Nachricht | Ja zur Vergesellschaftung Vergesellschaftung – und dann?

Ulrike Hamann und Alex Demirović im Gespräch

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Vergesellschaftung heißt nicht, dass die Verantwortung irgendwo landet, sondern dass die Einzelnen kollektive Eigentümer*innen werden.Alex Demirović

Warum wir kollektive Selbstverwaltung erst lernen müssen

Der Volksentscheid von Deutsche Wohnen & Co. enteignen (DWE) wurde deutlich gewonnen. Sollte er tatsächlich umgesetzt werden, wie geht es dann weiter? Wie etwa würden die Wohnungen verwaltet werden?

Alex: Dafür müssten neue Gremien geschaffen werden – auf Häuser- und Quartiersebene, aber auch darüber. Die Mieter*innen müssten wirklich einbezogen werden und sich mit Fragen beschäftigen, die bisher kaum eine Rolle spielen, etwa, wie die Häuser gepflegt werden sollen? Was ist mit den Grünanlagen, wer kümmert sich darum? Dafür gilt es, geeignete Verfahren zu finden, was gar nicht so einfach ist, denn damit gibt es ja kaum Erfahrungen. Jenseits der Mieter*innenbeteiligung geht es aber auch um die Verbindung zum Rest der Gesellschaft: Können etwa Mittel für den Bau weiterer Wohnungen erwirtschaftet werden? Wie wird darüber entschieden, wer die Gewerberäume nutzen darf? Wenn Hunderttausende Wohnungen vergesellschaftet werden, kann es nicht darum gehen, eine «Insel der Privilegierten» zu schaffen.

Dieses Gespräch erscheint in der LuXemburg-Ausgabe 1-2022 «Besitz Ergreifen».

Ulrike: Ich halte es für wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass Vergesellschaftung nicht einfach Verstaatlichung heißt. Wir müssen uns über die Organisationsform, in die diese Wohnungen dann überführt werden sollen, Gedanken machen. Im Moment steht von der Initiative die Vorstellung im Raum, eine Anstalt öffentlichen Rechts zu gründen und mit dieser die Wohnungen zu verwalten. Das wäre dann je nach Ausgestaltung eher eine Verstaatlichung. Wir können aber auch überlegen, ob eine Stiftung öffentlichen Rechts vielleicht die angemessenere Option wäre oder was wir aus dem Genossenschaftsgesetz übernehmen können. In dem Zusammenhang kann sich ein Blick über die Grenzen der Republik oder in die Geschichte lohnen, um Anhaltspunkte zu finden (vgl. Buckmiller in der aktuellen Luxemburg).

Was lässt sich aus den Versuchen lernen, bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieter*innenmitbestimmung zu stärken?

Ulrike: Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind der Rechtsform nach derzeit als Aktienunternehmen oder GmbHs organisiert. Das hat Auswirkungen auf die Steuerungsmöglichkeiten des Senats, denn dieser kann auf das Alltagsgeschäft gar keinen direkten Einfluss nehmen. Außerdem sind dadurch die Grenzen der Mitbestimmung sehr eng gezogen. Das haben wir in der letzten Legislatur schmerzhaft erfahren müssen.

Inwiefern?

Ulrike: Bei der letzten Gesetzesnovelle des Wohnraumversorgungsgesetzes[1] gab es Streit um die Rolle der Mieterbeiräte. Diese sind anders als die Mieterräte, die auf Unternehmensebene agieren, ehrenamtlich auf Quartiersebene tätig. Sie vertreten die Interessen von Mieter*innen gegenüber den Unternehmen und werden in Beständen ab 300 Wohnungen gewählt, teilweise vertreten sie aber auch Mieter*innen von 2 500 Wohnungen und mehr. Bei dem Streit ging es darum, ob die Mieterbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz unter dem Begriff Mietermitbestimmung auftauchen sollen. Die Unternehmen argumentierten, Mitbestimmung sei nicht mit dem Aktien- oder GmbH-Gesetz vereinbar, lediglich im Betriebsverfassungsgesetz verankert und beziehe sich somit nur auf die Mitbestimmung von Beschäftigten. Die Verantwortung für ein Unternehmen dürfe nicht an Ehrenamtliche übertragen werden. Eine juristische Stellungnahme aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen folgte dieser Auffassung. Daran ist die Novelle des Gesetzes vorerst gescheitert. Sowohl die Mieterräte als auch die Mieterbeiräte waren darüber sehr unglücklich. Um diese engen Grenzen der politischen Steuerung und Mitbestimmung zu überwinden, wollten die Initiator*innen des Mietenvolksentscheids die landeseigenen Wohnungsunternehmen ja in Anstalten öffentlichen Rechts umwandeln.

