Seit April 2020 müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Es ist ein historisches Verfahren. Eigentlich wäre der Internationale Gerichtshof in Den Haag zuständig gewesen, dem Syrien aber nicht unterstellt ist. Er hätte die Arbeit daher nur aufnehmen können, wenn der UN-Sicherheitsrat zugestimmt hätte, was aber Russland und China durch ihr Veto verhinderten.
Nun wird auf nationaler, in diesem Fall deutscher Ebene verhandelt, weil die Angeklagten als Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Der Hauptangeklagte, Anwar Raslan, war in Syrien ein ranghoher Mitarbeiter des Allgemeinen Geheimdienstes und verantwortlich für das Gefängnis Al-Khatib. Dort sollen systematisch Tausende Menschen gefoltert worden und einige an den Folgen gestorben sein.
17 Syrer*innen hat das Bundeskriminalamt im Zuge der Ermittlungen als Zeug*innen vernommen. Die unabhängige Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt sie in der Nebenklage. Für die syrischen Zeug*innen ist es schwierig, das Erlebte während der verschiedenen Befragungen vorzutragen. Im Gerichtssaal treffen sie schließlich in den Angeklagten auch ihre mutmaßlichen Folterer.
Unser Autor Joud Al-Hassan war im Jahr 2011 selbst in Syrien inhaftiert, 2014 erhielt er politisches Asyl in Berlin. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte er nicht selbst am Gerichtsverfahren teilnehmen, doch viele der Zeug*innen sind seine Freund*innen, die ebenfalls im Exil in Deutschland leben. Nach ihren Aussagen vor Gericht hat Joud Al-Hassan mit ihnen gesprochen, sich von den Situationen erzählen und ihre Gefühle schildern lassen. Für sie alle bedeutet das ein Dilemma: Sie wollen erzählen, was ihnen passiert ist, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Gleichzeitig schmerzt es sie, das, was sie erlebt haben, aber für immer vergessen wollten, erneut wachzurufen. Das hat auch Joud Al-Hassan gespürt, als er mit seinen Freund*innen über die Verhandlung sprach. Für uns hat er den Versuch gewagt, es trotzdem aufzuschreiben.
Der Prozess
Ich stelle mir den Gerichtssaal vor, rufe ihn vor meinem geistigen Auge ab und sehe vier Richterinnen und zwei ehrenamtliche Richter, die den Saal vom Podium an der Stirnseite aus überblicken. Ich sehe die Staatsanwaltschaft, Rechtsanwält*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen. Wegen Covid-19 befinden sich nur 29 Menschen in einem eigentlich für 110 Personen ausgelegten Raum. Hinter einer Glastrennwand sitzen die beiden Angeklagten mit jeweils eigenem*r Dolmetscher*in und Verteidigung.
Ich sehe die Zeug*innen und denke an sie, die Unterdrückten, die sich zum ersten Mal in einem Gerichtssaal befinden, in dem man ihnen zuhört, in einem Land, wo das Gesetz an erster Stelle steht. Sie sind Überlebende, Nebenkläger*innen und Zeug*innen zugleich. Ihnen wird nun endlich die Gelegenheit gegeben, Menschen zu begegnen, die sie in ihrer Sache unterstützen.
Im Saal sitzen die Familien der Vermissten, die Verwandten der Inhaftierten und die Mütter der Getöteten. Ich sehe sie und fühle mich ihnen verbunden, teile ihre Gefühle. Ich bin von Menschen umgeben, die die gleichen Erfahrungen durchlebt haben wie ich.
Patrick Kroker, Rechtsanwalt beim ECCHR, fasst diese Bedeutung, wie er mir später erzählt, in Worte: Es sei der erste Prozess, der von einer unabhängigen Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen leitenden Staatsbediensteten des syrischen Regimes durchgeführt werde und Verbrechen wie außergerichtliche Tötungen, Folter und sexualisierte Gewalt in syrischen Gefängnissen aufzuklären suche. Es sei auch das erste Mal, dass eine solche Fülle an Beweisen vorgelegt werde.
Die syrische Juristin Joumana Seif sagt: «So schmerzhaft es für Zeugen auch ist, sie befinden sich zum ersten Mal vor einem Gericht, das daran interessiert ist, ihre Aussagen zu hören und von den Verbrechen gegen sie zu erfahren.» Anfangs hätten sich viele entmutigte Zeug*innen geweigert auszusagen; mittlerweile äußerten sie jedoch immer häufiger den Wunsch, an dem Verfahren teilzunehmen, weil sie auf diese Weise zur Herstellung von Gerechtigkeit beitragen wollten, erzählt sie mir.
