geschicke des namibischen Staates dürfe - jetzt mit dem Verweis, man hätte doch aus der Kolonialherrschaft gelernt - nicht eingegriffen werden. Dass mag auch stimmen, jedoch nahm die Bundesregierung nie Anstoß daran, dass regierungsnahe Gruppen in Namibia wie der Ovaherero / Ovambanderu Council for the Dialogue on the 1904 Genocide einbezogen wurden. Es wäre für sie ein zwingendes Gebot gewesen, mit allen Gruppen außerhalb des offiziellen Verhandlungsprozesses in einen Dialog zu treten. Das Verhalten der Bundesregierung trägt mit dazu bei, dass es die angestrebte Versöhnung nicht geben kann. Das Ziel, wie es Außenminister Heiko Maas nennt, nämlich «einen gemeinsamen Weg zu echter Versöhnung im Angedenken der Opfer zu finden», wird durch eigenes Handeln konterkariert. Das Gruppen wie die Ovaherero Traditional Authority und Nama Traditional Leaders Association bereits kurz nach Bekanntwerden eines bevorstehenden Abschlusses gegen das Abkommen protestierten, macht mehr als deutlich, dass das selektive Verhalten der Bundesregierung einer «echten Versöhnung» entgegensteht. Je mehr Details der Vereinbarung öffentlich werden, umso mehr Kritik kommt von weiteren traditionellen Autoritäten, die teilweise sogar am Verhandlungsprozess beteiligt waren. In den gleichen kritischen Kanon steigen jetzt die namibischen Oppositionsparteien ein. All das verdeutlicht, dass Deutschland in Bezug auf Einbeziehung und Transparenz zu wenig Fingerspitzengefühl bewiesen hat.

Cash matters only? Nein, aber ist entscheidend!

Die Intransparenz führte immer wieder zu Kontroversen und Verstimmungen. Als vor wenigen Monaten eine Summe von 10 Millionen Euro Entschädigungssumme durch die Welt geisterte, war verständlicherweise die Resonanz fatal. Spätestens aber in dem Moment hätte jedem Beteiligten klar sein müssen, dass Intransparenz diametral gegen den Aufbau von Vertrauen wirkt und nur Spekulationen Vorschub leistet. Und erst wieder mehrere Tage nach Ankündigung des «Versöhnungsabkommens» werden neue Zahlen bekannt. Die Summe von 1,1 Milliarden Euro nannte zuerst die namibische Zeitung «Namibian». Was sich groß anhört, schmilzt über den anvisierten Zeitraum von 30 Jahre deutlich zusammen und umfasst dieselbe Größenordnung wie die Entwicklungshilfezahlungen seit 1989. Die Summe soll in Vorhaben der Infrastrukturentwicklung, Landreform, Berufsbildung und ähnliche Projekte in die Regionen fließen, in denen die besonders vom Völkermord betroffenen Gruppen leben. Eine Fortsetzung des deutschen Kurses findet sich auch hier: Das Umschiffen von (individuellen) Reparationen - die nicht nur als Wort, sondern als (symbolische) Maßnahme für viele Nachfahren so wichtig sind - hin zu Sonderinitiativen der technischen Entwicklungszusammenarbeit. Nicht umsonst heißt es in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes: «Rechtliche Ansprüche auf Entschädigung lassen sich daraus nicht ableiten.» Die Staatenverantwortlichkeit als völkerrechtliche Verpflichtung wird hiermit abgelehnt.

Noch ist nicht klar, wie über die Projekte entschieden wird. Konstrukte über eine Troika von Vertreter*innen der namibischen und deutschen Regierung und von Opfer-Gemeinschaften tauchen auf. Wenn nicht spätestens hier eine umfangreiche Einbeziehung garantiert wird und den Gemeinschaften Vetorechte zugesprochen werden, liegt auch ein Scheitern dieses Prozesses nah.

Nach einem Bericht des britischen Guardian - die Bundesregierung hat sich dazu bisher nicht verbindlich geäußert - sollen lediglich 50 Millionen Euro in den Aufbau einer Stiftung für die Versöhnung zwischen den beiden Staaten fließen, einschließlich der Förderung kultureller Projekte und von Jugendaustauschprogrammen. Jedoch wäre es ein Zeichen gewesen, flankierend deutlich mehr Gelder für Kultur zur Erinnerung, für Wissenschaft zur Aufarbeitung und für Maßnahmen zur Aussöhnung zur Verfügung zu stellen. Und das nicht nur in Namibia, sondern ebenso in Deutschland. Denn wenn auch richtigerweise die hier verhandelten Gelder nach Namibia gehen, ist «Versöhnung» - auch wenn die Äußerungen von deutschen Politiker*innen es so erscheinen lassen - keine Einbahnstraße oder nur an einem Ort zu erzwingen. Koloniale Amnesie, entweder gekennzeichnet durch Nichtwissen, bewusste Verdrängung oder Bagatellisierung, ist nicht in Namibia, sondern überwiegend in Deutschland präsent.

Abkommen nur als Grundlage sehen

Halbherzige Formulierungen, Ausschluss von Gruppen, Konditionierung von Geldern - das sind nur drei der maßgeblichen Punkte, die dazu beitragen, dass eine Aussöhnung nur auf dem Papier stattfinden wird. Daher ist das Abkommen und «Versöhnung» nur auf einer vermeintlichen Zielgeraden angekommen. Und wenn alle ehrlich sind, liegt jetzt lediglich eine Diskussionsgrundlage vor, auf der aufgebaut werden sollte, statt das Ergebnis bereits als Abschluss zu betrachten. Dann wären der bisherige Prozess und das Abkommen wenigstens nicht umsonst gewesen.