Alex: Bei einer Anstalt öffentlichen Rechts wären die Mieter*innen in den relevanten Entscheidungsgremien vertreten, allerdings neben vielen anderen wie den Kirchen, den Parteien, Fußballvereinen oder Kindergärten.

Ulrike: Genau, und das würde dann tatsächlich die Gesellschaft abbilden. Denn das ist gar nicht so einfach. DWE stellt bisher sehr stark die Mieter*innenmitbestimmung ins Zentrum. Andere gesellschaftliche Gruppen spielen eher eine Nebenrolle. Aber dann wäre es kaum anders als in einer Genossenschaft, in der zunächst die Interessen von Bestandsmieter*innen berücksichtigt werden. Und man bekommt ähnliche Zielkonflikte wie bei Genossenschaften: Investiert man bei Überschüssen in Neubau oder nutzt man sie, um die Mieten zu senken? Solche Fragen müssen wir uns stellen.

Ulrike Hamann ist Kulturwissenschaftlerin und hat lange an der Humboldt-Universität zu Berlin zu Fragen von Migration, Flucht, Wohnen und Sozialem Zusammenhalt geforscht. Seit zehn Jahren ist sie in der Mietenbewegung aktiv, hat die Initiative Kotti & Co. mitgegründet und den Berliner Mietenvolksentscheid mit initiiert. Seit 2020 ist sie Vorstandsmitglied der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) ­– Anstalt öffentlichen Rechts.

Alex Demirović ist Philosoph und Sozialwissenschaftler. Er lehrte unter anderem an den Universitäten in Frankfurt am Main und Berlin, ist im Vorstand der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Fellow am Institut für Gesellschaftsanalyse und Gründungsmitglied dieser Zeitschrift.

Wo ließe sich da anknüpfen?

Ulrike: Wir haben gesehen, wie wichtig die juristische Konstruktion der Organisation des Eigentums für diese weiteren Fragen sein kann. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass das jugoslawische Modell hier interessant war. Wohnraum wurde dort nicht als Ware betrachtet, sondern es gab ein Recht auf Wohnen. Außerdem kannte dieses Modell tatsächlich gesellschaftliches Eigentum an Wohnraum und nicht nur staatliches.

Das Kapital der Betriebe wurde von den Belegschaften als Investitionsfonds verwaltet. Und aus den Betrieben heraus entstanden Baubrigaden, die Wohnungen für die Belegschaften errichteten und damit vergesellschaftetes Wohneigentum schufen. Solche Elemente einer nicht-kapitalistischen Rechtsform und die Idee eines Investitionsfonds, über den in einem Kreis entschieden wird, der die Gesellschaft abbildet – das scheinen mir ganz wichtige Aspekte zu sein. Die Verwaltung der Investitionen könnte auf kommunaler Ebene, also in Berlin auf Bezirksebene, passieren oder eben in Gremien, die die Stadtgesellschaft anders abbilden.

Alex: Dein Hinweis auf Jugoslawien ist interessant, aber wir können dieses Modell nicht einfach übertragen. Denn es gibt gute Gründe dafür, Wohnraumversorgung nicht an den Arbeitsplatz zu knüpfen. Auch hierzulande wurde ja immer wieder damit experimentiert, die Lohnabhängigen in betriebseigene Wohnungen zu bringen. Beispiele sind die Eisenbahner- oder Postwohnungen. Das bedeutet aber auch: Wenn die Menschen streiken oder aufmucken, hängt auch ihre Wohnung und damit ihre ganze Existenz mit daran.