Die Angeklagten
Nach seiner Einreise nach Deutschland erhielt Anwar Raslan in Berlin Asyl. Durch Zufall wurde er dort von einem syrischen Geflüchteten erkannt, der angab, von ihm gefoltert worden zu sein. Raslan wurde im Februar 2019 verhaftet. Auch der zweite Angeklagte, Eyad Al-Gharib, kam als Flüchtling nach Deutschland und lebte untergetaucht in Rheinland-Pfalz.
Anwar Raslan ist 57 Jahre alt und ehemaliger Oberst der Staatssicherheit. Er war der Leiter der Sicherheitsdienststelle des Al-Khatib-Gebiets in Damaskus, bekannt als «Dienststelle 251». Die Bundesanwaltschaft hat Raslan wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in den Monaten zwischen April 2011 und September 2012 angeklagt.
Eyad Al-Gharib ist 44 Jahre alt. Ihm wird vorgeworfen, Raslan bei seinen Verbrechen unterstützt und 30 Demonstrierende im Herbst 2011 an die Al-Khatib-Sicherheitsdienststelle 251 übergeben und anschließend in Folterkeller gebracht zu haben. Gefoltert worden sein soll mittels Schlägen, Tritten, Stromschlägen, sexuellen und psychischen Misshandlungen sowie Drohungen gegenüber den Familien der Inhaftierten.
Die Zeug*innen
Eine der Zeuginnen heißt Ruham, sie möchte hier nur bei ihrem Vornamen genannt werden. Anders als damals, in Al-Khatib, wurde sie dieses Mal von ihrem Anwalt begleitet. Sie hat sich aus freien Stücken auf den Stuhl im Gerichtssaal gesetzt. Ihre Augen waren nicht verbunden, ihre Hände nicht gefesselt.
Ruham erzählt mir von ihrer Furcht, dass sich die Zeit im Gefängnis auf ihr Gedächtnis ausgewirkt haben und manche Erinnerung ihr entfallen sein könnte. Sie sorgt sich auch um ihre eigene emotionale Reaktion darauf, sich all jenes in Erinnerung zurückzurufen, was sie auf ihrer Überlebensreise zu verdrängen versuchte: «Von klein auf sind wir daran gewöhnt, unsere Rechte zu verlieren, keiner stand uns bei. Man hat Angst, selbst wenn man recht hat, denn wer stärker ist, bedroht einen und bedroht das Leben jener, die man liebt. Nach der Befragung war ich eine Zeit lang verloren. Ich wusste nicht, wo ich war und was passiert ist. Alle Erinnerungen kamen zurück, als hätte ich alles gerade erst durchlebt. Gleichzeitig hatte ich das Gefühl, Siegerin zu sein, denn: Er ist heute in Haft, er ist gezwungen, über seine Taten nachzudenken, er kann sich selbst nicht mehr entkommen. Das Wissen um seine Haft gibt mir ein Gefühl des Sieges.»
Ruhams Worte bringen meine eigenen Erinnerungen zurück. Zehn Jahre zurückliegende Erlebnisse strömen durch meinen Körper und meine Sinne, sie brechen hervor. Ich sehe mich mit verbundenen Augen und Handschellen auf einem Verhörstuhl sitzen. Der Vernehmende kreist unaufhörlich fragend um mich herum. Ich verliere das Zeitgefühl. Irgendwann, während der vierten oder fünften Befragung, verliere ich auch mein Gefühl für die Wochentage.
Auch dem Zeugen Luay fällt die Aussage nicht leicht. Mittlerweile sind fünf Monate vergangen, seit er zuletzt in die Gesichter der Angeklagten blickte. Seit seiner Entlassung aus der Haftanstalt in Syrien sind bereits viele Jahre vergangen. Vor Gericht muss er das, was ihm widerfuhr, in Erinnerung rufen und in allen Details schildern – jene Geschichte, mit der er jahrelang zu kämpfen hatte, die er unterdrücken musste, um letztlich überleben zu können.
Mir erzählt Luay: «Es ist schwer, sich zu erinnern. Aber man muss sich vor Gericht ganz genau an alles erinnern. Während der Haft waren meine Augen verbunden und meine Hände und Füße waren gefesselt. Heute ist die Situation anders. Sie sind in einem Käfig, in Handschellen, und ich bin draußen... Ein seltsames, surreales Gefühl.»
Ich höre in mich selbst hinein, denn diesmal ist es keine Erinnerung, die mich überfällt. Vielmehr beschließe ich, bewusst nachzuempfinden, wie schwer es ist, sich zu erinnern und anderen davon zu erzählen: Die Hände werden nach hinten gezogen und fest verbunden. Man hat das Gefühl, dass sie jeden Moment abfallen könnten. Die Augen werden verbunden, man fühlt sich sehr durcheinander. Es ist dunkel und man befindet sich an einem der schrecklichsten Orte der Welt. Man bewegt die Pupillen schnell hin und her, als würde man versuchen zu sehen, was um einen herum passiert: den Raum, das Sicherheitspersonal, den Wärter, den Folterer.
