
Wir leben in extrem politisierten Zeiten. Die Diskussionen ändern sich schnell und sind oft hitzig. Manchmal werden absichtlich falsche Behauptungen aufgestellt, und es ist nicht immer leicht, Fake News von Fakten zu unterscheiden. In unserer Serie «Was ist eigentlich …?» erklären wir wichtige Begriffe aus der politischen Diskussion und zeigen, welche Interessen und Konflikte dahinterstecken.
Das Bürgergeld löste 2023 Hartz IV ab. Es soll allen, die ihren Unterhalt nicht aus eigenem Einkommen sichern können, ein Existenzminimum garantieren. Das ist laut Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht. Für Alleinstehende liegt der Regelsatz derzeit bei 563 Euro für u.a. Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom. Momentan arbeitet die Bundesregierung an einer neuen Reform. Ab Anfang 2026 soll das Bürgergeld dann Grundsicherung heißen.
Grundsicherung: zurück zu Hartz IV?
Das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II («Hartz IV») war die einschneidendste Reform der bundesdeutschen Sozialsysteme. Es erhöhte den Druck auf Erwerbslose und trug dazu bei, dass der deutsche Niedriglohnsektor zum größten in ganz Europa wurde. Die Bürgergeldreform der Ampelregierung milderte einige der strengen Hartz-IV-Regeln ab: Sanktionen wurden abgeschwächt, mehr Erspartes durfte behalten, mehr dazu verdient werden, und Aus- und Weiterbildung rückten stärker in den Mittelpunkt.
Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angekündigt, zweistellige Milliardensummen beim Bürgergeld einsparen zu wollen. Laut dem nun vorgelegten Gesetzentwurf will sie Leistungen kürzen und Sanktionen wieder ausweiten. Der Staat soll weniger Wohnkosten übernehmen, und Bürgergeldbeziehende sollen weniger Erspartes behalten dürfen. Verfassungswidrig dürfte das Vorhaben sein, bei dreimaligem Nichterscheinen den Regelbedarf ganz zu streichen und bei weiterer Nichtmeldung auch Miete, Heizkosten und Krankenversicherung nicht zu übernehmen. Während zuletzt Einsparungen von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr angekündigt wurden, rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2026 und 2027 mit nur noch rund 90 Millionen. Danach könnte die Reform wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands sogar mehr kosten als sie einspart.
Generalverdacht gegen Arme und Arbeitslose
Begleitet wird die Reform von einer seit Monaten anhaltenden Debatte über Bürgergeld-Missbrauch und «Totalverweigerer». In Politik und Medien war von mafiösen Strukturen aus Osteuropa die Rede, die im großen Stil «Bürgergeldbetrug» betreiben würden – Behauptungen, für die es keine Belege gibt. Tatsächlich lehnen laut Bundesagentur für Arbeit weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden eine Arbeit ohne «triftigen Grund» ab. Solche Kampagnen lenken vom eigentlichen Problem ab: Statt Ursachen von Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird zwischen «würdigen» und «unwürdigen» Armen unterschieden und der Sozialstaat weiter ausgehöhlt.
Konservative Stimmen behaupten, das Bürgergeld sei so hoch, dass Arbeiten sich für viele nicht lohne. Doch wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, erhält im Monat mindestens 550 Euro mehr. Das eigentliche Problem ist der niedrige Lohn in vielen Jobs: Mehr als 800.000 Menschen müssen ihr Einkommen aufstocken. Die Regelsätze sind dagegen künstlich klein gerechnet: 6,51 Euro am Tag für Essen und Trinken, 2,03 Euro im Monat für Bildung. Dabei soll die Grundsicherung das Existenzminimum sichern. Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband müsste ein armutsfester Regelsatz bei 813 Euro liegen – plus angemessener Übernahme von Miete und Heizkosten.
Soziale Gerechtigkeit statt Misstrauen und Strafen
Die Kampagne gegen das Bürgergeld hat gewirkt: Eine Mehrheit befürwortet inzwischen strengere Sanktionen und Kürzungen. Dahinter stehen nicht Fakten, sondern eine emotionalisierte Debatte und das wachsende Gefühl gesellschaftlicher Ungerechtigkeit – typisch für Krisenzeiten. Das Bürgergeld ist zum Symbol für dieses Gefühl geworden. Deshalb wird die Reform fortgesetzt, obwohl die versprochenen Einsparungen nicht erreicht werden.
Mehr soziale Gerechtigkeit entsteht so nicht. Wer die Zahl der Menschen im Bürgergeld verringern will, braucht keine Kürzungen und Strafen, sondern einen höheren Mindestlohn, bezahlte Sorgearbeit und flächendeckende Kinderbetreuung, eine armutsfeste Kindergrundsicherung und eine unterstützende, nicht strafende Arbeitsvermittlung.


