In den letzten Jahren ist die Zahl der Lieferdienste geradezu explodiert. In Berlin beschäftigt die Branche inzwischen Tausende Migrant*innen aus Südasien. Über deren Lebens- und Arbeitsbedingungen sprach Nadja Dorschner, Rosa-Luxemburg-Stiftung, mit dem Anwalt Aju John.
Aju Ghevarghese John ist Anwalt, Forscher, Aktivist sowie Gastgeber und Produzent des Podcasts Delivery Charge.
Nadja Dorschner: Seit einigen Jahren arbeiten immer mehr Menschen aus Südasien bei Berliner Lieferdiensten. Du hast diesen Sektor intensiv erforscht. Warum sind mittlerweile so viele Südasiat*innen in diesem Bereich tätig?
Aju Ghevarghese John: Es gibt hier eine Reihe von Faktoren. Ein Hauptgrund ist, dass immer mehr Inder*innen nach Deutschland kommen, um hier zu studieren. Südasiat*innen kommen zwar auf verschiedenen Wegen nach Deutschland und haben einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus, doch bei einem Großteil derer, die heute in Berlin für Lieferplattformen arbeiten, handelt es sich um verschuldete männliche Auslandsstudenten aus Indien, die dauerhaft in einem westlichen Land leben wollen. Inder*innen stellen heute die größte Gruppe internationaler Studierender an deutschen Universitäten. Ihre Anzahl hat sich zuletzt binnen fünf Jahren verdoppelt und belief sich im Wintersemester 2022/2023 auf 43.000 Personen, was einen Anstieg um 26 Prozent allein im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Mehr als 70 Prozent von ihnen sind männlich, über 60 Prozent sind in Ingenieurstudiengänge eingeschrieben.
Wie ist dieser rasante Anstieg zu erklären?
Der Zuwachs ausländischer Studierender hängt damit zusammen, dass Universitäten angesichts der Sparpolitik weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Internationale Studierende zahlen hohe Gebühren und sind somit eine willkommene Einnahmequelle. Viele Universitäten sind inzwischen auf internationale Student*innen angewiesen, die ihrerseits wollen, dass sich ihre Investition in Bildung auszahlt, auch bezüglich ihrer Aussichten auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Indien gehört zu den wichtigsten Herkunftsländern von Auslandsstudent*innen. Deutschland ist ein beliebtes Zielland, da das Einwanderungsrecht eine sogenannte «Two-Step-Migration» vorsieht. Dabei werden Auslandsstudent*innen mit dem Ziel angeworben, sie später als qualifizierte Arbeitskräfte im Land zu halten.
Für Studierende ist die Bleibeperspektive nach ihrem Hochschulabschluss ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Ziellandes. Um diese Hoffnung herum ist eine ganze Industrie entstanden. Zu nennen sind hier unter anderem Bildungsagenturen und -berater*innen, Personalvermittler*innen und Geldverleiher*innen. Diese Menschen kümmern sich um sämtliche Belange der ausländischen Studierenden – und hier treten zunehmend auch Akteure der Plattformökonomie wie die Lieferdienste auf den Plan.
Was macht die Plattformökonomie so attraktiv für indische Studierende?
Die Frage ist zunächst einmal, ob die Lieferplattformen Studierende anziehen oder ob es sich nicht umgekehrt verhält. Die Soziologin Barbara Orth hat kürzlich gezeigt, dass entsprechende Unternehmen in Berlin in hohem Maße auf bestimmte migrantische Bevölkerungsgruppen mit einem besonderen Visa- und Aufenthaltsstatus zurückgreifen, etwa Studenten- oder Working-Holiday-Visa. In beiden Fällen handelt es sich oft um Migrant*innen, die im Vergleich zu Personen mit einem regulären Arbeitsvisum über ein geringeres Einkommen und geringere Deutschkenntnisse verfügen und sich häufig in prekären Anstellungsverhältnissen wiederfinden.
Die Plattformen senken ihre Zugangsbarrieren, bieten den Student*innen rasch nach ihrer Ankunft Erwerbsmöglichkeiten und erscheinen den Menschen, die ins Land kommen wollen, als zuverlässige Einkommensquelle. All das macht diese Unternehmen zu einem integralen Bestandteil bestehender «Infrastrukturen der Migration». Man kann also sagen, dass Lieferplattformen Auslandsstudent*innen zwar einen Zugang zum Arbeitsmarkt bieten, sie dabei jedoch in Segmente lenken, die kaum Aufstiegschancen bieten.