In diesem Prozess geht es nicht zuletzt auch darum, ob die Zeug*innen die beiden Angeklagten als Täter identifizieren können. Doch ich frage mich: Ist es für die Opfer überhaupt möglich, die vermeintlichen Täter in einer Gegenüberstellung zu erkennen? In den Folterkellern konnten viele der inhaftierten Frauen und Männer nichts sehen, ihre Augen waren verbunden. Wie also sollen sie wissen, wer für ihr Schicksal verantwortlich ist? Als die Richterin Luay bittet, die Identität der Angeklagten zu bestätigen, kann er folglich nur zu Protokoll geben: «Ich habe sie während der Vernehmung nicht gesehen, weil meine Augen die ganze Zeit verbunden waren.» So erzählt er es mir ein paar Tage nach seiner Aussage vor Gericht.
Bei der Zeugin Lina Mohammed, die ebenfalls eine ehemalige Al-Khatib-Inhaftierte ist, läuft es anders. Lina und ich sind gut befreundet, und ich bitte sie, mir die Szene vor Gericht genau zu beschreiben: «Die Richterin hat mich gebeten: ‹Unter den Anwesenden zu Ihrer Rechten sitzt Anwar Raslan. Können Sie ihn identifizieren?› Ich habe mich dem Angeklagten zugewandt, mit einem ausgestreckten Arm auf ihn gezeigt, ein bisschen, als würde ich auf ihn zielen. Er lächelte mich sanft an. Sollte das seine schwache Waffe sein, um mich, die Überlebende, an die Macht zu erinnern, die er einst über mich hatte? Ich habe der Richterin gesagt: ‹Anwar Raslan schaute mich an, und alle Details blitzten vor meinem inneren Auge auf. Ja, ich erkenne ihn.›»
Und was ist mit mir? Würde ich meinen Wärter erkennen, falls ich auf ihn träfe? Ich habe seine Hände kennengelernt. Von Zeit zu Zeit schlug er auf meinen Kopf und auf mein Gesicht ein. Einmal konnte ich seinen klobigen Ring spüren, der sich in meinen Schädel grub, als er fest zudrückte. Seine Stimme war sehr nah an meinem Ohr. Meine Augen versuchten, ihn zu sehen, sie versuchen bis heute zu erkennen, wie dieser Mann aussah.
Der Geheimdienstapparat
Anwar Raslan behauptet, er sei desertiert, sei sogar in der Opposition aktiv geworden und habe auf diese Weise vielen Menschen geholfen – auch dabei, aus den Haftanstalten herauszukommen. Er soll ausgesagt haben: «Ich war nur Angestellter eines Regimes, das größer war als ich. Wie eine Hand, die Befehle ausführt. Das allumfassende Geheimdienst-Regime verschlingt jeden. Die Republikanische Garde ist für die Geschehnisse verantwortlich. Mehrmals, insbesondere zur Zeit der Al-Hula-Demonstrationen, habe ich Einwände gegen ihre Handlungen erhoben. Ich habe sogar einige der ohne Haftbefehl Inhaftierten freigelassen. Fortan wurde ich von meinen Vorgesetzten bedroht und aller meiner Zuständigkeiten beraubt. Ich war danach nur noch Protokollschreiber für Verhöre der Ermittler. Ich schrieb einen Bericht zu den Ermittlungen und empfahl die Freilassung friedlicher Demonstranten oder jener, die nicht demonstrierten.»
Der syrische Autor Ammar Al-Maamoun schreibt: «Die Mitarbeiter der Sicherheitsdienststellen verfügen über eine Rhetorik, die im Falle eines Durchsickerns dieser Dokumente sicherstellen sollen, dass keine offiziellen Beweise für systematische Gewalt vorliegen. Diese Schreiben können nur wenige innerhalb der Hierarchie verstehen – so als wäre jedes Dokument zweideutig; es besitzt eine wörtliche Bedeutung und eine verborgene, die nur Hierarchie-Insider verstehen. Folterungen erscheinen somit als verbale Befehle, die nicht zurückverfolgt werden können, denn es gibt keine Dokumentation, lediglich mündliche Anweisungen.»