Ulrike: Ja, das stimmt, aber die Entscheidung, was mit den Wohnungen passiert, kann weder nur von denen getroffen werden, die darin leben, noch von einem privaten Unternehmer und auch nicht einfach vom Staat. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt, wenn wir ernsthaft über Vergesellschaftung nachdenken. Es braucht andere Gremien, und die müssen wir neu entwickeln, weil das die bestehenden Formen nicht hergeben.

Alex: In diesen Gremien müsste etwa entschieden werden, ob Mieten gesenkt oder Überschüsse erzielt werden, die zum Beispiel in eine energetische Sanierung gesteckt werden. Hier kommen also auch ganz andere Fragen wie der Klimaschutz mit rein.

Ulrike: Ja, das Problem besteht jetzt schon: Die Wohnungsbestände sollen bis 2030 klimaneutral sein. Dabei entstehen schnell Zielkonflikte: Einerseits wollen wir die Partizipation der Mieter*innen bei Modernisierungsmaßnahmen und andererseits möchten wir die Klimaziele erreichen. Das passt nicht immer zusammen.

Alex: Solche Diskussionen wären auch in einer anderen Richtung denkbar, nach dem Motto «Warum sollen von unseren Mieten jetzt Wohnungen für Geflüchtete gebaut werden?» Wir haben es mit einem Spannungsverhältnis zu tun. Die Mieter*innen müssen einerseits verstehen: Das ist meine Wohnung, ich bin mitverantwortlich und bringe mich auch bei Reparaturen ein. Andererseits müssen sie auch die Fähigkeit entwickeln, übergeordnete Fragen und Gesichtspunkte mit einzubeziehen.

Die Leute sollen sich bei Reparaturen einbringen? Machen das in Zukunft nicht mehr Handwerker*innen?

Alex: In den vergesellschafteten Beständen würden ja auch Handwerker*innen wohnen. Interessant wäre es ja, zu überlegen, wie man sie einbeziehen kann? Und ob sie ihre Kompetenzen auch weitergeben können: also Wasserleitungen reparieren, einen Riss im Treppenhaus beseitigen, den Hof säubern, den Garten oder den Kinderspielplatz pflegen? Leute müssen bereit sein, sich als Teil eines gemeinsamen Prozesses zu verstehen. Mich beschäftigt die Frage, wie dieses Gefühl der Verantwortung für das Eigene oder eben das Gemeinsame entsteht. Vergesellschaftung heißt ja nicht, dass die Verantwortung irgendwo landet, sondern dass die Einzelnen kollektive Eigentümer werden. Das heißt auch, ein Gefühl dafür zu bekommen, dass sie zuständig sind. Unter Umständen muss es auch die Möglichkeit geben, zu sagen, mit diesen Leuten hier will ich nicht mehr weiter wohnen – ohne dass ich deswegen benachteiligt werde und keinen Wohnraum mehr finde. Das sind alles Fragen, die sich für mich mit der Perspektive der Sozialisierung verbinden. Sie müssen nicht alle mit einem Mal beantwortet werden, aber sie stellen sich dann ganz anders als jetzt.

Ulrike: Insgesamt ist das doch die Herausforderung: Wie schaffst du es, dass möglichst viele Verantwortung für das gemeinsame Projekt des Wohnens und darüber hinaus für das der Wohnraumversorgung übernehmen? Du brauchst ein Bewusstsein für beides. Das hat auch das Projekt «Rekommunalisierung Plus» am Kottbusser Tor gezeigt.[2] Da haben wir gesehen, dass es auf lokaler Ebene erst eine Bereitschaft gibt, wirklich Zeit zu investieren und Verantwortung zu übernehmen, wenn es real etwas zu gestalten und zu entscheiden gibt (vgl. Willim 2019). Und da kommen wir auch wieder auf das jugoslawische Modell zurück. Dort hat die dezentrale Verwaltung zumindest eine Zeit lang funktioniert.