Viele Lieferkurier*innen studieren nicht an öffentlichen, sondern an neu gegründeten privaten Universitäten, die jährlich über 12.000 Euro Gebühren kosten. Viele indische Studierende finanzieren ihre Ausbildung an solchen Einrichtungen über Kredite. Auslandsstudent*innen sind verschuldet, zudem durch Visabestimmungen eingeschränkt und stellen somit eine wichtige Quelle niedrig entlohnter Arbeitskraft dar. Sie sind bereit, die Bedingungen im Niedriglohnsektor temporär zu akzeptieren, um eines Tages wirtschaftlichen Erfolg im hochqualifizierten Segment des Arbeitsmarkts erzielen zu können.
Wie ist der Lieferdienstsektor in Berlin strukturiert?
Allgemein greifen die Plattformen auf Subunternehmen, Taktiken des «Union Busting» und migrantische Arbeitskräfte zurück, um Arbeitsrechte zu unterlaufen, etwa das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und Mitbestimmung. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen auch von Plattform zu Plattform. Flink unterhält enge Beziehungen zum deutschen Supermarktriesen REWE und ist hierzulande mittlerweile die einzige Plattform, die den Markt für Lebensmittellieferungen bedient. Gorillas wurde vom türkischen Unternehmen Getir aufgekauft und anschließend geschlossen.
Sowohl Flink als auch Lieferando, die Marke, unter der das niederländische Unternehmen Just Eat Takeaway in Deutschland operiert, schließen mit Lieferbot*innen Arbeitsverträge für ihre App-basierte Tätigkeit ab. Da diese Plattformen ein monatliches Einkommen garantieren, zögern viele, hier von «Gig-Work» zu sprechen. Die Plattform Lieferando, die Essen von Restaurants nach Hause liefert, beschäftigt ihre Fahrer*innen jedoch auch indirekt über Personaldienstleister wie Young Capital. Wenn sie dort unter Vertrag stehen, haben die Fahrer*innen gegenüber Lieferando keine rechtlichen Ansprüche.
Zwei weitere bekannte Unternehmen sind Wolt und Uber Eats. Meines Wissens beschäftigt keines von beiden seine Fahrer*innen auf Grundlage von Arbeitsverträgen. Die Beauftragung erfolgt auf verschiedenen Wegen, auch hier spielen Personaldienstleister gelegentlich eine Rolle. Weit verbreitet und von beiden Plattformen stillschweigend geduldet ist auch die Praxis der «Accountvermietung», bei der Lieferbot*innen Accounts auf der App von Dritten mieten – der monatliche Preis liegt derzeit bei etwa 200 Euro –, von denen sie nach erbrachter Leistung bar ausgezahlt werden.
Einige kommen auch durch Arbeitsvermittler*innen an Jobs, die eine Gruppe von Arbeiter*innen managen und bar auszahlen, wobei sie ihnen manchmal bereits zuvor Geld für den Zugang zur Plattform abgeknöpft haben. Dies erinnert an das italienische Caporalato- oder das in Nordindien und Pakistan geläufige Thekedari-System, worauf Jagat Sohail, ein befreundeter Anthropologe, gerne hinweist. Auch der Ethnologe Valentin Niebler und seine Kolleg*innen haben kürzlich gezeigt, dass Plattformen selbst dann auf Subunternehmen zurückgreifen, wenn die von ihnen vergebenen Jobs von Rechts wegen eigentlich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses verrichtet werden müssten. Damit versuchen diese Plattformen, arbeitsrechtliche Pflichten auf Subunternehmen abzuwälzen.
Die strengen Bestimmungen des deutschen Kündigungsschutzgesetzes, das Arbeiter*innen nach sechsmonatiger Anstellung gegen Entlassungen absichert, werden in diesem Sektor ebenfalls regelmäßig umgangen. Lieferando feuerte 2023 einen großen Teil seiner Angestellten binnen sechs Beschäftigungsmonaten, also bevor der Kündigungsschutz in irgendeiner Weise greifen konnte. Belegschaftsvertreter*innen zufolge werden Kündigungen meist nach fünfeinhalb Monaten ausgesprochen, was es dem Unternehmen erlaubt, sein Personal gemäß saisonaler Marktschwankungen schnell auf- und abzubauen. Doch auch nach dieser sechsmonatigen Frist wird Arbeiter*innen häufig rechtswidrig gekündigt. Solche Verstöße kommen aber oft nur ans Licht, wenn Arbeiter*innen dagegen aufbegehren und beispielsweise den Betriebsrat kontaktieren.
Apropos Betriebsräte: Wie verbreitet sind solche Gremien angesichts der unklaren Beschäftigungsverhältnisse und was können sie gegen die beschriebenen Missstände ausrichten?