Laut Al-Maamoun beherrscht der Angeklagte Raslan die Kunst der doppelbödigen Dokumentenführung perfekt. Diese Fähigkeit habe ihm einen spezifischen Umgang mit dem deutschen Gericht ermöglicht. Er spreche ausführlich über die hierarchische Verwaltungsstruktur des syrischen Regimes, aber sobald die Zeugenaussagen ihn belasteten, versuche er, die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen als emotional begründete oder inkohärente Aussagen darzustellen. Er habe Erfahrung mit der Bedeutung von Genauigkeit und verwende in seinen Aussagen häufig Daten und Namen, also Fakten, die – seiner Behauptung nach – die Zeugenaussagen in Widerspruch zum Verlauf der Ereignisse bringen. Er nenne anschließend auch andere Überläufer*innen oder Zeug*innen der syrischen Oppositionsbewegung, die seiner Geschichte Glaubwürdigkeit verleihen sollen.
Den Lauf der Geschichte verändern
Auch heute spüre ich immer noch, wie mein Kopf auf dem Boden aufschlug. Unfähig, mich zu bewegen, erkannte ich an der unteren Kante der Augenbinde nichts außer einem langen Korridor und Füße. Ich erinnere mich, wie ich lange jenseits jeglicher Zeitwahrnehmung in der Kälte stand. Ich hörte Schritte auf mich zukommen und eine Stimme schreien: «Dein Gesicht zur Wand!». Ich wurde an den Haaren hochgezogen, dann packten mich Hände an der Schulter und warfen mich gegen die Wand. Ich hörte das Knacken meiner Nasenknochen. Die Erinnerung ist realer als jedes Dokument, das ich jetzt besitze.
In meinem Kopf suchen meine Augen den Saal nach der Journalistin Luna Watfa ab, die ebenfalls in Al-Khatib inhaftiert war. Sie ist die einzige syrische Journalistin, die alle Sitzungen des Koblenzer Verfahrens dokumentiert. Sie beschreibt mir, wie sie in der vordersten Reihe sitzt, sich Notizen macht und die Zeug*innen, die bis ins kleinste Detail von ihrer Folter berichten, schweigend betrachtet. Sie drücke den Stift fest auf das Papier des Notizbuchs, sagt sie, spanne ihre Schultern an und schreibe – auch, um die Parallelen zu ihrer eigenen Geschichte zu vergessen.
Könnte auch ich heute von dem berichten, was mir passiert ist? Mit jedem*r neuen Zeug*in fragte ich mich, ob ich nun meine Geschichte besser erzählen könnte: «An diesem Tag öffnete man die Zellentür, und ich wurde mit geschlossenen Augen und verbundenen Händen in den Verhörraum gezerrt. Dort erklärten sie mich zum Fremden. Sie sagten mir: ‹Dies ist nicht dein Land. Wenn du willst, schmeißen wir dich an der Grenze raus.› Der Weg zurück in die Zelle war lang, kalt und noch düsterer als sonst. Ich stieß mit gefesselten und verstreuten Körpern zusammen. Ich vernahm die unregelmäßigen Atemzüge derer, die nach ihren Foltersitzungen hinter den Türen ausharrten. Die gleiche Folter, der Tausende friedliche Zivilist*innen und viele meiner Freund*innen ausgesetzt waren.»
Wir müssen die Stille brechen. Mit diesen unbequemen, beschwerlichen und verstörenden Zeugenaussagen können wir den Lauf der Geschichte verändern. Was wäre, wenn alle Zeug*innen schweigen und es vorziehen würden, die grausamen Geschehnisse ihrer Vergangenheit nicht erneut zu durchleben? Eine Zeugenaussage kann einen neuen Weg bahnen, so wie es am 4. Juni 2020 geschah, als der Anwalt Anwar Al-Bunni seine erste Aussage machte. Er brauchte dafür fast sechs Stunden, in denen er die fünf Jahre seiner Inhaftierung bis zur Freilassung im Jahr 2011 und seinen Weg nach Europa beschrieb.
Am 16. September sagte Mazen Darwish aus, Anwalt und Direkter des syrischen Zentrums für Medien und Meinungsfreiheit. Er erzählte von den vier Jahren zwischen 2011 und 2015, die er in Haft verbrachte. Al-Bunni und Darwish arbeiten beide mit dem ECCHR zusammen.
Das Urteil gegen Raslan steht noch aus.
Bei dem Urteil gegen Eyad Al-Gharib am 24. Februar 2021 erklärte die Vorsitzende Richterin, insbesondere die Aussagen von Al-Bunni und Darwish hätten ein eindringliches Bild davon geliefert, wie das Assad-Regime nach den ersten Verhaftungen bei Demonstrationen im März 2011 seinen Umgang mit den Protesten innerhalb kürzester Zeit militarisierte und zunehmend mit tödlicher Gewalt gegen die Zivilbevölkerung vorging.
Was wir erzählen, zählt. Endlich.