Nachricht | Jugendbildung Ein aggressiver Polizeieinsatz zu viel

Das Jugendbildungsnetzwerk bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung solidarisiert sich mit dem Bündnis «Dresden nazifrei» und dem Roten Baum e.V.

Die gewaltsame und rechtswidrige Stürmung des „Haus der Begegnung“ in Dresden und des Jugendhauses des Jugendvereins „Roter Baum“ e.V. durch das LKA Sachsen am 19.02.2011 ist ein Hinweis darauf, dass gezielt die Strukturen eines gegen Menschenfeindlichkeit agierenden Bündnisses im Visier staatlichen Zugriffs sind. Es ist ein Bündnis betroffen, das eine gemeinsame Klammer im Protest und seiner Umsetzung gefunden hat und erfolgreich gegen Neonazismus aktiv werden konnte. Dieser gewachsene Zusammenhang ist nun staatlicher und politischer Repression ausgesetzt, wie auch das Vorgehen der CDU-Stadtratsfraktion in Dresden zeigt.

Skandalös werden die polizeilichen Maßnahmen, wenn man sie im Lichte des staatlichen Vorgehens an anderen Orten sozialer und politischer Protestbewegungen (Stuttgart, Wendland, Lubmin) betrachtet. Dresden erscheint als nur ein Vorfall in einer Reihe von Ereignissen, bei denen oppositionell agierende, kritisch engagierte Kräfte in der Bevölkerung massiv kriminalisiert, diffamiert sowie in ihren Grundrechten missachtet und verletzt werden.“ meint Marit Baarck, Koordinatorin des Jugendbildungsnetzwerkes.

Der Rote Baum e.V. ist Träger im Jugendbildungsnetzwerk, arbeitet als Jugendeinrichtung und in der politischen Bildungsarbeit. Dass sich die CDU-Stadtratsfraktion die Situation als Rufmordkampagne zu eigen macht und die anerkannte Arbeit des Vereins zerstören will, ist nicht hinnehmbar.

Als Jugendbildungsnetzwerk solidarisieren wir uns mit den betroffenen Menschen, dem Roten Baum e.V. und dem Bündnis 'Dresden nazifrei' und unterstützen ihre Kritik und ihren Protest. Wir fordern neue Formen der demokratischen Kontrolle polizeilicher Maßnahmen zum Schutze der Menschen- und Grundrechte sowie von friedlichen Protesten und zivilem Ungehorsam. Aggressives, unverhältnismäßiges und rechtswidriges Handeln staatlicher Vollzugsorgane muss aber auch persönliche und politische Konsequenzen haben. Polizeiliche Maßnahmen dürfen nicht der demokratische Kontrolle und grundrechtlichen Voraussetzungen entgleiten.

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