Auch das «Betriebsräte-Busting» gehört zu den Methoden, die wir im deutschen Plattformsektor beobachten. Dazu gehören Maßnahmen zur Verhinderung eines Betriebsrats ebenso wie die Weigerung von Geschäftsleitungen, mit rechtmäßig gewählten Betriebsräten zusammenzuarbeiten. Bei Gorillas führte eine informelle Gruppe von Beschäftigten 2020 und 2021 zunächst Arbeitsunterbrechungen durch und kämpfte dann für die Gründung eines Betriebsrats. Auch bei Flink und Lieferando organisierten sich Arbeiter*innen 2022, um Betriebsräte zu gründen. Die Ergebnisse fielen dabei jeweils sehr unterschiedlich aus.
Um einen Betriebsrat zu gründen, mussten die Aktivist*innen ihre Kolleg*innen überzeugen, an Betriebsversammlungen teilzunehmen und bei Betriebsratswahlen abzustimmen. Allen Anstrengungen zum Trotz wurde das Flink Workers Collective seitens der Unternehmensleitung durch eine Reihe nicht immer legaler Union-Busting-Methoden an der Betriebsratsgründung gehindert. Gleichzeitig engagierten sich die Angestellten bei Getir (Gorillas) – erfolglos – gegen die Aufstellung eines unternehmensfreundlichen Betriebsrats. Nachdem sie jeweils die komplette juristische Prozedur durchlaufen hatten, gelang es sowohl dem Gorillas Workers Collective im Jahr 2021 als auch dem Lieferando Workers Collective im Jahr darauf, Betriebsräte zu gründen und dadurch ein Mittel zur kollektiven Machtausübung zu gewinnen.
Der Lieferando-Betriebsrat verhandelte mit dem Unternehmen über eine Tarifbindung, durch die unter anderem die Zuweisung von Arbeitszeiten geregelt werden sollte. Der Betriebsrat unterstützte Kolleg*innen juristisch dabei, sich erfolgreich gegen ihre Kündigungen zu wehren und bot etwa bei Konflikten über Schichtpläne Einzelberatungen an. Darüber hinaus wurden mehrere Betriebsversammlungen abgehalten, bei denen die vormals größtenteils voneinander isoliert arbeitenden Plattformarbeiter*innen zusammenkamen, um über ihre Belange zu sprechen. Es kam sogar dazu, dass Mitglieder des Lieferando-Betriebsrats gemeinsam mit südasiatischen Student*innen, die von einem Subunternehmen von Wolt um ihren Lohn geprellt worden waren, protestierten und die Kolleg*innen juristisch unterstützten.
Eine auf Betriebsräte konzentrierte Organisationsstrategie hat jedoch den Nachteil, dass ein Betriebsrat nur die Beschäftigten desselben Unternehmens vertreten kann. Die Mitglieder des Lieferando Workers Collective gehen somit über ihre Zuständigkeit hinaus, wenn sie Fahrer*innen helfen, die keine Lieferando-Beschäftigten sind. Dies ist jedoch keine Antwort auf den strukturellen Mangel kollektiver Mitbestimmung in diesem Sektor, der für die meisten Beschäftigten Realität ist. So werden viele Lieferando-Fahrer*innen nicht durch ihren Betriebsrat repräsentiert. Bei Flink wiederum sind die Arbeiter*innen zwar angestellt, doch gibt es dort keine Arbeitnehmer*innenvertretung.
Ein weiteres Manko liegt darin, dass die Arbeiter*innen sich vor allem auf Betriebsebene organisieren, ohne auf Branchenebene kollektive Macht aufzubauen. Wenn Arbeiter*innenbewegungen sich auf Betriebsräte konzentrieren, geht es oft nur um Vereinbarungen für einen engen Problemkreis, denn Betriebsräte erkämpfen nicht automatisch neue gesetzliche Regelungen auf staatlicher Ebene. Das gelingt nur, wenn die Arbeiter*innenbewegung Betriebsräte als Mittel versteht, um kollektive Macht auf Branchenebene aufzubauen.
Von den Betriebsräten einmal abgesehen: Was hindert migrantische Lieferbot*innen außerdem daran, ihre Arbeitsrechte durchzusetzen?