Und trotzdem bleibt das Problem drohender Überforderung. Ein Teil der Leute würde sicherlich mehr Zeit investieren, wenn sie mehr entscheiden könnten. Aber die anderen wären vermutlich froh, mit «dem ganzen Scheiß» nichts zu tun zu haben.

Alex: Viele müssen erwerbstätig sein, können sich also gar nicht so sehr damit beschäftigen, wie man solche Prozesse organisiert. Es bräuchte eigentlich eine Folgeforderung wie Arbeitszeitverkürzung, die die Menschen erst in die Lage versetzt, sich angemessen um das neue Gemeineigentum zu kümmern. Insgesamt bin ich der Meinung, dass solche Tätigkeiten wie ein Beitrag zur gesellschaftlichen Arbeit betrachtet werden sollten, also eigentlich auch vergütet oder eben über Arbeitszeitkonten honoriert werden müssten.

Ulrike: Wir haben diese Frage mit den Mieterbeiräten und Mieterräten diskutiert. Mieterräte arbeiten anders als Mieterbeiräte, nicht auf Quartiers-, sondern auf Unternehmensebene. Sie werden gewählt und haben ein Mitglied im Aufsichtsrat des Unternehmens. Es ging um die Frage, ob sie nicht eigentlich auch bei den Mieterbeiräten im Quartier verankert sein müssten, also ob es nicht eine Art Legitimationspflicht vor Ort geben müsste, um diese Interessen einzubeziehen. Das wurde genau mit der Begründung abgelehnt, dass die Mieterräte gesagt haben: Ich kann mich vielleicht in einem Gremium engagieren, aber nicht in zweien. Auch diese Fragen werden im Rahmen einer Vergesellschaftung wieder zu stellen sein.

Alex: Ja, das schaffen die Leute nicht. Man kann ganz nüchtern davon ausgehen, dass sich überhaupt nur ein kleiner Teil der Leute aktiv beteiligen wird – die, die sich dafür interessieren oder es für wichtig halten. Das führt dann potenziell zu neuen Konflikten. Dann braucht es neue Kontrollmechanismen, damit das nicht zu Willkür oder zu Privilegien in den Häusern oder auf Quartiersebene führt. 

Ulrike: Ich denke, wir sollten die Frage der Mitbestimmung und die der Verwaltung getrennt diskutieren. Konkret bedeutet das: Wird lokal, auf Kiezebene, auf Bezirksebene oder auf Unternehmensebene entschieden, welche Handwerker*innen bestellt werden?

Oder: Nach welchen Kriterien verläuft die Wohnungsvergabe?

Ulrike: Ja, da hat man sehr schnell die Situation wie häufig in Genossenschaften, dass in einem Haus etwa gesagt wird, wir wollen, dass jetzt unsere Kinder hier eine Wohnung bekommen. Demgegenüber haben wir in den landeseigenen Wohnungsunternehmen bestimmte politisch festgelegte Quoten, etwa eine Wiedervermietungsquote von 63 Prozent an Menschen mit geringem Einkommen, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Dort wohnen aber Leute, die vielleicht sagen: Naja, grundsätzlich ist das schon in Ordnung, aber wir wollen jetzt eine befreundete Familie hier ins Haus reinbringen. Oder es gibt das Problem, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch ausgeschlossen werden, wenn man Belegungen vor Ort diskutieren bzw. entscheiden lässt. Es muss einen Ort geben, wo solche Aushandlungsprozesse politisch geführt und Kriterien gemeinsam festgelegt werden. Komplizierter wird es noch, wenn wir den Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Vergabe einlösen wollen. Das erfordert ein transparentes Vergabeverfahren ohne Ansehen der Person auf Unternehmensebene.

Alex: Das ist auch ein Unterschied zum jugoslawischen Modell oder zu den Betriebswohnungen, bei denen du eine recht homogene Bewohnerstruktur hattest. Dort waren es einfach die Kolleg*innen mit ihren Familien. Dadurch hattest du eine klare Vorentscheidung.

