Nachricht | Stadt / Kommune / Region - Sozialökologischer Umbau - Wärmewende Was ist kommunale Wärmeplanung?

Einführung in die Kerninhalte des Wärmeplanungsgesetzes

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Autor

Uwe Witt,

Zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (auch «Heizungsgesetz») wurde im Oktober 2023 das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Hier ein kurzer Überblick, um was es bei der kommunalen Wärmeplanung geht.
 

Kerninhalte des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind die Dekarbonisierungs-Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung sowie die Pflicht und die Vorgaben zur Durchführung der Wärmeplanung in den Kommunen. Dazu enthält es Regeln für die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet. Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung sind die unterschiedlichen «voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete». Das sind erstens Wärmenetzgebiete, also Gebiete, die zentral über Wärmnetze (Nah- oder Fernwärmenetze) versorgt werden sollen, zweitens Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung (etwa über hauseigene dezentrale Wärmepumpen), drittens Wasserstoffnetzgebiete in denen eine Wärmeversorgung über ein Wasserstoffnetz sichergestellt werden soll, das in den Gebäuden Brennstoffzellenheizungen oder Wasserstoffbrennkessel ermöglichen könnte (was wohl eine teure Illusion sein wird) und viertens in Prüfgebiete. Bei Letzteren liegen laut Gesetz noch zu wenig Informationen über die Umstände vor, um sie vorgenannten Gebieten zuordnen zu können beziehungsweise soll ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher auf andere Art mit Wärme versorgt werden, etwa leitungsgebunden durch «grünes Methan» (was noch weniger wahrscheinlich ist als grüner Wasserstoff).

Uwe Witt ist Referent für sozial-ökologische Transformation der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Im WPG werden ferner die Anforderungen an Wärmenetze und deren Betreiber definiert. Für neue Wärmenetze gilt adäquat zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sofort ein 65-Prozent-Anteil an Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme (auch begrenzt Biomasse). Bestehende Wärmenetze müssen diesen Anteil in der Regel bis 2030 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 80 Prozent erhöhen. Die vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen ist bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Gerade das 2030-Ziel gilt als zu wenig ambitioniert, auch vor dem Hintergrund, dass nach Paragraph 2 WPG die gesamte leitungsgebundene Wärmeversorgung bis zu diesem Zeitpunkt zur Hälfte dekarbonisiert sein soll. Ferner sind nach dem WPG Netzbetreiber bis Ende 2026 verpflichtet, Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungspläne zu erstellen.

Die kommunale Wärmeplanung muss nach dem Gesetz für Gemeinden ab 100.000 Einwohner*innen bis Juli 2026 und für Gemeinden bis 100.000 Einwohner*innen bis Juli 2028 abgeschlossen werden. Das geschieht in Korrespondenz mit den Vorgaben des Heizungsgesetzes, denn ab diesen Zeitpunkten greifen erst die Vorgaben der GEG. Die kommunale Wärmeplanung besteht nach dem Gesetz aus vier Phasen:

  1. Bestandsanalyse: Georeferenzierte Darstellung von Wärmebedarf und -verbrauch, Wärme- und Kälteinfrastruktur
  2. Potenzialanalyse: Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und Potenzialen für Erneuerbare Energien und Abwärme
  3. Szenarioentwicklung: Entwicklung eines räumlich dargestellten Szenarios mit Eignungsgebieten für zentrale und dezentrale Lösungen (Zonierung)
  4. Wärmewende-Strategie: Erstellung eines Wärmeplans mit Maßnahmenkatalog

Der Bund unterstützt die Gemeinde bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Für Abgeordnete in Kommunalparlamenten und Trägern öffentlicher Belange empfiehlt es sich, diese kommunale Wärmeplanung nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv mitzugestalten. Obgleich das Ergebnis formalrechtlich zunächst weder für die Betreiber von Wärmeerzeugern oder Wärmenetzen, noch für Gebäudeeigentümer verbindlich in dem Sinne ist, dass anderweitige Lösungen als im jeweiligen Wärmeplan ausgewiesen, nicht umgesetzt werden dürften, werden die Pläne eine starke Orientierung geben.

Eine höhere Verbindlichkeit darüber hinaus ließe sich im Falle von Wärmenetzen mittels kommunal durch Satzung festzusetzender Anschluss- und Benutzungszwänge (ABZ) herstellen. Diese könnten aber Konflikte insbesondere mit jenen Eigentümern schaffen, die sich schon vor Fertigstellung der Wärmeplanung für eine dezentrale GEG-konforme Heizung entschieden haben oder eine solche für die Zukunft für besser oder preiswerter halten. Hier sollten gute Planung, transparente Kommunikation und sinnvolle Ausnahme- und Härtefallregelung entschärfend wirken, sofern auf den ABZ zurückgegriffen wird.

Die Daten, die von der Kommune für die Wärmeplanung zu erheben sind, könnten auch für die Klima- und Mieter*innen-Initiativen Hinweise darauf geben, wie der energetische Zustand der Gebäude ist, welche Sanierungen in der Nachbarschaft anstehen, und welche Wärmeversorgungs-Optionen in Frage kommen. Die Informationen könnten Konzepten nützlich sein, die die Wärmewende nicht nur technisch begreifen, sondern als Werkzeug, klimagerechte Nachbarschaften zu organisieren. Hier geht es nicht nur darum, Mieter*innen vor Willkür und hohen Kosten zu schützen, sondern auch darum, Klimaschutzmaßnahmen mit einer Verbesserung des ökologischen und sozialen Umfelds im Quartier zu verbinden. Kommunale Verantwortungsträger*innen sollten darum darauf hinwirken, den Prozess der kommunalen Wärmeplanung so transparent und partizipativ wie möglich zu gestalten.

In der Regel wird die Kommune Träger der kommunalen Wärmeplanung sein. Gleichzeitig sind in den für die Technologieumstellung im Wärmebereich kritischen Geschäftsfeldern ein Großteil der Unternehmen Stadtwerke, was für den Prozess von Vorteil sein wird. Denn, wenn die Kommune über ihre Unternehmen in der Gas-, Strom- und Fernwärmewirtschaft aktiv ist, kann sie beispielsweise ihre Stadtwerke beauftragen, die Kommunale Wärmeplanung zu steuern. Politik und Verwaltungen haben hier kompetente Partner, innovative und sozialverträgliche Konzepte müssen nicht permanent gegen den Widerstand rein privatwirtschaftlicher Akteure durchgesetzt werden.

Nützliche Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden sich auch auf den Fach-Webseiten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmeplanung (KKW) in Halle, der Deutschen Energieagentur (dena) oder der Bundesregierung. Das Öko-Institut hat gerade einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung in einer Langversion und einer Kompaktversion erstellt.