Plattformen können auch deshalb von Graubereichen des deutschen Arbeitsrechts profitieren, weil Arbeitsstandards in Deutschland primär durch Tarifverhandlungen festgelegt werden. Über die Hälfte der Arbeiter*innen hierzulande fallen unter Tarifverträge, die Bestimmungen zu Löhnen, Arbeitszeiten, Kündigungsverfahren sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz enthalten. Fahrer*innen werden jedoch durch keinerlei Tarifabkommen geschützt, da es bisher keiner Gewerkschaft gelungen ist, ein solches durchzusetzen. Selbst mehrere Monate Streiks und Kampagnenarbeit seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) reichten nicht aus, um Lieferando an den Verhandlungstisch zu zwingen. Vermutlich ist sich das Unternehmen darüber im Klaren, dass seine Beschäftigten mehrheitlich nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
Belegschaften, die hauptsächlich aus Migrant*innen mit geringen Deutschkenntnissen bestehen, erschweren die Gewerkschaftsarbeit ebenso wie die hohe Mitarbeiter*innen-Fluktuation. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat vor kurzem erneut einen Anlauf genommen, ihren Mitgliederanteil im Liefersektor zu erhöhen. Dem waren Versuche vorausgegangen, sich in die Arbeiter*innenproteste bei Gorillas einzubringen. Bei den Betriebsversammlungen von Lieferando waren in letzter Zeit mehr südasiatische Fahrer*innen anwesend, um ihre Anliegen vorzubringen. Dabei ging es häufig um die miserable Behandlung seitens der Restaurants, um veränderte Vergütungsstrukturen, die de facto zu Lohneinbußen führen, sowie um die unzureichende Kompensation von Mehrausgaben aufgrund steigender Spritpreise.
Welche Reformen sind nötig, um südasiatische Arbeiter*innen in Deutschland und Europa zu schützen?
Zunächst einmal braucht es Maßnahmen, die der Ausbeutung südasiatischer Männer in den Städten entgegenwirken, in denen sie für Plattformen arbeiten. Lösungsansätze könnten etwa in einem leichteren Zugang zur Arbeitslosenversicherung sowie in der öffentlichen Bezuschussung der Lebensmittel- und Wohnraumversorgung von Student*innen in Großstädten liegen. Mindestlöhne sollten sich an den realen Lebenshaltungskosten orientieren, und es wäre ratsam, die gesetzliche Begrenzung zulässiger Arbeitstage pro Kalenderjahr bei ausländischen Student*innen zu überdenken. Diese Änderungen würden deren Verhandlungsposition verbessern, sodass sie nicht so schnell in schlechte Arbeitsverhältnisse rutschen.
Weiterhin ist eine bessere Regulierung von Plattformarbeit notwendig. Momentan spielt sich diese Arbeit weitgehend in einer rechtlichen Grauzone ab, in der selbst der Staat kaum durchsieht. Arbeitsgerichte sollten schneller dazu übergehen, die Fassade aus Selbstständigkeit und Vermittlung zu durchbrechen und ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis vorauszusetzen, wenn bestimmte grundlegende Kriterien erfüllt sind. Auch die Steuerbehörden könnten mehr dafür tun, illegaler Scheinselbstständigkeit einen Riegel vorzuschieben.
Um Verstöße gegen das Arbeitsrecht wie rechtswidrige Kündigungen ahnden zu können, ist es wichtig, sowohl individuelle als auch kollektive Rechenschaftsmechanismen zu stärken. Arbeitsgerichte müssen zugänglicher für Migrant*innen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen werden, die oft zögern, ihre Rechte durchzusetzen. Die Gründe dafür sind mannigfaltig: Ihnen mangelt es nicht nur an Deutschkenntnissen, sondern auch am Wissen über staatliche Unterstützungsleistungen bei Gerichtsverfahren oder die jeweils relevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen Arbeitsgerichte wachsamer gegenüber systematisch angewandten Taktiken des «Betriebsräte-Busting» werden, damit Plattformen auch die Mitbestimmung durch ihre Beschäftigten akzeptieren. Funktionierende Betriebsräte in diesen Unternehmen wären der beste Rechenschaftsmechanismus gegen arbeitsrechtliche Verstöße.
Solche Neuerungen würden wahrscheinlicher, wenn sich Arbeiter*innen im Liefersektor gewerkschaftlich organisierten und in Betriebsgruppen zusammenschlössen. Die deutschen Gewerkschaften müssen aktiver auf hindi-, urdu- und panjabisprachige Student*innen zugehen und herausfinden, warum Menschen, die in Deutschland bleiben wollen und damit auch ein Interesse an besseren Arbeitsbedingungen haben sollten, nach wie vor zögern, einer Gewerkschaft beizutreten. Es muss darum gehen, diesen Zustand zu ändern. Eine starke, von Gewerkschaften getragene Arbeiter*innenbewegung in diesen Unternehmen könnte diese durch wirkungsvolles kollektives Handeln zu besseren Bedingungen drängen. Solange Migrant*innen kein Wahlrecht haben, gehören Demonstrationen und Massenproteste von Arbeiter*innen zu den wenigen Mitteln, mit denen sie die Politik beeinflussen können.
Übersetzung von Maximilian Hauer & Conny Gritzner für Gegensatz Translation Collective.