Ulrike: Vorgaben zur Vermietung musst du auf einer zentralen Ebene klären, vielleicht nicht berlinweit, aber in bezirklichen Einheiten. In Friedrichshain-Kreuzberg beispielsweise gibt es kaum noch erschwingliche Wohnungen. Dort müsstest du eine Quote von 100 Prozent WBS bei Wiedervermietung einführen. Das hieße dann aber auch, dass Familien, die umziehen wollen, aber deren Einkommen im Laufe der Zeit die WBS-Grenzen übersteigt, vielleicht keine Wohnung mehr in ihrer Nachbarschaft finden. Schon sind wir wieder in einem Dilemma.

Alex: Bei der Vergabe gibt es noch einen weiteren interessanten Punkt: Willst du bestimmte migrantische Netzwerke unterstützen? Sicher gäbe es dann ganz schnell eine Diskussion um Segregation und die richtige ethnische und kulturelle Mischung in den Nachbarschaften. Andererseits sind das teils sehr wichtige Hilfsnetzwerke, die man nicht künstlich zerstören sollte. Um solche Gesichtspunkte kümmert sich die Gesellschaft aktuell kaum.

Ulrike: Ja, solche Diskussionen führen die Wohnungsunternehmen: Sie sagen, »Wir wollen eine niedrigere WBS-Quote, denn wir wollen ›stabile Quartiere‹, als würden Menschen mit hohem Einkommen die Quartiere «stabilisieren» und andersherum. Gleichzeitig brauchen Menschen mit geringem Einkommen vor allem die landeseigenen Wohnungen. Das sind gesellschaftliche Auseinandersetzungen, die auch Einfluss auf die Zukunft unserer Städte und unser soziales Zusammenleben haben, und deshalb ist es wichtig, daran mehr Perspektiven zu beteiligen als die von Unternehmensleitungen und Verwaltungen.

Alex: Das ist ein wesentlicher Aspekt von neuer Demokratie. Wir sind es nicht gewohnt, Wohnungsfragen, Belegungsfragen, Verwaltungsfragen als Teil eines alltäglichen demokratischen Entscheidungsprozesses zu begreifen. Du hast gleich zu Beginn gesagt, es reicht nicht, Sozialisierung zu sagen, sondern es geht um die Frage, was sich daraus ergibt. Das ist eben nicht nur ein Rechtsproblem, sondern auch ein sehr weitreichendes Demokratieproblem, weil es ein ganz anderes Verständnis von Demokratie beinhaltet.

Ulrike: Alle diese Fragen werden uns begleiten ... Es wäre toll, wenn die Leute sich solchen Fragen gegenüber stärker öffnen und sich mehr für dieses gesellschaftliche Eigentum interessieren würden. Nur so können wir zu einer neuen gemeinsamen Verantwortung für eine demokratische und soziale Wohnraumversorgung kommen.

Das Gespräch führte Moritz Warnke.


[1] Das Wohnraumversorgungsgesetz ist Ergebnis des Mietenvolksentscheids von 2016. Es regelt die soziale Ausrichtung der Landeswohnungsunternehmen und schrieb die Einführung von unternehmensweiten Mieterräten, also Interessensvertretungen der Mieter*innen auf Unternehmensebene, vor. Sie haben einen Sitz im Aufsichtsrat.

[2] Das Modellprojekt hat die Forderungen der Mieter*inneninitiative Kotti & Co. aufgenommen, nach denen die Rekommunalisierung der Sozialwohnungen  mit stärkeren Mitbestimmungsrechten verbunden werden sollte. In den begleitenden Studien wurde die Beteiligungsbereitschaft der Mieter*innen evaluiert und mit unterschiedlichen, für verschiedene Bevölkerungsgruppen konzipierten Formaten experimentiert. Zu den Ergebnissen der Studienphasen.

Literatur

Willim, Jannis, 2019: Kommunal und selbstverwaltet. Modellprojekt am Kottbusser Tor.